Sachkundeprüfung nach §34a - Ist sie zwingen erforderlich?

9 Antworten

wenn man als ladendetektiv tätig werden möchte gilt man rein rechtlich als bewacher und braucht dementsprechend eine sachkundeprüfung nach §34a

Hallo, der Sachkundenachweis ist zwingend erforderlich. Eigentlich darf Dich keine Firma ohne die bestandene Sachkundeprüfung einstellen. Im Falle einer Einstellung verhält sich die Firma ordnungswidrig. Solltest Du dann als Detektiv arbeiten musst Du jeder Zeit damit rechnen dass Du die auf Verlangen sofort vorzuzeigen hast. Entweder aufgrund polizeilicher Nachfrage oder Nachfrage eines Kunden, z.B. Kaufhaus. Denke dabei daran, dass Du die Prüfung dann nicht schnell genug ablegen kannst. Eine polizeiliche Nachfrage bei der zuständigen IHK wird dann böses auf Dich zukommen lassen. Als Privatdetektiv oder Privatermittler jenseits des Einzelhandels brauchst die Prüfung aber nicht. Mein Tip: Risiko ohne Nachweis zu arbeiten zu groß!!!! Bin selbst Detektiv -

Tobias hat die Frage richtig beantwortet. Ist man im Geschäft, welches geschützt werden soll, angestellt, bedarf es keinerlei Sachkundeprüfung. Ist man allerdings bei einer fremden Firma (Security oder Detektei) eingestellt und wird als Ladendetektiv in einem anderen Unternehmen eingesetzt, ist die Sachkundeprüfung zwingend!

NEIN!!! Ladendetektive überwachen kein "fremdes Leben oder Eigentum" (so steht es im Recht), da sie Angestellte des Unternehmens sind. Genau so wie Türsteher.

Daher ist ganz klar keinerlei Prüfung erforderlich!

Und wenn Unternehmen diese Verlangen, dann sollte man sie fragen ob sie dies tun, weil sie das wollen, oder weil sie glauben es wäre notwendig. Ich stieß gerade beim Googlen (ohne eigenes INteresse in dem Bereich) auf eine Stellenanzeige wo nach einigem BlaBla stand dass es nur um eine Tätigkeit als Ladendetektiv geht. Davor aber der 34er-Sermon.

Evtl. tatsächlich nur Anspruchshaltung. Evtl. gibt es genug Arbeitslose mit dieser Qualifikation.

ES IST ABER NICHT PFLICHT!

Wenn die Prüfung zur Ausbildung gehört, Du sie aber nicht ablegst, bist Du keine ausgebildete Fachkraft. Du kannst dann zwar trotzdem Deinen Job machen, aber Du wirst weniger verdienen, weil Du keinen Abschluss hast.

LuckyLuke87 
Beitragsersteller
 28.01.2010, 20:42

hm nei, so ist das hier glaube ich nicht. Du kannst auch nicht jemanden als "Anwalt" vor Gericht verteten, ohne Jura studiert zu haben...Es gibt Dinger, die sind Vorausstzung um eine Betrieb zu führen oder um eine Arbeit auszuführen..