Untermietvertrag Mutter mit Kind?
Hallo :p
Ich würde gern aus persönlichen Gründen eine Freundin als Untermieterin eintragen, bzw den Vermieter um Erlaubnis dafür bitten. Zur Zeit wohne ich mit meinem Freund in einer drei Zimmer Wohnung. Jetzt ist die Frage, muss ich dem Vermieter zusätzlich mitteilen, dass besagte Freundin ein Kind hat, welches mit einziehen würde und dürfen überhaupt so viele Personen in einer drei Zimmer Wohnung leben? Wie stehen die Chancen, dass der Vermieter dazu ja sagt?
Vielen Dank im Voraus
Janine
5 Antworten
Ja du musst ihm Bescheid sagen damit du dir spätere Probleme ersparst. Er wird wahrscheinlich kein Problem damit haben solange die anderen Mieter ihre Ruhe haben.
Wenn das Kind ein Baby ist werden die Mieter hoffentlich verständniss haben außer es sind Baby Hasser. Wenn das Kind aber älter ist und nicht mitten in der Nacht anfängt zu schreien dann nehme ich an könnt ihr dem Kind erklären das die Nachbarn gerne ihre Ruhe hätten und das sich das Kind leise beschäftigen soll. Aber es wäre auf alle Fälle besser wenn du dem Vermieter Bescheid sagst das du einer Freundin mit Kind das Zimmer unter vermieten willst.
Viel Glück auf jeden Fall :)
Vielen Dank! Leider ist das Kind erst 1,5 Jahre alt, aber da viele meiner Nachbarn auch Kinder haben, sollte das wohl kein Problem sein. Hoffentlich sieht der Vermieter das dann auch so.
Ich hoffe für euch das der Vermieter einverstanden ist damit.
Unbedingt und dann ist die Frage, ob bei Euch z. B. der Wasserverbrauch über separate Zähler erfasst wird und wie die Abfallgebühren umgelegt werden. Andere Mieter könnten sich diesbezüglich sehr bald sehr gestört fühlen.
Natürlich hat der VM Anspruch darauf zu erfahren, wer genau dort einzieht.
Nach § 540 BGB ist eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ohne die Erlaubnis des Vermieters unzulässig. Der Mieter muss also zunächst formal eine Erlaubnis einholen.
Diese darf der VM verweigern, insbes. bei Überbelegung: Als Faustformel n. h. M. kann insoweit geltend, dass kein Überbelegung vorliegt, wenn auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Wohnraum (ohne KDB) von jeweils ca. 12 m² entfällt. Wäre denn eines der drei Zimmer, die ihr ihnen abgeben wollt, entsprechend groß?
G imager761
Über die Reaktion des Vermieters kann man nur spekulieren. Es könnte durchaus sein, dass er wegen Überbelegung ablehnt. Deine Freundin wäre wahrscheinlich ohnehin keine Untermieterin, sondern Mitbewohnerin, wenn ich das richtig sehe.
Danke für die Antwort. Warum denn Mitbewohnerin? Wo ist denn da genau der Unterschied?
Du schreibst selbst "in einer Wohnung". Das heißt wohl, dass keine richtige Abtrennung der jeweiligen Wohnräume vorhanden ist und vieles gemeinschaftlich benutzt wird. Oder hat der Zuzug eigenes Bad, WC, Küche, Abstellraum? Wie willst Du das mietvertraglich regeln?
Also bei gemienschaftlicher Nutzung würde es sich um einen Mitbewohner handeln, sagst du? Müsste ich dann beim Vermieter entsprechend einen Mitbewohnerantrag stellen? Gibt es das?
Aus Vermietersicht kommt es auf dasselbe raus. Aber es sind dann ja auch ein deutlich höherer Wasserverbrauch und höhere Stromkosten etc zu verteilen. D.h. die Nebenkostenvorauszahlungen müssen angepasst werden. Dieser Einzug hätte einen Rattenschwanz an Konsequenzen, weshalb ich mir das zweimal überlegen würde.
Unter den gegeben Voraussetzungen - sprich Du möchtest eine befreundete Person in Deiner Wohnung aufnehmen - dieser ein Zimmer untervermieten - kann Dein Vermieter dies ohne weiteres ablehnen und das wird er vermutlich auch machen.
Vielen Dank für die Antwort. Gäbe es denn Umstände, unter denen er nicht ablehnen könnte? Bzw warum sollte er absagen, hätte er dadurch irgendwelche Nachteile, die mir entgehen? Spricht steuerlich oder sonstiges?
Schlicht und einfach - als Mieter hat man keinen Anspruch darauf Teile einer Wohnung unterzuvermieten.
http://www.mietrecht.org/untervermietung/anspruch-auf-untervermietung/
https://kautionsfrei.de/fachartikel/untermiete-und-untervermietung-was-ist-wann-erlaubt
Ja, sowas in der Richtung habe ich auch gelesen, aber Nachteile hätte der Vermieter auch nicht, sehe ich das richtig?
Das kommt sehr auf die Umstände an. Aber neben der Zimmerzahl spielt auch noch die Wohnfläche in m² eine Rolle. Hat die Wohnung drei kleine Zimmer, könnte er argumentieren, dass das eine Zimmer, das für UM vorgesehen ist, zu klein dafür ist. Man geht z. B. von 10 m² je Person aus, die zur Verfügung stehen sollten.
Das Stichwort wäre Überbelegung.
Natürlich kann aber jeder Vermieter immer erst einmal die Untervermietung versagen und sich der Gefahr aussetzen, dass er verklagt wird auf Zulassung. Das ist aber dann eine Sache, die ziemlich dauern kann und ob damit Deiner Freundin geholfen wäre? 6 Wochen könnte sie ohne weiteres zu Euch zu Besuch kommen. In der Zeit kann man doch allerhand organisieren, oder?
Ein weiterer denkbarer Umstand wäre: Schmeiß Deinen Freund raus und nimm dafür die Freundin samt Kind auf. Dafür hat er doch bestimmt Verständnis, oder...
Hierfür musst du dir die Genehmigung vom Vermieter einholen und dabei musst du auch angeben, welche Personen einziehen sollen. Der Vermieter muss dir die Genehmigung nicht geben und muss für die Ablehnung auch keine Gründe angeben. Die Genehmigung müßte er dir nur bei berechtigtem Interesse geben, aber persönliche Gründe stellen kein berechtigtes Interesse dar.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um Untervermietung handelt oder du die Freundin nur bei dir aufnimmst, denn das Gesetz spricht lediglich von "Überlassung" und der Begriff ist unabhängig von einer Mietzahlung.
Es kann auch sein, dass der Vermieter im Gegenzug für die Erlaubnis die Miete erhöht. Das wäre zulässig wegen höherer Abnutzung der Wohnung.
Über die Chancen kann ich nichts sagen, denn ich kenne weder die Ansicht deines Vermieters noch deine Wohnung.
Danke für deine Antwort. Aber vermutlich wird ein Kind als Störung dieser Ruhe angesehen werden oder nicht? Aber ich muss es wohl dazu sagen, da hast du wohl Recht.