Kann ein Vermieter aufgrund der Kinderanzahl kündigen?
Wenn eine Familie mit einem Kind in eine 3-Zimmer-Wohnung (100 qm) einzieht und im Laufe der Jahre dann noch drei Kinder bekommt, also vier kInder hat, kann dann der Vermieter aufgrund der dazugekommenen Kinder und der damit verbundenen "UNruhe" und evtl. Kinderlärm das Mietverhältnis kündigen?
14 Antworten
Hier liegt keine Überbelegung vor, also kein Kündigungsgrund.
Kinder sind kein Grund zur Kündigung.
Kinderlärm ist - wenn er sich in Grenzen hält und das übliche Mass des Kinderlärms nicht überschreitet - hinzunehmen. So durch den BGH entschieden.
Eltern sollten allerdings darauf achten, dass die Kinder in der Wohnung nicht Roller fahren, Fussball spielen oder Seilhüpfen. Anderer Lärm - z.B. dass Kinder toben, laut reden oder lachen oder weinen ist üblicher Kinderlärm.
Wird das übliche Mass überschritten, muss der Vm zuerst einmal durch eine Abmahnung reagieren und dem Mieter die Kündigung androhen.
Der Mieter weiss dann, wenn er künftig Lärm duldet, der das notwendige Mass überschreitet, dass ihm gekündigt wird.
... unter Umständen kann es geraten erscheinen, den Mieter auf eine größere (der Personenzahl angemessene) Wohnung zu verweisen. Schlußendlich hat sich die Personenzahl im beschriebenen Beispiel ja schon einmal verdoppelt. Und der Eigentümer (Vermieter) hat schon das Recht, sein Eigentum hinreichend zu schützen vor z.B. erhöhter Abnutzung oder auch Beeinträchtigung anderer Mieter im Hause... Selbst 100 qm sind für einen 6-Personen-Haushalt nicht gerade üblich an Flächenmaß bzw. Wohnraum pro Person - selbst wenn man dabei berücksichtigt, daß einige von ihnen noch Kleinkinder sind. Es handelt sich hierbei praktisch um eine wesentliche Änderung auch der Konditionen, zu denen die Wohnung einmal vermietet wurde. Der Mieter würde ja selbst nicht schlecht staunen, wenn der Vermieter dann sagte: gut, Personenzahl verdoppelt = Miete hiernach auch einfach mal verdoppelt. Es gibt wohl keinen Zweifel daran, daß sich mit solchem Zuwachs an Personen in gleich großem Wohnraum nicht doch EINIGES ändert, oder? Mit soviel Kindersegen, was ja zu begrüßen ist, sollte sich ein Eigentum wohl andenken (finanzieren) lassen...
meines Wissens nicht, da Kinder in unserer Rechtssprechung und vor dem Gesetzt einen bestimmten Schutz genießen können (BGB).
Selbst wenn Kinder toben, Kinderlärm ect. würde kein Richter der Welt stattgeben. Wenn ihr auf Grund dieser Kündigung die erfolgt ist, weil ihr zu viele Kinder habt, vors Gericht gehen würdet, würde kein Richter der Welt eurem Vermieter Recht geben da bin ich mir ganz sicher.
Ich sage immer "Kinderbonus" :-)
RICHTIG !!! wir hatten dieses Problem nämlich !! gegen Kinderlärm bist du machtlos sondern kannst nur dafür sorgen, das dein Vermieter für Abhilfe schafft (jedoch muss man ein Lärmprotokoll führen)
es gibt im BGB betimmte Paragraphen die Kinder schützen, wir sind nicht mit durchgekommen sondern selbst dann ausgezogen, weil der Kinderlärm von morgens um 6 Uhr bis abends 22 Uhr war, auch das die Mutter die Ruhezeiten eingehalten hat, ging nur von kurzer Dauer
Das ist nicht ganz richtig. Kinderlärm ist noch immer als "Störgrund" anerkannt - allerdings wird über eine Gesetzesänderung nachgedacht, in der Kinderlärm als "normal" klassifiziert werden soll.
ein störgrund kann es sein, wenn z.b. die kleinen rollerskates in der wohnung fahren. aber normaler kinderlärm ist kein kündigungsgrund.
Man kann kündigen, wenn die Wohnung überbelegt ist. Aber in diesem Fall kommt es auf die Anzahl der Zimmer und vor allem auch der Badezimmer an. Wenn die Bausubstanz unter der "Überbevölkerung" leidet, dann ist eine Kündigung gerechtfertigt und wird auch problemlos von jedem Gericht anerkannt.
Anders, als bei der Haltung von Dutschen Schäferhunden, gibt es für Kinder keine Mindest-Fläche an Wohnraum. Aber eine 100 qm- Wohnung dürfte für eine Familie mit 4 Kindern nicht den Kündigungsgrund Überbelegung erfüllen. Das kann man durchaus so einrichten, dass für alle Platz genug ist. Das müssen bei drei Zimmern ja auch entsprechend große Räume sein. Dass Kinder zu viel Lärm machen, ist mittlerweile ja längst, durch ausreichend Gerichtsurteile wiederlegt worden. Ein Kinderspielen und auch mal lauter ist hinzunehmen. Wenn der Vermieter euch kündigt, klagt gegen diese Kündigung und verlasst trotzdem dieses "ehrenwerte Haus". Dann soll er eben die gesamten Kosten dafür übernehmen.
es gibt genügend richterliche entscheidungen, die kinderlärm nicht als grund für eine räumungsklage durchgehen lassen. z.b. hier:
http://eltern.t-online.de/mietrecht-kinderlaerm-rechtfertigt-keine-raeumungsklage/id_42167990/index
und auch die bundesregierung will klagen gegen kinderlärm und kindertagesstätten in wohngebieten stark erschweren.