Untermieter macht Probleme?
Ich bin früher aus einer Wohnung ausgezogen als ich kündigen konnte. Deshalb habe ich die Wohnung untervermietet (ohne Profit). Diese Person wusste, dass ich keine Erlaubnis hatte, wollte aber sogar noch länger drinnen wohnen, weshalb ich die Wohnung später gekündigt habe. Die Person hat Möbel bekommen und musste sich um nichts kümmern, Miete kam oft zu spät. Schlussendlich hat die Person länger als ich dort gewohnt. Ich habe von der Hausverwaltung meine Kaution (1200€) nicht wiederbekommen, wegen angeblichen Reinigungsarbeiten (wurde verarscht) und eine Nachzahlung von 550€. Ich habe von seiner Kaution (auch 1200€) dann wegen der Nachzahlung 220 € abgezogen. Nun möchte er mich verklagen, weil er angeblich kaum in der Wohnung war und er seine 250€ haben möchte. Er stützt sich darauf, dass ja auch der Untermietvertrag nicht rechtens war. Kann er das mit Erfolg? Würde ich sofort verklagt werden oder erst mal einen Brief bekommen?
2 Antworten
Der Vertrag zwischen euch ist schon gültig.
Du durftest den nur nicht eingehen, aber der bleibt gültig.
Ihr müsste beide daraus die Pflichten erfüllen, behalte das Geld ein und fertig.
Wenn er da Schäden gemacht hat.
Nachdem durch deine Kündigung der Mietvertrag gegenüber deinem Vermieter wirksam beendet wurde, wäre es deine Pflicht gewesen, die Wohnung an den Vermieter nachweislich zurück zu geben. Wurde das von dir gemacht????
Zuvor hättest du nach Ablauf des befristeten Mietvertrages die Wohnung vom Untermieter zurücknehmen müssen. Wurde durch den Untermieter die Wohnung an dich zurück gegeben???
Der um hat also bis Ende des MV in der Wohnung gewohnt und Dreck hinterlassen. Wer hat das bestätigt? Gibt es darüber ein Protokoll? Hat dein Vermieter dich nach aufgefordert die Wohnung sofort zu reinigen?
Ich bezweifele hier den Abzug von 550€ von deiner Kaution. Ist dieser Abzug berechtigt und dein Untermieter der Verursacher, dann kannst du den vollen Betrag von seiner Kaution einbehalten.
Der Vermieter war über die Untervermietung nicht informiert und hat daher auch keine Genehmigung zur Untervermietung erteilt. Das wirkt sich nach Mietende beider Verträge nicht auf den Untermietvertrag nachteilig aus, denn dieser UVM war dennoch gültig.
Eine Drohung mit Rechtsanwalt ist daher nur ein müdes Säbelrasseln des ehemaligen Untermieters. Keines seiner Argumente ist stichhaltig.