Bekannter will meine Wohnung nicht verlassen!
Hallo zusammen. Wie verhalte ich mich wenn ein Bekannter, den ich eigenständig in meine Wohnung gelassen habe, diese nicht verlassen will? Er hat meinen Zweitschlüssel gegriffen, gibt diesen auch nicht mehr her, nimmt ihn mit und wenn ich ihn bitte die Wohnung zu verlassen oder den Schlüssel da zu lassen tut er dies nicht. Alles schon probiert. Polizei rufen? Was gäbe es dann für ihn/mich für Folgen? Totaler Kindergarten, aber das muss man sich ja nicht mehr bieten lassen! Hoffe auf hilfreiche Antworten, vllt auch zum gesetzlichen Teil. Liebe Grüße
15 Antworten
Polizei rufen, sofort! Die entfernen ihn und nehmen ihm auch die Schlüssel ab.
Du hast das Hausrecht und kannst es auch durchsetzen lassen.
Nein. Es sind schon Leute nur aufgrund der Zeugenaussage des Opfers und einiger weiterer Indizien verurteilt worden.
Warum nicht Fresse einschlagen und dann Polizei rufen wegen Einbruch ?
Das wäre ein "unverhältnismäßiges Vorgehen" - es ist nämlich keine Notwehr, und dann müsste der Fragesteller vor der Polizei lügen oder eben selber eine Strafe hinnehmen.
Polizei rufen. Du stehst im Mietvertrag, und nicht dein Bekannter (nehme ich mal an) und daher kannst du jeden jederzeit aus deiner Wohnung raus schmeißen. Vielleicht reicht drohen, bzw. Nummer wählen schon aus.
Wenn du nicht so ein Sicherheitsschlüssel-Schloss hast, dann würd ich auch die Schlösser austauschen - wer weiss, ob er die Schlüssel zwischenzeitlich nicht hat nachmachen lassen.
Und Anzeige machen. Wenn du wirklich Schloss auswechsenl musst, ist er dir zum Schadensersatz verpflichtet. Du kannst ja nicht wissen, ob er nachgemachte Schlüssel hat oder nicht!
Gesetzlicher Teil:
§ 123 StGB Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Maßnahme:
Polizei um Entfernung des Betreffenden bitten; ggfls. Strafantrag.
Alternative:
Schloß austauschen.
Natürlich die Polizei anrufen und ihm Hausverbot erteilen. Einfach anrufen, Situation schildern und dann abwarten.
Genau, Polizei rufen. Diese entfernt ihn dann notfalls unter Anwendung unmittelbaren Zwanges aus deiner Wohnung und nimmt ihm auch den Zweitschlüssel ab.
Für dich hat dies keine Folgen, für ihn eventuell schon, denn das Ansichnehmen des Schlüssels könnte schon einen Diebstahl darstellen, wegen dem die Polizei auch ohne deine Anzeige von Amts wegen ermitteln könnte.
Weiterhin hat er sich des Hausfriedensbruch strafbar gemacht, das ist aber absolutes Antragsdelikt, d.h. du müsstest ihn anzeigen und Strafantrag stellen, damit ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wird.
also wenn jemand gut lügen kann würde es doch funktionieren oder ?