Wie teile ich meinem Untermieter eine Nebenkostenerhöhung mit?

4 Antworten

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Natürlich kannst du die anteiligen Vorauzszahlungen anpassen. Das für die Zkunft und nach erfolgter Abrechnung. Vorausgesetzt natürlich, dass deine Untermieterin überhaupt lt. ihrem MV Vorauszahlungen zu leisten hat. Solltest du lediglich eine Pauschale für BK vereinbart haben, ist das nur möglich, wenn optional im MV vereinbart wurde.

Falls es jemanden interessiert: Die Frage habe ich mithilfe eines befreundeten Anwalts so geregelt: wi haben jetzt in der Wohnung an jeder Heizung ein Messgerät, das den genauen Verbrauch misst. Somit teilen wir dann die Kosten für die gemeinschaftlich genutzten Räume in Zukunft durch 2. Die Kosten im eigenen Zimmer trägt dann jeder zusätzlich selbst. 

Die Erhöhung haben wir vorerst tatsächlich durch zwei gemeinsam getragen. Hierfür hab ich einfach die Erhöhung schriftlich geltend gemacht wie es im Untermietvertrag vereinbart war.

Somit zahlen wir beide monatlich im Voraus denselben Anteil an Heizkosten. 

Du stehst mit deiner Untermieterin in einem selbständigen, von deinem Mietvertrag mit dem Vermieter unabhängigen Mietvertragsverhältnis. Daher gelten nur die Klauseln im Untermietvertrag.

Aus deinen Kommentaren geht nicht hervor, wie die Mietzahlung unterteilt ist in Grundmiete und Nebenkostenvorauszahlung. In jedem Untermietvertrag steht der Vermieter vor dem Dilemma, dass seine Nebenkosten nicht zu 50% dem Untermieter ohneweiteres angelastet werden können. Es fehlt in der gemeinsamen Wohnung bei den verbrauchsabhängigen Nebenkosten an Messeinrichtungen. 

Laut Heizkostenverordnung musst du eine Messeinrichtung für den Wärmeverbrauch des Untermieters in seinem und in deinem Zimmer vorhalten, der Wärmeverbrauch der gemeinsam genutzten Räume kann durch 2 geteilt werden. 

Summa summarum: Offensichtlich kannst du den Wärmeverbrauch nicht exakt trennen. Deine Nebenkostenerhöhungsabsicht wird nur realisiert, wenn die Untermieterin guten Willens ist oder du im Untermietvertrag eine Nebenkostenanpassungsklausel vereinbart hast. Bis jetzt meine ich aber, dass du einen Pauschalmietvertrag unterzeichnet hast.

Was genau ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

lelalaoth 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 14:08

Also sie zahlt mir im Monat einen Betrag, indem schon alles mit drin ist, also alle Nebenkosten (Strom, Gas) und Internet. Und die Nebenkosten werden jährlich wie üblich abgerechnet und, da es eine WG ist, durch zwei geteilt (sowohl Nachzahlungen als auch zu viel gezahltes).

anitari  03.01.2016, 14:48
@lelalaoth

Also sie zahlt mir im Monat einen Betrag, indem schon alles mit drin ist,

Ich fragte was genau vertraglich vereinbart ist.

Sind es nicht monatliche Vorauszahlungen für NK oder das sie überhaupt NK zahlen muß, kannst Du nichts nachfordern und sie nichts zurück.

lelalaoth 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 17:46
@anitari

Ja sag ich doch. Wir beide zahlen die Nebenkosten bzw. die Abschläge monatlich im Voraus. In Ihrem Vertrag steht aber der Gesamtpreis von 400€, der die Kaltmiete und alle Nebenkosten beinhaltet.

Sie muss also die Nebenkosten genau wie ich zahlen. Ich fragte nur, wie ich das schriftlich geltend machen kann, ob ich dann vielleicht den Vertrag ändern muss usw.

anitari  03.01.2016, 18:02
@lelalaoth

In Ihrem Vertrag steht aber der Gesamtpreis von 400€, der die Kaltmiete und alle Nebenkosten beinhaltet. 

Dann zahlt sie eine Pauschalmiete. Diese kannst/darfst Du nur erhöhen wenn das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Sie muss also die Nebenkosten genau wie ich zahlen. 

Nein. Das ist alles in den 400 € enthalten die sie zahlt.

lelalaoth 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 18:48
@anitari

Danke für deine Antwort, aber das ist so nicht richtig. Die Miete richtet sich nach meiner Miete und meinem Mietvertrag und nach den Nebenkosten.

Ich DARF und KANN mehr verlangen, wenn von mir auch mehr verlangt wird. Und das war auch nicht meine Frage.

anitari  03.01.2016, 19:41
@lelalaoth

Danke für deine Antwort, aber das ist so nicht richtig. Die Miete
richtet sich nach meiner Miete und meinem Mietvertrag und nach den Nebenkosten. 

Ach ja?

Du kannst und darfst nur verlangen was zwischen Dir und Deinem Mieter vertraglich vereinbart ist.

Da Du die Zusammenhänge nicht verstehst oder verstehen willst, schick Deiner Mieterin ein korrektes Mieterhöhungsverlangen, mit Begründung, in Textform.

lelalaoth 
Beitragsersteller
 03.01.2016, 19:55
@anitari

Ja, zufällig bin ich des Lesens mächtig. Und zufällig weiß ich auch, was ich in den Untermietvertrag reingeschrieben habe. Bitte unterlasse doch in Zukunft das Kommentieren unter meinen Beiträgen, um Verwirrungen bei anderen Usern zu vermeiden. Danke.

Gerhart  05.01.2016, 12:25
@lelalaoth

Leider sind die Ausführungen der @lelalaoth trotz ihrer Lesemächtigkeit gespickt mit Unwissen, dass wohl hier ein hoffungsloser Fall ohne Erfolg liegen bleiben wird. 

lelalaoth 
Beitragsersteller
 20.01.2016, 19:30
@Gerhart

"gespickt mi Unwissen"?? Ist man nicht aus diesem Grund auf dieser Seite unterwegs? Weil man etwas nicht weiß? Und dann wird es einem Vorgehalten? Na das nenne ich mal Hilfsbereitschaft und vor allem auch Weisheit. 

Naja ich weiß z.B. schon, dass meine Untermieterin KEINE Pauschalmiete zahlt und dass bei ihr im Vertrag sowohl die Kaltmiete (samt Staffelmiete) und alle anderen Nebenkosten und die Betriebskosten einzeln aufgelistet sind. Wir haben auch im Mietvertrag vereinbart, dass alle entstehenden Kosten immer durch 2 geteilt werden. Und ja, das konnte ich schon ganz alleine lesen. 

Darum ging es in meiner Frage aber auch nicht, weshalb ich davon ausgehe, dass einige andere hier des Lesens nicht mächtig sind.