Abmahnung wegen Bundesliga Ticketverkauf bei ebay
Hallo, ich habe 2 Bundesliga Tickets bei ebay verkauft und habe nun eine Abmahnung vom 1.FC Nürnberg bekommen, inkl. Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung von 200 €. Würdet Ihr zahlen?
11 Antworten
Das kommt darauf an...
hast du diese gewerblich verkauft? Also kaufst du immer wieder Tickets und verkaufst du sie dann auf ebay zu erhöhten preisen?
oder hast du dir 2 Tickets gekauft und konntest nicht zum Spiel gehen aus irgendwelchen Gründen und zum selben Preis zu denen du sie gekauft hast?
Wenn ersteres zutrifft würde ich bezahlen. Bei zweiterem würde ich versuchen mal mit denen zu reden und den Sachverhalt zu klären. Einfach auf Konfrontation zu gehen ist nie gut oder sich nicht zu melden.
Soweit ich weiß, ist es aber verboten (lies mal in den AGBs nach) Tickets weiterzuverkaufen.
Ist die Abmahnung von einem Anwalt verfasst ?
So wie Du es schilderst , hat der Verein es selbst geschrieben .
Sonst hättest du doch eine fette Rechnung vom Anwalt bekommen .
Und 200 Euro ist eigentlich wenig , wenn die wirklich was gegen dich in der Hand hätten .
Ich denke , der Verein versucht so den Handel einzudämmen , weil sie nicht wirklich was dagegen machen können .
Und ob der Verkauf von 4 mal 2 Karten schon gewerblich ist , wage ich zu bezweifeln .
Die Vereine verbieten in ihren AGB's den Weiterverkauf der Tickets, was rechtlich allerdings sehr fragwürdig ist. Der BGH hat in einem Urteil aus 2008 entschieden, dass der Weiterverkauf zulässig, sofern der Besitzer der Tickets z.b. plötzlich nicht mehr zum Spiel konnte und sie deswegen verkauft hat.
Der Gewerbsmäßige Verkauf ist allerdings in der Tat nicht ungefährlich.
Der Weiterverkauf ist meines Wissens definitiv verboten. Also wirst du wohl zahlen müssen. Ob es wirklich 200€ sind, kann dir wohl nur ein Anwalt sagen. Aber ob sich das lohnt???
In den AGBs findet sich folgendes:
1) zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Stadien, zur Durchsetzung von Stadienverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften liegt es im Interesse des 1. FC Nürnberg und der Gewährleistung der Sicherheit im Stadion, die Weitergabe von Eintrittkarten einzuschränken. **Daher wird jeder gewerbliche Weiterverkauf ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den 1. FC Nürnberg untersagt. ** Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen
Also laut den agbs hättest du sie nicht verkaufen dürfen. Die Frage ist nun, ob dieser Passus in den agbs überhaupt zulässig ist. Nicht alles was irgendwer in seine agbs schreibt hält vor Gericht stand.
Unterm Strich kannst du es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen und wenn du Glück hast dauert das Ganze nur ein Jahr, du bekommst die Anwaltskosten, die du erstmal vorschiessen musst zurück und zahlst keine Strafe. Hast du Pech bist du danach nicht 200.-€ ärmer sondern ein vielfaches davon.
Es gab aber schon Urteile zugunsten des eBay Verkäufer, aber wie sagt der Volksmund so schön und richtig - Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Waren die denn zu nem normalen Preis drin oder teuerer?
Im zweiten Fall kann ich mir vorstellen, dass der 1. FC Nürnberg da einen Schwarzmarktcharakter gesehen hat und deshalb die Abmahnung rausgeschickt hat. Zur Not muss das mal mit nem Anwalt abgeklärt werden oder vorher ruhig und sachlich abgeklärt werden mit dem 1. FC Nürnberg, aus welchem Grund das abmahnungswürdig sein soll in deren Augen.
Wenn du nett bist und dich sachlich verhälst, sieht der Verein vielleicht davon ab, die 200€ von dir zu verlangen. Wäre aber ne Sache der Kulanz.
Dann sind die wohl wirklich so kleinlich und berufen sich auf den laut AGB verbotenen Weiterverkauf. Finde ich aber arm für den 1. FC Nürnberg... Dann würde ich wie schon gesagt versuchen, das mit dem Verein zu klären und sonst mit einem Anwalt, sofern du rechtschutzversichert bist und die Selbstbeteiligung die 200€ nciht übersteigt. Nicht, dass du am Ende die 200€ nicht zahlen musst, der Anwalt aber 300€ kostet^^
Das ist keine Sache der Kulanz, sondern eine Rechtsfrage. Hier ist nicht eindeutig, dass der Verein im Recht ist und auch nicht, dass der Verkäufer im Recht ist.
Die 200 € z.b. sind willkürlich vom Verein festgelegt. Da gibt es keine gesetzliche Verpflichtung diese zu bezahlen.
Ich meinte das so:
Wenn der Verein von sich aus die 200€ erlässt, wäre das Kulanz, da die sich in ihren Augen im Recht befinden.
Ein anderer Weg wäre, das über einen Anwalt, bzw. ein Gericht klären zu lassen.
Da muss man halt das Risiko abwägen.
Was ist, wenn das Gericht dem Verein Recht gibt und man nachher auf wesentlich höheren Anwalts- und Gerichtskosten sitzt?
Bevor man das rechtlich klärt, könnte man versuchen, den Verein dazu zu bewegen, die 200€ von sich aus fallen zu lassen (ohne, aus Sicht des Vereins im Recht zu sein). Und das wäre in dem Fall Kulanz.
Okay, dabei sollte man aber nicht vergessen, dass es der Verein ist, der handeln muss, wenn er was will. Die wollen Geld von ihm. Also müssen die auch klagen. So unsicher wie derzeit die Rechtslage in dieser Sache ist, wage ich zu bezweifeln, dass sie klagen. Aber ich bin mir natürlich nicht sicher.
Wenn sie klagen, dann ist es tatsächlich ein gewisses Risiko, da nicht eindeutig ist, wer hier im Recht ist.
- Ticket wurde legal gekauft bei EVENTIM?
- Dein 1. Verkauf eines Fussballtickets in eBay?
- auf dem Ticket steht kein Aufdruck wie "Weiterverkauf untersagt"?
- DANN HAST DU KEIN PROBLEM ZU FÜRCHTEN :-)
Waren als Startgebot von 1 € eingestellt