Kann mich Hotel/Pension kündigen und rauswerfen?
Hallo, ich wohne seit ca 4 Monaten in einer Pension an einem anderen Arbeitsort. Ich habe mit dem Wirt vor 4 Monaten einen Festpreis pro Nacht vereinbart, jedoch nicht wie lange ich wohnen möchte. Nun will er nach 4 Monaten, dass ich das doppelte pro nacht bezahle, ansonsten muss ich gehen, da er das Zimmer für andere Gäste braucht, die das Doppelte zahlen wie ich derzeit.
Kann er mich einfach so kurzfristig rausschmeißen, obwohl wir einen Festpreis vereinbart haben? (Habe nur mündlich, keinen schriftl. Vertrag)
3 Antworten
jedoch nicht wie lange ich wohnen möchte.
Damit liegt ein unbefristeter Beherbungsvertrag vor. Dieser kann jederzeit mit der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde (also auch nicht durch wirksam vereinbarte AGB), so gelten die gesetzlichen Fristen des § 580a I BGB. Da ihr eine Miete pro Nacht vereinbart habt, ist also die Kündigung jederzeit zum Ablauf des Folgetages möglich.
Eine Pension vermietet grundsätzlich befristet. Wenn der Wirt eine höhere Miete will, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als das Zimmer zu räumen.
Eine Pension vermietet grundsätzlich befristet.
Weder ist das üblich noch liegt dieser Fall hier vor, denn er schrieb ja ausdrücklich "jedoch nicht wie lange ich wohnen möchte".
Natürlich kann er, wenn Übernachtungen nicht für eine bestimmte Zeit vorausbezahlt wurden, nach jeder Übernachtung das Zimmer anderweitig vermieten - was denn sonst?
G imager761