Unterkunft/ Auslöse
Moin Moin mein Bruder muss bald für ca. 2 Wochen auf Sylt arbeiten. Seine Arbeitszeiten sollen laut Chefchen 16 Stunden betragen. Dies ist in seiner Firma und Branche nicht ungewöhnlich. So und jetzt kommt das was mich aufregt.
Er muss jeden Tag neu an und abreisen pro Fahrt 2 Stunden im Klartext bekommt er gerade so 4 Stunden Ruhe wenn die NOB pünktlich fährt.
Das da was nicht koscher ist, ist mir auch klar jedoch würde ich gerne wissen ob die die Firma meinem Bruder eine Auslöse oder eine Unterkunft zahlen muss ?
Oder ob er sich selbst darum kümmern muss.
Danke für alle hilfreiche Antworten
4 Antworten
Für eine solide Firma wäre es selbstverständlich,während der Arbeit auf Sylt für eine ordentliche Unterkunft zu sorgen.
Abgesehen davon sind die von dir geschilderten Arbeitsbedingungen ein Fall fürs Gewerbeaufsichtsamt.
Normalerweise wird die Unterkunft vom Arbeitgeber bezahlt, das ist immernoch dessen Pflicht. Und ja, eine Auslöse kann er dann auch fordern, sind derzeit 24 Euro bei Innerdeutschen Reisetätigkeit und Tag, also pro Stunde 1 Euro.
Eine regelmäßige Arbeitszeit von 16 Stunden? Dazu müsste es eine Ausnahmegenehmigung geben. Und ob die Ruhezeit zwischen 2 Schichten dauerhaft unterschritten werden darf, wage ich auch zu bezweifeln. Selbst ohne 2 Stunden Anreise kommt mir das verdächtig vor.
Das ist normal ein Ding der Unmöglichkeit.Da müsste die Firma eine Unterkunft besorgen und auch bezahlen.