Unterkunft/ Auslöse

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Für eine solide Firma wäre es selbstverständlich,während der Arbeit auf Sylt für eine ordentliche Unterkunft zu sorgen.

Abgesehen davon sind die von dir geschilderten Arbeitsbedingungen ein Fall fürs Gewerbeaufsichtsamt.

Normalerweise wird die Unterkunft vom Arbeitgeber bezahlt, das ist immernoch dessen Pflicht. Und ja, eine Auslöse kann er dann auch fordern, sind derzeit 24 Euro bei Innerdeutschen Reisetätigkeit und Tag, also pro Stunde 1 Euro.

Eine regelmäßige Arbeitszeit von 16 Stunden? Dazu müsste es eine Ausnahmegenehmigung geben. Und ob die Ruhezeit zwischen 2 Schichten dauerhaft unterschritten werden darf, wage ich auch zu bezweifeln. Selbst ohne 2 Stunden Anreise kommt mir das verdächtig vor.

Das ist normal ein Ding der Unmöglichkeit.Da müsste die Firma eine Unterkunft besorgen und auch bezahlen.