Gegnerische Versicherung zahlt nicht (Sturmschaden)?
Moin,
ich schildere mal den Hergang.
Ich habe mein PKW auf einem Firmenparkplatz geparkt. Als ich nach paar Stunden wieder kam war mein PKW beschädigt, durch herumfliegende Teile weil es stürmisch war.
Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Firma solle ich ein Kostenvoranschlag/Gutachten erstellen lassen damit die es mit deren Versicherung melden können.
Habe dann ein Gutachten erstellen lassen und vom Gutachter direkt deren Anwalt mit einschalten lassen.
Jetzt lehnt die gegnerische Versicherung ab, da erstmal beweisen muss das über Sturmstärke 8 gewesen ist.
Auf Rücksprache mit den RA meinte er man könnte Klagen, da ich aber keine Rechtsschutz habe ist mir das Risko zu hoch am Ende zu verlieren und auf allen kosten sitzen zu bleiben.
Jetzt möchte der RA und der Gutachter das ich die Rechnungen bezahle. Mir wurde gesagt das ich das über meine Kasko Versicherung melden soll.
Wäre es nicht auf dem Firmengelände passiert könnte ich es nach vollziehen aber es sind schließlich Teile bzw. Eigentum der Firma herumgeflogen und haben das Auto beschädigt.
bleibe ich jetzt auf den Kosten sitzen oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit?
12 Antworten
Du kannst beim DWD erfahren, wie die Sturmstärke war. https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html
Irrelevant, da du gar nicht weißt, von welcher Verschicherung die Rede ist. Und wenn die Versicherung alehnt, weil die Windstärke nicht erwiesen ist, wird sie dafür ja Gründe haben. Andernfalls hätte sie wegen Unzuständigkeit abgelehnt.
Dann hat die Firma noch eine Haftpflicht und die muss zahlen, wenn es KEIN Sturm war.... Außerdem: Die wimmeln oft erstmal nur ab. Hinweise, wer dafür zuständig ist, darfste von denen nicht erwarten.
Es ist die Haftpflichtversicherung.
„Es wäre weder vorhersehbar noch vermeidbar gewesen „ so die Begründung.
Wenn es wirklich ein Sturm war, müssen die das beweisen und können sich dann tatsächlich auf höhere Gewalt berufen. Wenn es kein Sturm war, waren die Gegenstände auf jeden Fall nicht ausreichend gesichert und der Schädiger (bzw. dessen Versicherung in Vertretung) können sich nicht mit "höherer Gewalt" rausreden.
Seit wann ist ein Sturm nicht vorhersehbar? Wofür gibt es denn Wetterdienste?
Dem Versicherer würde ich (Versicherungsmakler) was erzählen...
Das ist so völlig normal und korrekt. Den Schaden am Auto reguliert deine Teilkasko. Natürlich aber nicht den RA und den Gutachter, die zahlst du selber.
Jetzt lehnt die gegnerische Versicherung ab, da erstmal beweisen muss das über Sturmstärke 8 gewesen ist.
Das hast du falsch verstanden. Die gegnerische Haftpflicht lehnt ab WEIL Windstärke 8 oder mehr war und ihr Kunde daher nicht haftet.
... das ist richtig, meist jedenfalls. Denn dafür zuständig ist doch die Teilkasko des Halters und wenn der son Ding nicht will/hat, haftet sein Berater/Makler vielleicht.
Denn der Sturm hat ja kein Geld für so etwas.
Und Gutachter und Anwalt bezahlen weder Sturm noch die Teilkasko, auch das weiß eigentlich jeder Berater/Makler/Versicherungsnehmer.
Viel Glück.
Es sind zwei verschiedene Sachverhalte.
A) Fahrlässigkeit des Schädigers und schuldhaftes Verursachen des Schadens.
-> Ansprüche an den Verursacher, die du notfalls zivilrechtlich durchsetzen, und sein schuldhaftes Verhalten nachweisen müsstest
B) Sturmschaden
-> erkundige dich bei der nächsten Wetterwarte über die an dem Tag vorhandenen Sturmspitzen in der Unfallregion (ich habe diese Auskünfte immer problemlos bekommen). Sind dabei Spitzen von Mindestens Stärke 8 registriert, melde den Schaden deiner Teilkasko und gut ist.
Sollten keine Spitzen ab 8 messbar gewesen sein, dann greift wieder Sachverhalt A. Ebenso über verbleibende Kosten (wie z.B. Selbstbeteiligung in der Teilkasko).
Variante B ist dabei eindeutig der einfachere Weg, habe ich selbst schon mehrfach erlebt. Eigene Versicherungen sind deutlich pflegeleichter als Verursacher und deren Versicherer. Da kannst du mit mehrjährigen Prozessen rechnen.
Vielleicht warst Du etwas zu voreilig. Erst mal die Sturmstärke zum Unfallzeitpunkt ermitteln und dann Gutachter und Anwalt.
Mit Zitronen gehandelt, nennt man das wohl, es sei denn Dir bestätigt einer die geforderte Windstärke.
Das ist kein Schaden für die Gebäude-Versicherung. Lies den Faden richtig durch!
Warum hat dann die Verscherung nicht wegen Unzuständigkeit abgelehnt?
Wer hat denn ein Wort über eine Gebäudeversicherung verloren? Nur du.
Dog Diego indirekt. Sturmschäden sind in der Gebäudeversicherung drin - eine andere Versicherung kommt hierfür im vorliegenden Fall nicht in Frage. Nur weil Du das nicht verstehst, erzähle ich deswegen noch lange keinen Unsinn. ;)
Deine Frechheiten kannst du dir sparen!
So wie Du dir die unsinnigen Einwände.
Du solltest deine Finger still halten, weil du offensichtlich weder vom Haftungsrecht noch von der Versicherungsmaterie keine Ahnung hast.
Du könntest nicht schlimmer irren.
...lese dir meine Antwort durch. Danach solltest du für geraume Zeit Ruhe anbstrahlen!
...die ist richtig. Trotzdem hast Du dich hier unnötig aufgeblasen um mal bei der Sturm-Metapher zu bleiben.
Und du hast noch nie etwas davon gehört, dass Sturmschäden über die Teilkasko versichert sind?
Nicht jeder starke Wind ist ein Sturm... und hier geht es eher um die Verkehrssicherungspflicht der Firma.
In der Überschrift des Fragestellers steht doch eindeutig Sturmschaden!
Gegnerische Versicherung zahlt nicht (Sturmschaden)?
und somit muss die eigene Teilkasko-Versicherung den Schaden übernehmen.
Wenn die Frage aufkommt, ob an diesem Tag ein Sturm über den Ort zog, kann man dies meist der Tageszeitung entnehmen, oder man fragt beim deutschen Wetterdienst nach.
So einen Stuss schreibt man, wenn nach der Überschrift die Aufmerksamkeitsspanne schon überschritten ist... die Versicherung bestreitet den Sturm.
Wenn du dein Hirn etwas anstrengen würdest, würdest du feststellen, dass dies völliger Unsinn ist. Wäre es so, dann müsste die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma den Schaden ersetzen.
Allerdings will die generische Versicherung (Betriebshaftpflichtersicherung der Firma) nicht zahlen und dies ist nur möglich, wenn es sich um einen Sturmschaden handelt.
Deine Logik in Ehren aber die Versicherung will einfach nicht zahlen. Und wenn du die Frage (und die Einlassungen des Fragestellers) endlich mal richtig liest wirst Du feststellen, dass angeblich die Haftpflicht den Nachweis eines Sturms will. Ja, das ist absurd aber dafür kann ich nichts.
Außerdem ist es durchaus wichtig, in welcher "Funktion" man auf dem Privatgelände parkt... ist man Kunde, dann gilt culpa in contrahendo und dann haftet der Firmeninhaber zuvorderst und nicht die Teilkasko.
Du bist ein Träumer!
Wenn es sich um einen Sturmschaden handelt, hat die Firma nichts mit dem Schaden zu tun. Und jedes Versicherungsunternehmen, wie auch jeder Privatmann kann beim Deutschen Wetterdienst anfragen, ob an diesem Tag in diesem Ort eine Windstärke von mindestens 8 gemessen wurde.
Außerdem ist es durchaus wichtig, in welcher "Funktion" man auf dem Privatgelände park
Auch dies ist totaler Unsinn, denn die Funktion ist hierbei völlig egal.
Du hast es einfach nicht mit dem Lesen, gell?! Die Versicherung bestreitet, dass da ein Sturm war.
Und dein Gehirn schein nicht zu funktionieren!
Wenn es kein Sturm war, dann muss die Betriebshaftpflicht, bzw. die Gebäudehaftpflicht den Schaden erstatten.
Kommt darauf an, was für Teile auf das Auto flogen.
Und jetzt beende ich diese Diskussion mit einem Gnom, der sich mit Versicherungsrecht nicht auskennt und nur das letzte Wort haben muss!
Ist doch richtig, was Du jetzt schreibst.... habe keinen Anlass, etwas daran zu kritisieren. ;)
Wieso sollte ein schnöder Sturm von der Haftung befreien? Lese bitte meine Antwort, dann wird es deutlicher, dass die Haftpflichtversicherung sich auf einfachem Wege aus der Zahlungsverpflichtung herausstehlen will.
Ein Sturm ist nicht höhere Gewalt!
Wenn ein Ereignis auch durch Anwendung größter Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (Folgen eines Krieges oder einer Naturkatastrophe), liegt höhere Gewalt vor.
Schäden die durch einen Sturm ab Windstärke 8 verursacht werden, zählen als höhere Gewalt.
Träum weiter. Ende der Diskussion!
Ein Blick in den Spiegel sollte dir genügen...
Mein lieber wattdennu2,
solch ein dummes Geschreibsel liest man selten.
Wenn du doch keine Ahnung hast, was man unter höherer Gewalt versteht, wäre es angebracht einfach mal die Klappe zu halten.
Und du bist ja noch nicht einmal in der Lage eine Internetseite auf die man dir hinweist richtig zu lesen.
Nicht immer trifft der erste Satz zu - man sollte schon etwas weiter lesen.
Es ist müßig, sich mit dir Amateur weiter zu beschäftigen. Viel Spaß weiterhin in deiner kleinen, verkehrten Welt.
Mein lieber (soll ich schreiben Doofi, oder Troll)?
Würde zwar zu dir passen, aber gehört nicht hier her.
Du solltest zuerst mal nachlesen, was man unter dem Begriff höhere Gewalt versteht z.B. im Versicherungsrecht!
Eines ist klar, du versuchst dich hier als Kenner oder Experte zu outen, obwohl du von Rechtskunde, bzw. Versicherungsrecht keine Ahnung zu hast.
Du bist es nicht wert, dass man auf dein dummes Geschwätz antwortet!
Jeder weitere Text wäre sinnlos, da du es nicht verstehst.
...dann halte doch endlich deine Griffel still!
Irrelevant. Kein Gebäudeversicherungs-Schaden.