Unterhaltszahlung nötig wenn Vater im Ausland lebt?

5 Antworten

Wenn es sein Kind sein sollte, muss er Unterhalt zahlen.

Lies mal da:

http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsunterhaltsgesetz

Ausgehende Gesuche

Übersicht aller ausgehenden Gesuche des Bundesamt für Justiz

Unterhaltsberechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, können ihre Unterhaltsansprüche, die auf gesetzlicher Grundlage beruhen (insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt), durch Einreichen eines Gesuchs bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht geltend machen.

Er sollte aber einen Vaterschaftstest machen lassen.

Schmidt976 
Beitragsersteller
 03.03.2014, 18:40

Sehr hilfreich danke!

Wenn er der leibliche Vater ist (was notfalls durch einen Vaterschaftstest festgestellt werden müsste...), so ist er für das Kind unterhaltspflichtig - und bis zum dritten Geburtstag des Kindes auch für die Kindsmutter. Sein "Wille" spielt dabei keine Rolle.

Wenn er den Unterhalt nicht "freiwillig" zahlt, kann ein gegen ihn erwirkter "Unterhaltstitel" auch im Ausland vollstreckt werden (wenn zwischen seinem Aufenthaltsland und Deutschland ein Rechtshilfeabkommen besteht...).

Klar muss er das. Man kann übrigens nicht mal so eben in die USA ziehen!

Man kann nicht mal eben in die USA ziehen. Es sei denn, er ist Amerikaner. Aber ansonsten möchte ich zum Charakter deines Freundes nicht mehr viel sagen.

Schmidt976 
Beitragsersteller
 03.03.2014, 18:39

Er hat direkte U.S. Verwandschaft insofern könnte ich wohl Staatsbürger werden. Aber wenn das nichts bringt, dann muss er sich was anderes überlegen.

amdros  03.03.2014, 18:46
@Schmidt976

Tja..für wen fragst Du denn nun?? Sicher nicht für einen Freund denn...

insofern könnte ich wohl Staatsbürger werden

Schmidt976 
Beitragsersteller
 03.03.2014, 18:50
@amdros

Habe mich verschrieben.

Larinka  04.03.2014, 02:29
@Schmidt976

Unsinn, man wird nicht durch Verwandte Amerikaner...

DFgen  04.03.2014, 07:30
@Schmidt976

Dem Kind ist bei so viel Dummheit nur zu wünschen, dass dein "Freund" nicht sein leiblicher Vater ist.....

Schmidt976 
Beitragsersteller
 04.03.2014, 14:20
@Larinka

Doch unmittelbare Verwandte können eine Greencard bekommen.

Das entbindet ihn auf keinen Fall von seinen Pflichten!!

Vater ist und bleibt er, wo immer er sich auch aufhält..kopfschüttel

Schmidt976 
Beitragsersteller
 03.03.2014, 18:40

Naja sie möchte ja das Kind und nicht er, außerdem hat er sein Jahren eine feste Freundin.

holgerholger  03.03.2014, 18:44
@Schmidt976

Da hätte er halt vorher mal das Gehirn einschalten müssen, und nicht nur mit dem Schwanz denken. Schwangerschaft: Unterhalt, für Mutter UND Kind. DAgegen hilft Verhütung.

amdros  03.03.2014, 18:44
@Schmidt976

OMG..spielt das nun eine Rolle ob er das Kind nicht möchte und sie schon?? Er hat ja auch sein Scherflein dazu beigetragen oder meinst Du..sie wurde vom heiligen Geist beschattet?? Ziemlich naiv Dein Einwand!!

außerdem hat er sein Jahren eine feste Freundin

umso schlimmer..und wäre ich die Freundin..würde ich ihm seine Koffer vor die Tür stellen!!