Arbeitslosengeld nach schulischer Ausbildung?
Ich werde im Juli fertig mit meiner schulischen Ausbildung zur staatlich anerkannten Ergotherapeutin. Ab August darf ich den Titel offiziel führen. Ich bin 23 Jahre alt und wohne in Niedersachsen. Wenn ich dann nun nach einer Arbeitsstelle suche und erstmal nichts finde... bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Ich habe keine Kinder, bin unverheiratet und wohne noch bei meinen Eltern. Ich möchte gerne mit meinem Freund zusammenziehen, weiß aber nicht wie das finanziell möglich ist, wenn ich nicht relativ schnell eine Arbeitsstelle finde...
Also meine Fragen: Wann kann man Arbeitslosengeld erhalten? Bzw. bekomme ich es in meinem Fall? Inwiefern erhalten meine Eltern weiterhin Kindergeld, wenn ich keine Anstellung finde?
5 Antworten
Du wirst kein Arbeitslosengeld bekommen, weil du noch nicht gearbeitet hast, und somit keinen Anspruch darauf erzielt hast.
Wenn du Glück hast, bekommst du eventuell Alg2.
Arbeitslosengeld eher nicht, oder hast du schon mal etwas in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt? Ich denke eher nicht. Da deine Ausbildung beendet ist, wird auch das Kindergeld wegfallen. Somit bleibt dir eigentlich nur der Gang zum Jobcenter, die werden dir allerdings wohl sagen, dass bis zum 25. Lebensjahr deine Eltern unterhaltspflichtig sind.
Kindergeldanspruch besteht für arbeitsplatzsuchende Kinder nur bis zum 21. Lebensjahr. Der Anspruch entfällt mit dem Ende der Ausbildung. Kindergeld gibt es dann nur noch, wenn man einen weiteren Ausbildungsplatz sucht bzw. eine weitere Ausbildung macht. Dabei entfällt der Anspruch nach abgeschlossener Erstausbildung, wenn man einer anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Da du bei der Ausbildung ja keine Beiträge entrichtet hast, besteht kein Anspruch auf AlG 1
Ob du AlG 2 bekommst, hängt davon ab, ob du bedürftig bist.
Wenn Du mindestens ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, bekommst Du für drei Monate Alg I, also Arbeitslosengeld. Danach Hartz IV. Wenn Du nie eingezahlt hast, kannst Du sofort Hartz IV beantragen. Ob Du allerdings was bekommst weiß ich allerdings nicht, da Du noch bei den Eltern wohnst.