Was wenn ich eine Einladung vom Arbeitsamt versäumt habe?
Hallo,
ich bin leider vor einem halben Jahr aus meinem Betrieb geflogen und somit nun arbeitslos/suchend. Ich bekomme monatlich vom Amt 413€. Neulich habe ich eine Einladung zu einer Veranstaltung bekommen, in der Dinge wie Zukunftspläne etc. besprochen werden. [ In diesem Schreiben ebenfalls verfasst, sind einige Paragraphen]
Nun bin ich zu dieser Einladung nicht erschienen,weil mir nicht bewusst war das ich dazu verpflichtet bin. Bei Vorladungen zur Besprechung meiner Werdegangs bin ich immer erschienen, nur war diesmal von einer "Einladung" die Rede.
Ich hab nun ein Folgeschreiben, mit einem Recht ungewöhnlichen Termin bekommen, bei dem ich mich äußern soll, wieso ich nicht erschienen bin.
Was kann ich tun und was habe ich zu erwarten?
6 Antworten
Wenn Du begründen kannst, weswegen Du nicht erschienen bist, mag es gut sein. Kommt auf die Kulanz der Sachbearbeiter an. Meist sollte man das vorher melden. Ansonsten gibt es eine 10-%-Sperrung für - ich glaube ein paar Monate. Wenn Dir ein Folgetermin genannt wurde, verpass ihn nicht - und wenn doch, informier Deinen Sachbearbeiter rechtzeitig.
Begründen könnte man die Terminversäumnis höchstens mit einer AU die einen bettlägerig krank schreibt.
Zu erwarten hast du eine Sperre und dein Geld wird dir gekürzt. Mach es dir künftig zur Gewohnheit, einer Einladung des Arbeitsamtes zu folgen, egal ob sie dir wichtig erscheint oder nicht. Für deinen geschwänzten Termin brauchst du eine gute ausrede wie zb. eine krankschreibung oder ein Bewerbung mit schriftlichen nachweis. Viel Glück!
Eigentlich kann der Sachbearbeiter bei einer Terminversäumnis, die Leistung erst einmal "vorläufig einstellen". Es soll ja vermieden werden, dass du die Leistung zurück zahlen musst.
Der jetzt erfolgten Aufforderung, dich zu äußern, solltest du UNBEDINGT pünktlich Folge leisten.
Dass du das nicht wusstest, interessiert niemanden.
Als du dich arbeitslos gemeldet hast, wurde dir ein Merkblatt für Arbeitslose ausgehändigt. Du hast dafür unterschrieben, dass du vom Inhalt dieses Merkblatts Kenntnis genommen hast.
Die Folgen von Terminversäumnis sind dort genau beschrieben
Wenn du nur Leistungen nach dem SGB - lll bekommst,also nur dein ALG - 1,dann wirst du mit einer Sperre nach § 144 Abs. 3 - 6 SGB - lll rechnen dürfen,wenn du in deiner Anhörung keinen wichtigen Grund für dein fernbleiben nennen und belegen kannst !
Das sind dann min. 1 Woche bzw.beim ersten Verstoß dann bis zu 3 Wochen,welches dir von deinem Gesamtanspruch abgezogen würde.
Dann beantworte das Folgeschreiben und dann wirst du ja sehen, was du erwarten kannst oder nicht.
Wenn du vom Amt Geld bekommst, dann sollte man auch die Termine wahrnehmen, auch wenn es eine Einladung ist.
Am besten gibst du das Schreiben mit deiner Begründung persönlich ab und dann weist du gleich Bescheid, ob was auf dich zukommt.