Bafög beantragen - Vater unbekannt - muss ich ihn nun tatsächlich suchen?
Hallo,
ich fange im Oktober an zu studieren und bekomme Bafög.
Zum Problem:
Man benötigt ja mormalerweise beide Einkommen, des Vaters und der Mutter. Ich habe allerdings seit 18 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Vater (bin 19.)
Als ich ein Kind war trennte meine Mutter sich von ihm. Uns liegt nichts vor, außer der Vorname. Seitdem bestand weder eine Unterhaltsleistung, noch Kontakt in irgendwelcher Form, weder zu ihm, noch zu seinen Verwandten oder Bekannten.
Muss ich jetzt wirklich versuchen ihn zu finden? Unterhalt zahlen würde der sicherlich nicht, das wäre mir klar. (Dem Bafög Amt natürlich nicht, ist mir schon bewusst.)
Und nur unter seinem Vornamen gibts viele die so heißen. Und nach fast 20 Jahren erinnert man sich auch nicht mehr wirklich an eine damalige Adresse....
9 Antworten
In deiner Geburtsurkunde steht sicherlich der vollständige Name des Vaters. Du könntest, gegen eine geringe Gebühr, eine Melderegisterauskunft anfordern. Wenn sich daraus ergibt, dass keine Meldeadresse von ihm bekannt ist, sollte das ausreichen für den BAföG-Antrag.
Wenn du eine "Melderegisterauskunft" anforderst (das geht bei den meisten Meldestellen auch online...), erhältst du entweder seine letzte bekannte Adresse oder eine Bestätigung, dass eine solche nicht registriert ist o.ä....
Ich hoffe, dass solche einfach nicht registriert ist...
*er einfach nicht registriert ist...
Es gibt im Internet ein Formular,dass kannst du die ausdrucken,dann kannst du angeben was dir bekannt über ihn ist und was du bisher unternommen hast um ihn zu finden !
,, Erklärung zu § 11 Abs. 2 a BAföG " das ist das Formular.
Dieses Formular habe ich.
Du wirst doch sicher schon mal etwas unternommen haben um ihn zu finden,dass trägst du dann da ein und wenn möglich mit Nachweisen in Kopie !
Wenn du aber außer den Vornamen nichts hast,dann kannst du auch kaum einen Erfolg bei der Suche haben und das kannst du ja dann auch eintragen,dass keine weiteren Daten des Kindsvaters vorhanden sind und du deshalb auch keine Möglichkeit siehst,hier den Aufenthalt ausfindig zu machen.
Das sollte dann auch ein SB - beim Amt schnallen,dass es dann keinen Sinn macht hier Nachforschungen anzustellen.
Dies sollte dann normalerweise auch in der Geburtsurkunde stehen,dass der Kindsvater unbekannt ist,da kannst du ja eine Kopie einreichen.
Warum sollte ich bisher denn irgendetwas getan haben um ihn zu finden? Die haben sich getrennt als ich ein Kleinkind war, er war ein echtes A*sch, demnach habe ich mich nie dafür interessiert ihn kennenzulernen.
Ich habe Name, Geburtsdatum eine eine 20 Jahre alte Adresse. Gehe damit morgen zum Einwohnermeldeamt und hoffe, dass die mir dann einfach ausstellen können, dass sie nicht wissen wo der ist.
Wenn nicht du,dann deine Mutter oder hat sie es in der ganzen Zeit nicht nötig gehabt,dass der Kindsvater Unterhalt zahlt ?
In der Zeit deiner Minderjährigkeit hätte das eh deine Mutter machen müssen,erst ab deinem 18 Lebensjahr musst du deine Unterhaltsansprüche bei beiden Elternteilen selber geltend machen.
Deine Mutter hätte also den Aufenthaltsort deines Vaters evtl.schon längst heraus bekommen können und wenn es mit Hilfe des Jugendamtes gewesen wäre.
Das er unterhaltspflichtig ist,bedeutet ja noch lange nicht,dass du dann auch Umgang mit ihm haben musst,wenn er Unterhalt zahlen könnte,falls eine Leistungsfähigkeit bestehen würde.
Er hätte eh keinen Unterhalt gezahlt, dass konnte er damals finanziell nicht und freiwillig hätte er es eh nicht getan.
Soweit ich weiß, wurde der Unterhalt deswegen vom Jugendamt übernommen, bis ich 12 war.
Er war ein Mensch, bei dem man froh war ihn los zu sein. Meine Mutter hatte damals deswegen den Unterhalt nicht eingeklagt. Klar hätte sie das tun sollen, aber das konnte ich ja nicht entscheiden..
Dann muss man den Unterhalt zur Not gerichtlich einklagen,wenn man weiß das er zahlen könnte,es aber nicht macht !
Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommt man längstens bis zum 12 Lebensjahr des Kindes,max. aber nur bis zu 72 Monate,alles im allen also nicht länger als 6 Jahre insgesamt.
Hab ich ja auch geschrieben.
Unterhalt einklagen hin und her, hätte meine Mutter damals machen müssen, hat sie aber nicht. Und ganz ehrlich, ich werde nun nach 18 Jahren Kontaktlosigkeit meine Priorität nicht darauf ansetzen diesen Mann zu finden und mir Unterhalt einzuklagen.
Hab so oder so genug Stress. Vor allem, weil nunmal nichts von ihm bekannt ist und man ihn erst aufwendig suchen müsste.
Es sagt ja keiner,dass du ihn dann auf der ganzen Welt suchen musst,nur um deinen Unterhaltsanspruch ggf.durchsetzen zu können !
Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe,dann war so ein Fall mal bei Helena Fürst im TV - da ging es auch um Bafög - die wollten dann auch erst kein Bafög - zahlen und am Ende ging es dann so aus,dass irgendwie der Unterhaltsanspruch abgetreten wurde und sich das Amt auf die Suche machen musste.
Hätte sich eh erledigt - war beim Einwohnermeldeamt, die haben keinerlei Auskunft über seinen derzeitigen Wohnort. Der ist offenbar nirgendwo mehr gemeldet.
Und das ist mir ehrlich gesagt auch am liebsten so. Lieber verzichte ich auch den mir eigentlich zustehenden Unterhalt, als mich nun, in einer eh schon stressigen Situation, mit diesem Menschen rumplagen zu müssen.
Deine Mutter hat sich auch nie um Unterhalt gekümmert? Schwimmt die in Geld? Ansonsten: Warum soll die Allgemeinheit den schlampigen Umgang deiner Mutter mit ihrer Unterhaltspflicht dir gegenüber bezahlen? Es hätte auch zur Verantwortung deiner Mutter gehört, schon frühzeitig deine Unterhaltsansprüche gegenüber deinem Erzeuger zu betreiben.
Da das versäumt wurde, wird es jetzt sicherlich schwieriger - aber nicht unmöglich. Und nur, um eurer Bequemlichkeit weiter Vorschub zu leisten, ist BaföG nicht da.
Das ist ja mal ein selten dämlicher Kommentar!
Du weisst doch garnicht was da vorgefallen ist, oder etwa doch, dass du dir so einen Kommentar erlaubst?
Und ich glaube nicht, dass das irgendetwas mit Bequemlichkeit zu tun hat...
Mich muss auch nicht interessieren, was vorgefallen ist. :-) Ich muss auch nicht irgendetwas glauben. :-) Der Fragesteller muss einfach nur ausbaden, was jahrelang versäumt wurde zu seinen Lasten. Aber das muss der Fragesteller - nicht der Steuerzahler.
Ich glaube wirklich NICHT, dass du dir da irgendein Urteil drüber bilden darfst, vor allem weil ICH dafür am wenigsten kann.
Unterhalt hat er damals nicht gezahlt, konnte er auch nicht. Das Jugendamt übernahm das dann, wie das alles genau ablief, davon hatte ich keine Ahnung.
Mein Vater war ein Mensch, bei dem man froh war in los zu sein - sich da noch um eh nicht zhalbaren Unterhalt streiten, dass hat meine Mutter dann nicht gemacht, stimmt.
Ich habe nirgendwo erwähnt, dass du besonders viel dafür kannst, dass deine Mutter keine Unterhaltsforderungen gegen deinen Vater betrieben hat. Aber auch der Statt und der Steuerzahler können nicht viel dafür. Ergo hast du nunmal jetzt das Problem, deinen weiterhin unterhaltspflichtigen Vater ausfindig zu machen. Notfalls eben nur dafür, zu dokumentieren, dass er wirtschaftlich nicht leistungsfähig ist als Voraussetzung, um erfolgreich BaföG beantragen zu können.
Wer soll das denn sonst machen? Ich? Mein Nachbar? :-) BaföG wird aus Steuergeldern finanziert. Was glaubst du, in welche Höhen der Steuerabgaben das führen würde, wenn jedem, BaföG gewährt würde, nur weil jemans das gerne möchte... :-)
Ich finds halt nur ein wenig unsinnig, jemanden zu suchen zu dem man fast 20 Jahre keinen Kontakt mehr hatte.
Ich werde dies ja auch tun. Sollte ihm einen Brief an die letzte bekannte Adresse schicken -> vollkommener Blödsinn, der wohnt da nicht mehr, aber ich habs trozdem gemacht, kommt der Brief halt zurück.
Gehe morgen zum Einwohnermeldeamt, die sollen mir dann sagen, dass sie entweder wissen wo er ist oder nicht.
Wenn deine Mutter vom Vater keinen Unterhalt für dich bekommt, sollte dein Vater da nicht berücksichtigt werden. Aber klär das am besten mit einer Sachbearbeiterin. Nicht, dass es irgendwann eine ungeliebte Rückforderung gibt.
hat er Dich anerkannt? dann sind doch weitere Daten vorhanden.. ja Du mußt ihn ausfindig machen.. seine letzte Meldeadresse hast Du mit 18 vom JA erhalten falls Du nichtehelich bist , da schicke die Unterlagen hin
Sotte Deine Mutter Vater unbekannt angegeben haben steht das in Deiner Geburtsurkunde, lege die dann vor
Ich bin grad echt ein wenig verzweifelt... Ich habe seit fast 20 Jahren keinerlei Kontakt zu diesem Mann und nun verlangt jemand, dass ich den suche..
Habe da angerufen und werde morgen zum Einwohnermeldeamt gehen und um Auskunft bitten. Ich HOFFE dass die mir dann einfach irgendwie Bescheinigen, dass die keine Adresse von ihm haben.
Obwohl meine Mutter ja meinte, die müssen eine von ihm haben, da jeder Mensch iwo gemeldet sein muss...