Bewerbung aus Arbeitslosigkeit heraus. Kann man diesen Status verheimlichen?
ich bin leider seit einigen Monaten arbeitslos und mit jedem Monat mehr, werden vermutlich auch die Chancen schnell wieder einen guten Job zu bekommen kleiner. Daher ist meine Frage, ob ich bei meinen aktuellen Bewerbungen die Arbeitslosigkeit verheimlichen soll und stattdessen eine Tätigkeit meiner Ausbildung und meinem beruflichen Werdegang entsprechend im Lebenslauf angebe? Ein Zeugnis des aktuellen Arbeitgebers wird ja meist eh nicht verlangt. Es sei denn man ist dort schon viele Jahre und der potentielle neue Arbeitgeber verlangt ein Zwischenzeugnis.
Auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Personaler beim aktuellen Arbeitgeber anruft und sich über mich erkundigt halte ich für fast ausgeschlossen.
Ich sehe evtl ein Risiko, wenn die Lohnbuchhaltung auf meine Daten zugreifen kann um die Jahresabrechnung zu machen. Da sieht man ja, wieviel ich im gesamten Jahr verdient haben, oder? Daraus kann man dann schließen, dass ich in diesem Jahr länger ohne Job war. Und dann ist noch die Frage, ob die Buchhaltung diese Info an denjenigen weitergibt, der mich eingestellt hat bzw. an denjenigen den ich getäuscht habe. Klar, es ist natürlich nicht die Wahrheit, aber um wieder einen Einstieg zu bekommen, ist vielleicht ein bisschen Tricksen erlaubt?
Hat jemand Erfahrung mit diesem Sachverhalt? Haltet Ihr diese Option für gut oder eher nicht? Gibt es noch andere Lücken die ich nicht bedacht habe?
5 Antworten
Ja, muss ich zustimmen. Lügen ist keine gute Option. Auch andere Tätigkeiten in die Länge ziehen nicht. Einen extra PUnkt mit "xy-z.Datum arbeitslos" braucht es auch nicht. Und klar ist es sinnvoll sich eine gute "Begründung" zu überlegen.
Hi Joe888 deine Frage hab ich soeben entdeckt, weil ich mir auch grad die selbe Frage stelle, ob der potentielle Arbeitgeber spätestens bei der Lohnbuchhaltung meine letzte Tätigkeit bzw. deren genauen Beschäftigungszeitraum heraus bekommen kann.
War ja klar, dass diese ganzen Klugscheißer Kommentare kommen, die einem keine wirklich Antwort drauf geben können, aber immer schön über die Weiterheit aufklären möchten, als ob man als betroffener nicht schon genug bestrafft ist, krieg das Kötzchen !!!
Also zu unserer Frage, hab bereits so einen ähnlichen Frage im Vorfeld gefunden, da hat eine Userin die grad mal zwei Monat arbeitslos war,weil sie gekündigt worden ist geschrieben, dass sie jedem nur raten kann, der nicht grad über über 6 Monate arbeitslos war, die Arbeitslosigkeit nicht anzugeben und sie wohl auch so getan hat in den Bewerbungsunterlagen, als ob sie momentan noch beschäftigt wäre und sich aus der Stelle heraus bewarb.
Sie hat dann mit der Flunkerei ne stelle gefunden, arbeitet seit einem jahr dort, weder die lohn-und Personalbuchhaltung hat davon Wind bekommen noch sonst wer. Außerdem hat sie geschrieben, dass man sowas nicht über das lohnbuchhalterprogramm noch beim Finanzamt erfragen kann. Es sei denn, der potentielle Arbeitgeber ruft bei der "derzeitigen stelle " an, was ja wirklich wohl der seltenste Fall ist.
Kurz zur mir, ich bin von meinem Arbeitgeber ohne wirklichen Grund zum 31.12.2014 gekündigt worden, wahrscheinlich weil ich keine 60 Std Woche geschoben hab, was er aber gewohnt war von meiner Vorgängerin. Hatte aber wirklich kein Bock da gerichtlich vorzugehen, weil das war mir zu nervenzereiebend und kostspielig, bleiben wollte ich sowieso nicht.Naja war fast 2 jahre dort als Sekretärin beschäftigtund bin nun seit 18 Tagen arbeitssuchend und ich werd mir bestimmt nicht mehr die ganze Mühe mit der Ehrlichkeit beim Bewerbungsschreiben machen um dann konkret nur die schlecht bezahltesten job angeboten zu bekommen und bei den seriösen Arbeitgeber nur die Absagen zu bekommen, weil ich ehrlich war. Wir sind als Arbeitnehmer sowie die Opfer, also warum nicht etwas flunkern, schlimmer kanns ja nicht werden. Selbst wenn man mal vom schlimmsten Fall ausgeht und der Chef wie auch immer es rausbekommen sollte, wird deine Arbeitsleistung höchst warhscheinlich dieser Notlüge überragen und dann kann man noch immer ehrlich sprechen.
Bin auch zur Schlussfolgerung gekommen, dass solch ein Lohnbuchhalterprogramm solche Informationen nicht rausgeben darf. zum anderen hab ich mal für ne kurze Zeit an einer Umschulung zur Lohnbuchhalterin vor Jahren teilgenommen und ich kann mich wirklich nur dran erinnern, dass der Tag wo der Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt anzugeben ist und man nie den letzten Tag der Arbeit angeben musste.
Ich werd jedenfalls jetzt so tun als ob ich mich aus der Stelle heraus bewerbe,weil bei uns Rationalisierungsmaßnahmen vorgenommen worden sind. mal schauen wie es läuft. LG und viel Glück
Sage doch einfach dass du im Moment arbeitslos bist. Du aber gerne wieder einen Job haben möchtest und dir der Job vorher gefallen hat etc. Ich würde lieber die Wahrheit sagen, denn Firmenchefs sprechen bestimmt untereinander.Vorallem informieren sie sich bei den anderen, wenn sie jemanden einstellen wolln. LG
Nein niemals eine Tätigkeit erfinden, lieber eine gute Erklärung für die zeit haben: Pflege der Eltern, reisen, berufliche Neuorientierung. und eine Lücke von bis zu 6 Monaten stellt für die meisten Arbeitgeber kein großes Hindernis dar eher die Tatsache wenn du eine Tätigkeit erfindest und Sie sich fragen, warum du da nach 4 Monaten wieder weg willst.
Außerdem klar müssen da von allen Arbeitgebern vor allem den aktuellsten die Zeugnisse rein!
Also ich als Empfangssekretärin habe schon so einige Bewerbungen in der Hand gehabt und wenn sich jemand aus einer Stelle heraus bewirbt, dann wird der jenige wohl kaum mal eben beim Arbeitgeber nach nem Zeugnis fragen!!!! Sowas hat mein damaliger Arbeitgeber nie von den Leuten verlangt wozu auch um sie dann in Gefahr zu bringen, mit dem Chef Streß zu bekommen oder miese Stimmung bie den aufkommen zu lassen. Und bei den Bewerbungen bzw. Leuten die sich aus der Stelle heraus bei uns beworben hatten,war nie ein zeugnis dabei außer von dem vorherigen Arbeitgeber.Und warum bitte schön sollte auch jemand schon nicht nach 4 Monaten weg wollen, du weißt ja nicht was die Person für Bedingungen dort hat.
Zudem ist dein Arbeitsvertrag sofort kündbar wenn du beim Vorstellungsgespräch oder in deinen Unterlagen gelogen hast!
Zumindest, wenn's um sowas geht
Bei Bewerbungen un Bewerbungsgesprächen, sollte man IMMER bei der Wahrheit bleiben, Lügen haben kurze Beine.....