Unterhaltsvorschuss und Leistungen zu Bildung und Teilhabe
Ich bekomme für mein Kind (5) Unterhaltsvorschuss und habe für das Essen im Kindergarten einen Antrag auf Bildung und Teilhabe gestellt, um einen Zuschuss zu bekommen. Dieser wurde mir auch erst bewilligt und nun rückwirkend wieder widerrufen. Ist das so richtig??? Oder steht mir diese Sozialleistung zu??
1 Antwort
Normalerweise bekommt man für das Essen im Kindergarten aus den Geldern von Bildung und Teilhabe einen Zuschuss, wenn man nicht genug verdient. Mit dem Unterhaltsvorschuss hat das gar nichts zu tun, denn der hat ganz andere Voraussetzungen und auch gut verdienende bekommen ihn, wenn sie keinen Unterhalt kriegen, aber aus dem Fond für Bildung und Teilhabe dürfen sich nur Menschen mit geringem Einkommen bedienen. Käme da halt drauf an, mit welcher Begründung der rückwirkend wiederrufen wurde. Das muss ja angegeben werden. Richtig und in Ordnung wäre die Ablehnung rückwirkend nur, wenn die Angaben nicht korrekt gewesen wären. Dazu steht in der Frage leider nichts.
Dagegen hätte man Widerspruch einlegen können, das kostet nichts. Ausserdem könnte man es nochmals beantragen, wenn das Einkommen gering genug sein sollte. Wer Hartz IV oder Kinderzuschuss kriegt, dem steht diese Sozialleistung auf alle Fälle zu.