Unterhaltsvorschuss nach Hochzeit

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Also wenn dein Mann derzeit dauerhaft im Ausland ist, dann bildet ihr trotz räumlicher Trennung nach der Hochzeit eine Bedarfsgemeinschaft. Das könnte nur aufgehoben werden, wenn Du Dir eine Getrenntlebendbescheinigung holst, was aber eine wirkliche gefühlsmäßige Trennung voraussetzt und da ihr gerade erst geheiratet habt, wäre das wenig glaubhaft.

Das Jobcenter wird daher wohl einen Einkommensnachweis von Deinem Ehemann im Ausland verlangen, um überhaupt evtl. weiter Hartz IV zu bekommen für eure Familie, also für Dich und die Kinder, denn Dein Mann ist jetzt verpflichtet (laut Hartz IV) für euch aufzukommen. Wie das nun genau angerechnet wird mit seinen 300 Euro, das weiss ich leider nicht, ob das auf Landesniveau geändert wird oder nicht. Bei 300 Euro würdet ihr wohl weiter Leistungsberechtigt sein. Das würde dann ganz neu berechnet werden.

Da der Unterhaltsvorschuss voll auf den Bezug von Hartz IV Geldern angerechnet wird, also in Abzug gebracht, müsstest Du eigentlich jetzt nur nachweisen, dass Du diesen nicht mehr bekommst (Bescheid des Jugendamtes über Zahlungseinstellung und Grund vorlegen) und dann wird dir der Vorschuss auch nicht mehr angerechnet, weil Du ihn nicht mehr bekommst und Du bekommst daher einen höheren Alg2 Satz ausgezahlt. Dafür aber das Einkommen deines Mannes. Also ja, Du bekommst dann das Geld vom Jobcenter (wenn Dein Mann zu wenig Einkommen hat). Könnte natürlich sein, dass sie das Einkommen Deines Mannes sehen wollen, aber im Ausland ist das immer sehr schwierig, da verwertbare Informationen überhaupt zu bekommen.

Also geh mit den neuen Unterlagen (Gehaltsnachweis deines Mannes und Aufhebungsbescheid des Jugendamtes) zu Jobcenter und beantrage die Leistungen für euch neu.

Ansonsten gäbe es noch Wohngeld und Kinderzuschuss, falls es gar kein Hartz IV geben sollte (wovon ich aber jetzt nicht ausgehen würde).

Notfalls müsst ihr halt zu einem Anwalt gehen und euch dort weiterhelfen lassen.

Nein bekommst Du nicht, da durch die Heirat dein Mann laut gesätz auch für deine Kinder aufkommen muss... sry mir fällt gerade das wort dafür nicht an... das einzige was ihr machen könnt ist eventuell ein kindergeldzuschlag beantragen wenn dein Mann arbeitet oder durch hartz 4 aufstocken der UV fällt in solchen fällen ganz weg.... oder du versuchst den unterhalt für deine kinder beim leiblichen vater irgendwie zu bekommen...je nach dem wo du wohnst kannst dich auch nach einer kostenlosen rechtsberatung erkundigen... da wo ich wohne gibt es diese 1 mal auf dem amtsgericht in der woche... frage einfach mal nach bei dem zuständigem amtsgericht ob es sowas in der form gibt bevor du zu nem anwalt gehst oder rechtsberatungshilfe beantragst....

Ein weisser Mann sagte mal... Urteile nicht nach dem was der Mensch ist, sondern nach dem was Ihn dazu gemacht hat...;)

lenyahayati 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 12:03

Danke, endlich eine vernünftige Antwort, ich bekomme nur Hartz 4 im Moment und soweit ich weiss mein Ex auch...

neuhier99999  29.05.2013, 12:12
@lenyahayati

dann wird das schwer, ich weiss jetzt nicht wie die sache sich darstellt wenn dein mann im ausland ist.... arbeitet er da? Da hat er nämlich eine Unterhaltspflicht gegenüber euch... wenn nicht, denke ich wird es schwer sein wenn er länger weg sein sollte dem amt zu verklikern warum er so lange weg ist... da gibt es nur die Möglichkeit das du sagst ihr habt euch wieder getrent.. dann läuft alles wieder so wie vorher... nur mußt halt alles neu beantragen... zudem wie alt ist den dein kleiner ... eventuell hast auch noch anspruch auf landeserziehungsgeld das dir auch auf deine hartz bezüge nicht angerechnet werden darf!!! Ist anders wie beim Elterngeld....

lenyahayati 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 12:32
@neuhier99999

Mein Mann arbeitet da, allerdings verdient er grad mal genug für sich selbst ca. 300 Euro im Monat. Er lebt in Algerien. Er muss A1 machen bevor er zu uns darf. Er kann mir nicht helfen...

neuhier99999  29.05.2013, 12:46
@lenyahayati

wie lange braucht er noch... 1 jahr ist trennungszeit dann folgt die zwangsscheidung... mehr kann ich dir hier nicht schreiben...sry.... sonst könnte ich probleme bekommen wenn das jemand liest... es gibt da aber einige möglichkeiten...ls

neuhier99999  29.05.2013, 12:48
@neuhier99999

nee freundin von mir war in ner änlichen lage... nur kann ich dir das nicht öffentlich schreiben wie sie das gelöst hat...sry..

lenyahayati 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 17:03
@neuhier99999

Warum kannst du das nicht öffentlich schreiben? Dann schreib mir bitte ne Nachricht...

lenyahayati 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 17:03
@neuhier99999

Warum kannst du das nicht öffentlich schreiben? Dann schreib mir bitte ne Nachricht...

So wie ich das jetzt verstanden habe,ist Dein jetzt Ehemann nicht der Vater der beiden Kinder !!! Sollte das so sein,steht Dir weiterhin UV - zu,wenn der Kindsvater nicht Leistungsfähig ist und Du noch Anspruch darauf hast,das heißt,Die Kinder noch nicht das 12 Lebensjahr erreicht haben oder Du schon 72 Monate UV - bezogen hast.Es würde Dir nicht mehr zustehen,wenn Dein jetzt Ehemann die Kinder adoptiert hat und auch der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindsvater wäre erloschen.Es müsste Dein jetzt Ehemann für Euch alle aufkommen,kann Er das nicht,steht Euch Hilfe vom Jobcenter zu.Nachweise über das Einkommen müssen auch erbracht werden,wenn Er sich im Ausland aufhält.

petrapetra64  31.05.2013, 07:19

Es steht ihr natürlich kein UV mehr zu, denn sie ist verheiratet und das schließt UV nun mal per UVG aus.

Du bist verheiratet. Das dein Mann im Ausland lebt und euch nicht unterstützen kann, ist doch, sorry, nun mal nicht die Angelegenheit der Ämter in Deutschland. Wenn du verheiratet bist, hat dein Ehemann auch dafür Sorge zu tragen, dass es seiner Familie gut geht und diese nicht von den Ämter abhängig ist. Aber zur Hochzeit war dein Mann wohl mal kurz in Deutschland? Tut mir sehr leid, aber bei deinen Problemen ruhig und besonnen zu bleiben, fällt mir sehr schwer. Ich beende auch an der Stelle meine Antwort, da ich sehr an mich halten muss...

lenyahayati 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 12:04

Ja, mein Mann war in Deutschland, nein ich habe keine Scheinehe, ja er ist älter, hat studiert und einen guten Job in seinem Heimatland...sonst noch Fragen?

lenyahayati 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 12:04

Ja, mein Mann war in Deutschland, nein ich habe keine Scheinehe, ja er ist älter, hat studiert und einen guten Job in seinem Heimatland...sonst noch Fragen?

Der Unterhaltsvorschuss, wenn man ihn weiterhin erhält,

sollte bei dir so sein, wird mit Harz4 verrechnet

petrapetra64  31.05.2013, 07:49

nein, man erhält keinen UnterhaltsVorschuss mehr, wenn man verheiratet ist,

Rosenherzle  31.05.2013, 11:56
@petrapetra64

Würde sowieso verrechnet werden