Unterhaltspflicht Kinderalimente: Deutschland <-> Schweiz / Er will nichts mehr bezahlen!
Guten Morgen
Ich habe eine Frage auf die ich im Netz keine Auskunft erhalte. Ich bin Mami von einem 9 Jährigen Bub.
Vor 8 Jahren habe ich mich vom Vater des Jungen getrennt (unverheiratet) und lebte dann 6 Jahre mit meinem jetzigen Freund zusammen in der Schweiz. Nun sind wir nach Deutschland gezogen / Haus gekauft sind beide Grenzgänger.
Der Vater des Jungen ist in der Zeit immer (dank dem Alimenteninkasso ) seinen Pflichten nachgekommen. Seinen Väterlichen Pflichten ist er jedoch NIE nachgekommen. Er hat sich keinen Deut um seinen Jungen geschert. Die Grosseltern und der Onkel auch nicht. Er war ihnen in den ganzen Jahren egal.
Also haben wir uns auch nicht gemeldet. Nun denkt der Vater aber, er müsse nicht mehr bezahlen, weil ich 1. in Deutschland wohne, 2. einen Freund habe und 3. wir nun ein gemeinsames Kind haben.
Was kann ich machen? An wen soll ich mich wenden? Einen Anwalt einschalten? Die Frau vom Schweizer Alimenteninkasso hat mir bestätigt, dass er Unterhaltspflichtig ist, solange der Unterhaltsvertrag besteht. Der müsste erst von irgend einem Amt neu erstellt werden und das muss der Vater machen.
Nun ist er 2 Monate im Verzug, er meldet sich wieder nicht mehr. Ich habe keine Adresse, weil er umgezogen ist, mit seiner Mutter habe ich mich heute morgen schon gestritten, die will mir auch keine Auskunft erteilen.
Was sind unsere Rechte in dieser Sache?
Danke im Voraus für die Antworten :-)
2 Antworten
Zahlen muss er schon weiter, dein Freund und dein Wohnort spielen da keine Rolle, auch deine neues Kind nicht, aendert alles nichts an der Zahlungsverpflichtung des Vaters, aber das musst du halt auch durchsetzen. Da hilft am besten ein schweizer Anwalt, der sich dort auskennt, ob man pfaenden kann und so.
In Deutschland gibt es das Jugendamt das Unterhaltsvorschuss zahlt und sich auch um das Eintreiben des Geldes kuemmert. Aber ob du Unterhaltsvorschuss kriegst, weil du ja nur in Deutschland wohnst, aber nicht arbeitest, das weiss ich nicht. Und mit Eintreibungen im Ausland, auch wenn es nur die Schweiz ist, tun die sich generell schwer. ABer du kannst sicher mal auf dem Jugendamt eures Wohnortes anrufen und mal nachfragen, ob die was machen koennen.
Zahlen muss er für das Kind, nicht für Dich. Anwalt!
Natürlich nur für das Kind.
Also Anwalt... Zum Glück hab ich eine Rechtschutzversicherung...