Wohnsitz in der Schweiz, Freelancer in Deutschland, wer bekommt die Steuer?

3 Antworten

Für eine umfassende Beurteilung wäre schon interessant zu wissen, was Du für Leistungen erbringst, denn das kann ggf. dafür interessant sein, wo der Leistungsort bei der Umsatzsteuer ist.

Grundsätzlich ist es so, dass jeder dort besteuert wird, wo er seinen Wohnsitz hat.

Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit (eines von beiden muss es bei Dir sein), wird in dem Land besteuert, wo die Leistung ausgeführt wird, vorausgesetzt, der StPfl. hat dort eine feste Einrichtung von der aus er die Arbeit ausführt (Büro, oder Werkstatt/Atelier).

Jetzt wäre also zu entscheiden, ob der Arbeitsplatz, den der Auftraggeber Dir bietet, eine Betriebseinrichtung ist und wir sind wieder bei der Art der Leistung, die Du ausführst.

GFLeu 
Beitragsersteller
 06.02.2016, 12:34

Besten Dank wfwbinder,

Ich bin Ingenieur, es geht um Prozess-Entwicklung und die Arbeit wäre in Deutschland zu leisten; der Auftraggeber hat dort eine Produktionshalle/ ein Labor, mit Anlagen, wo ich arbeiten würde. Wenn ich Dich richtig verstehe, muss ich dann in Deutschland Steuern zahlen; stimmt das?

Der Vertrag ist zunächst auf 5 Monaten befristet. Spielt die Länge des Vertrags eine Rolle?

Im Prinzip bezahle ich gerne Steuern, ohne Witz. Mein Problem ist aber, dass ich lieber Steuern in der Schweiz bezahlen würde; ich tue das schon seit 9 Jahren, die Sozialversicherungen (inklusive Arbeitslosegeld) sind gut, und ich würde hier angebunden bleiben, wenn es geht.

wfwbinder  06.02.2016, 14:11
@GFLeu

Nein, die Betriebsräume des Auftraggebers sind keine Betriebsstätte. Also in der Schweiz versteuern.

Was anderes ist die Sache mit der Umsatzsteuer. Leistungsort ist München, also Inland. Damit ist die Sache in der Schweiz von der Umsatzsteuer befreit.

GFLeu 
Beitragsersteller
 06.02.2016, 15:33
@wfwbinder

Danke noch mal.

Solange ich nichts unterschrieben habe, weiss ich nicht 100%, welche Firma es ist. Ich glaube jedoch, dass es um eine deutsche Firma handelt, mit Sitz in Deutschland. Ich werde den Auftraggeber fragen, wo ich meine Steuer zu bezahlen habe, und bin gespannt, was er sagen wird.

In der E-Mail steht etwa wie: ich stelle ihnen eine Rechnung von der Schweiz aus, und sie begleichen die Rechnung nach dem "Reverse-Charge-Verfahren." Weisst Du, was das bedeutet?

wfwbinder  06.02.2016, 16:49
@GFLeu

Ja, Du stellst z. B. 5.000,- in Rechnung. Er zahlt Dir 5.000,-. Gleichzeitig (mit der nächsten UStVa, zahlt er selber die fällige Umsatzsteuer von 950,- (19 % auf 5.000,-) und kann sie sich gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen.

Freelancer? das ist doch kein Beruf. Das ist wenn sich einer auf Kosten eines anderen durchfrisst und in dessen Haus wohnt ohne zu bezahlen.

wurzlsepp668  06.02.2016, 13:31

Thomas, keine Ahnung, davon aber jede Menge .....

google doch mal den Begriff Freelancer ....

(zefix, da kommt a ganz andere Definition wie von Dir ....)

Hallo, darf ich fragen ob es geklappt hat? Hat es mit Wohnen in der Schweiz und Arbeiten in Deutschland funktioniert? Ich danke an etwas ähnlich und wurde gerne auch meine C-Bewilligung behalten. Danke