Saisonarbeit in der Schweiz, Steuererklärung in Deutschland?
Hallo, ich habe schon relativ viel hier im Forum gelesen, allerdings ist es mir noch immer nicht ganz klar, da sich die meisten mit Ihren Antworten auf Grenzgänger beziehen. Wenn ich für eine Saison in der Schweiz gearbeitet hab, mein Hauptwohnsitz auch in der Schweiz hatte, und jetzt allerdings rückwirkend meine Steuererklärung für das selbe Jahr in Deutschland mache, muss ich dann mein Schweizer-Einkommen nochmal versteuern?
Danke schonmal für die Aufklärung :)
2 Antworten
nein, denn du hattest die Steuern in der Zeit auch in der Schweiz bezahlt und nicht in Deutschland. Wenn dann müsstest du Steuererklärung für die Schweiz machen, aber da du nur Saison gearbeitet hattest (unter einem Jahr) hattest bestimmt die Kurzaufenthaltsbewilligung L und diese können noch keine Steuererklärung in der Schweiz machen. Erst ab B.
Noch eine kurze Frage: Muss das Einkommen dann überhaupt in meiner Steuererklärung angegeben werden? Wenn ich es jetzt als Arbeitnehmerin eintrage, wird es als Steuernachzahlung angezeigt.
Bzw. Können Sie mir bitte erklären, wie ich es sauber aufführe?
Vielen Dank
Nein, das ist ein Fall der Zuzugsbesteuerung.
Können Sie mir bitte noch bei Folgendem helfen: Muss ich das Einkommen für diesen Zeitraum überhaupt bei der Steuererklärung angeben? Und wenn ja, wie?
Ich nutze studentensteuererklärung.de und wenn ich es als Einkommen beziffere, wird eine Steuernachzahlung ausgewiesen.
Herzlichen Dank
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Vielen Dank :)