Saisonarbeit in der Schweiz, Steuererklärung in Deutschland?

2 Antworten

nein, denn du hattest die Steuern in der Zeit auch in der Schweiz bezahlt und nicht in Deutschland. Wenn dann müsstest du Steuererklärung für die Schweiz machen, aber da du nur Saison gearbeitet hattest (unter einem Jahr) hattest bestimmt die Kurzaufenthaltsbewilligung L und diese können noch keine Steuererklärung in der Schweiz machen. Erst ab B.

J06Jbnna 
Beitragsersteller
 27.05.2018, 19:21

Vielen Dank :)

J06Jbnna 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 06:35
@J06Jbnna

Noch eine kurze Frage: Muss das Einkommen dann überhaupt in meiner Steuererklärung angegeben werden? Wenn ich es jetzt als Arbeitnehmerin eintrage, wird es als Steuernachzahlung angezeigt.

Bzw. Können Sie mir bitte erklären, wie ich es sauber aufführe?

Vielen Dank

Nein, das ist ein Fall der Zuzugsbesteuerung.

J06Jbnna 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 06:45

Können Sie mir bitte noch bei Folgendem helfen: Muss ich das Einkommen für diesen Zeitraum überhaupt bei der Steuererklärung angeben? Und wenn ja, wie?

Ich nutze studentensteuererklärung.de und wenn ich es als Einkommen beziffere, wird eine Steuernachzahlung ausgewiesen.

Herzlichen Dank

wfwbinder  28.05.2018, 08:03
@J06Jbnna

Nicht als Einkommen. Es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt.

Zeile 36 Anlage "AUS"

J06Jbnna 
Beitragsersteller
 27.05.2018, 19:21

Vielen Dank für die schnelle Antwort!