Unterhaltspflicht entbunden

5 Antworten

Nein, die Unterhaltspflicht würde nur durch Adoption erlöschen.

Bei euch handelt es sich lediglich um eine Namensgebung und die hebelt den Unterhalt nicht aus.

ini75 
Beitragsersteller
 27.05.2014, 21:40

Vielen Dank,war mir etwas unsicher

Die Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern endet nicht wenn die Mutter heiratet. Sollte Dein zukünftiger Mann die Kinder adoptieren, sieht es anders aus.

ini75 
Beitragsersteller
 27.05.2014, 21:41

dankeschön

Die Unterhaltspflicht gegenüber Deinen / euren Kindern bleibt bestehen, sofern sie nicht von Deinem neuen Mann adoptiert werden - die Unterhaltspflicht gegenüber Dir (falls sie denn bestanden hat) erlischt.

Nein, die Unterhaltspflicht bleibt bestehen, so lange nur der Namen angenommen wird, aber die Kinder nicht offiziell adoptiert werden (bei Adoption verliert der leibliche Vater alle Rechte und Pflichten). Die Namensuebernahme ist kein Problem, wenn die Kinder nicht den Namen des leiblichen Vaters haben, er muss daher nicht zustimmen.

Allerdings, falls du Unterhaltsvorschuss bekommen solltest, dann wird dieser mit der Heirat eingestellt. Die Forderungen an den leiblichen Vater bleiben aber unveraendert bestehen.

Natürlich nicht.