Unterhaltspflicht entbunden
Ist der leibliche Vater meiner Kinder der Unterhaltspflicht entbunden,wenn ich meinen langjährigen Freund nun heirate und die Kinder deren Nachnamen mit annehmen? Ich war weder mit dem Kidsvater verheiratet,noch tragen die Kinder den nachnahmen des leiblichen vaters. danke für eure Hilfe :)
5 Antworten
Nein, die Unterhaltspflicht würde nur durch Adoption erlöschen.
Bei euch handelt es sich lediglich um eine Namensgebung und die hebelt den Unterhalt nicht aus.
Vielen Dank,war mir etwas unsicher
Die Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern endet nicht wenn die Mutter heiratet. Sollte Dein zukünftiger Mann die Kinder adoptieren, sieht es anders aus.
dankeschön
Die Unterhaltspflicht gegenüber Deinen / euren Kindern bleibt bestehen, sofern sie nicht von Deinem neuen Mann adoptiert werden - die Unterhaltspflicht gegenüber Dir (falls sie denn bestanden hat) erlischt.
Nein, die Unterhaltspflicht bleibt bestehen, so lange nur der Namen angenommen wird, aber die Kinder nicht offiziell adoptiert werden (bei Adoption verliert der leibliche Vater alle Rechte und Pflichten). Die Namensuebernahme ist kein Problem, wenn die Kinder nicht den Namen des leiblichen Vaters haben, er muss daher nicht zustimmen.
Allerdings, falls du Unterhaltsvorschuss bekommen solltest, dann wird dieser mit der Heirat eingestellt. Die Forderungen an den leiblichen Vater bleiben aber unveraendert bestehen.
Natürlich nicht.