Unterhaltspflicht als Stiefvater?
Meine Frau hat sich vor 15 Jahren von Ihrem Mann getrennt, seit 10 Jahren sind wir verheiratet. Die Kinder meiner Frau sind mittlerweile 28 und 21 Jahre. Meine Frau ist seit mehreren Jahren nicht mehr berufstätig, ich bin also Alleinverdiener (selbständig). Der leibliche Vater bestreitet eine leitende Funktion in einer großen Firma (Prokurist) und verdient gut im 6-stelligen Bereich. Seine Zahlungsmoral war noch nie beeindruckend. Da jetzt das jüngste Kind auch mit dem Studium anfängt erwartet er von mir dass ich - neben meinen freiwilligen Zahlungen, welche z.T. bereits deutlich über den Zahlungen des leiblichen Vaters liegen - ebenfalls Unterhalt zu zahlen habe. Er werde im nächsten Monat die Unterhaltszahlungen für seine Kinder kürzen, für die Differenz solle ich aufkommen. Er selber wolle seinen Lebensstandard halten (eigene Immobilie, Golfen etc.). Der leibliche Vater ist aufgrund seines gekränkten Stolzes unfähig mit uns zu kommunizieren. Vielmehr trägt er alles auf dem Rücken seiner Kinder aus. Frage: Bin ich als Stiefvater gegenüber den Kindern meiner Frau unterhaltsverpflichtet? Wenn ja, welcher Anteil meines Gehaltes (auch 6-stellig) kommt hierbei zur Anrechnung? Welche Schritte kann ich zur Klärung einschlagen? Beide Kinder würden niemals ihren Vater anzeigen. Ebensowenig würden sie mich anzeigen. Ich selber habe ja keine rechtliche Handhabe, sondern nur meine moralische Verpflichtung
Weiß jemand Rat???
7 Antworten
Bin ich als Stiefvater gegenüber den Kindern meiner Frau unterhaltsverpflichtet?
Als Stiefvater bist Du für die Kinder Deiner Frau in keiner Weise unterhaltspflichtig.
Vielmehr trägt er alles auf dem Rücken seiner Kinder aus.
Seit ihrem 18. Geburtstag sind die "Kinder" für ihren eigenen Lebensunterhalt selbst verantwortlich - müssen ihre Unterhaltsforderungen an die Eltern selbst geltend machen - sonst bräuchte ihnen überhaupt kein Elternteil Unterhalt leisten.
Die Mutter der Kinder hat seit deren jeweils 18. Geburtstag ohnehin keinen Anspruch mehr auf Unterhalt für sie an den Exmann.
Sie wäre seitdem ja selbst barunterhaltspflichtig für die Kinder, wenn sie denn "leistungsfähig"wäre (ist sie aber nicht mehr, da sie nicht mehr berufstätig ist).
Sie könnte für die durch sie erbrachten Leistungen (Verpflegung, Unterkunft) von den Kindern "Kostgeld" verlangen, welches diese ihr vom Unterhalt zahlen könnten, den sie vom Vater eingefordert haben....
Er werde im nächsten Monat die Unterhaltszahlungen für seine Kinder kürzen,
Wenn die "Kinder" einen Unterhaltstitel gegen ihren Vater erstellen lassen haben, können sie nicht gezahlten Unterhalt einklagen/ pfänden lassen. Gäbe es gar keinen Titel, so bräuchte der Vater ja überhaupt keinen Unterhalt zahlen....
Beide Kinder würden niemals ihren Vater anzeigen.
Dann müssten sie ihren eigenen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit finanzieren.....
Die Kinder meiner Frau sind mittlerweile 28 und 21 Jahre.
Ob das ältere der Kinder überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch geltend machen könnte, ist schwer vorstellbar...., wenn die erste Ausbildung mit 28 Jahren noch immer nicht abgeschlossen ist, wäre eher wahrscheinlich, dass der Unterhaltsanspruch inzwischen "verwirkt" wäre.....
Nicht die Frau, sondern die leiblichen Kinder müssen die Unterhsltsklage einreichen, wenn sie ü18 sind. LG
Du bist den Kindern deiner Frau nicht unterhaltspflichtig. Wenn die Kinder, das Geld von ihrem leiblichen Vater nicht einklagen wollen, dann ist ihnen leider nicht zu helfen. Falsch verstandene Loyalität dem Familienmitglied gegenüber ist hier nicht angebracht. Die wird ja nicht erwidert, sonst würde der Vater ja bezahlen.
> Bin ich als Stiefvater gegenüber den Kindern meiner Frau unterhaltsverpflichtet?
Ganz klar nein.
Der leibliche Vater bestreitet eine leitende Funktion in einer großen Firma (Prokurist) und verdient gut im 6-stelligen Bereich.
Ich selber habe ja keine rechtliche Handhabe, sondern nur meine moralische Verpflichtung
Eine moralische Verpflichtung den leiblichen Vater zu entlasten, damit der noch mehr Geld ausgeben kann, gibt es nicht.
Seine Zahlungsmoral war noch nie beeindruckend.
Dann sollen die Kinder einen Unterhaltstitel vom Vater verlangen. Das kann freiwillig durch einen Notar geschehen, und wenn nicht freiwillig, dann eben durch Gericht. Solange der Vater leistungsfähig ist, wird er wohl zahlen müssen. Ich gehe mal davon aus, das der 28 Jährige mitlerweile für sich selbst sorgt.
Welche Schritte kann ich zur Klärung einschlagen?
Es ist relativ einfach. Der leibliche Vater hat dem Kind wenn es nicht mehr bei der Mutter lebt und die Mutter kein Einkommen hat, in der Regel den Unterhaltssatz von 670€ abzüglich des Kindergeldes zu zahlen.
Du bist nicht der Vater und bist zu keinerlei Unterhalt verpflichtet. Das ist NUR der leibliche Vater, und genau den sollte die Frau verklagen.
Meine Frau kann nicht klagen!!! Wenn dann können dies nur die Kinder, die ja beide über 18 sind, klagen! Und das wollen die Kinder nicht!--> und darauf zielt der leibliche Vater ab.
Ab dem 18 Lebensjahr sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet,wenn sie leistungsfähig sind,also nicht nur der Vater !
Außerdem haben die Eltern ab dem 18 Lebensjahr des Kindes nichts mehr für diese zu regeln,dass müssen sie dann selber machen,also auch den Unterhalt selber bei den Eltern geltend machen oder einklagen.