Muss leiblicher Vater das Kind adoptieren, wenn er mit der Mutter nicht verheiratet ist?
Mein Freund und ich bekommen im Februar unsere erste gemeiname Tochter. Wir leben zusammen, sind aber nicht verheiratet. Das Kind soll von Anfang an seinen Nachnahmen bekommen. Muss mein Freund das Kind adoptieren, um die gleichen "Ansprüche und Rechte" auf das Kind zu haben wie wenn wir bei der Geburt schon verheiratet wären? (Es geht drum falls mir zum Beispiel etwas zustoßen sollte oder ähnliches)
12 Antworten
Da das hier abdriftet: Nein, dein Freund muß euer gemeinsames Kind nicht adoptieren. Nach der Geburt geht ihr am besten gemeinsam zum Standesamt, um das Kind anzumelden. Da kann dein Freund die Vaterschaft anerkennen, und wenn du magst, erteilst du ihm gleich das Sorgerecht mit. Macht Sinn, da du ansonsten kein Sparbuch für das Kind alleine einrichten darfst usw. Dort wird dann auch der Nachname eingetragen. Ich wünsch euch ganz viel Glück mit eurer Tochter, wenn sie dann da ist, ob mit oder ohne Trauschein....
mit gsr darf sie auch kein sparbuch ohne erlaubnis des anderen eröffnen.
Er muss die Vaterschaftsannerkennung unterschreiben, dann macht ein gemeinsames Sorgerecht und alles ist abgesichert.
Meines Wissens bekommt der Vater vom Jugendamt eine Aufforderung, die Vaterschaft anzuerkennen.
nein, es reicht eine namensgebung beim standesamt, damit dein kind wie der vater heißt - also mit nachnamen^^.
'die rechte' sind nicht alle gleich bzg ehelich/nicht ehelich.
das kann man aber testamentarisch festlegen.
Was hindert euch daran zu Heiraten ???
Sicher "MUSS" man nicht heiraten wegen eines Kindes. Aber eine gewisse Sicherheit ist es doch. Und ein gewisses Zusammengehörigkeitsgefühl ist es auch noch.
Sehe ich auch so: die Liebe zueinander und die Geburt eines Kindes sollten Grund genug für eine Hochzeit sein, was soll denn sonst noch kommen ? Noch mehr Liebe und noch mehr Kinder?
Aber es ist eine rein persönliche Entscheidung! Wir haben letztlich auch geheiratet, nachdem unser Sohn 3,5 Jahre alt war, aber nicht wegen dem Kind. Geschieden ist man schnell, Eltern bleibt man auf Ewig. Also noch mehr als mit nem Kind kann man sich doch gar nicht aneinander binden, da braucht es doch heutzutage keinen Trauschein mehr.
Willst Du im Ernstfall erst klären müssen, inwieweit Du berechtigt bist, ein Kind ins Krankenhaus zu bringen, nur weil es nicht heißt wie Du? Ich glaube auch, daß man als Ehepaar lange nicht so schnell auseinanderläuft, wie es ein zusammenlebendes Paar tun würde. Und die Erbfolge ist auch immer sehr in der Schwebe, und die Rente beim Todesfall des Partners entfällt, und und und
Alles grundsätzlich richtig. Bleibt aber ne persönliche Entscheidung. Und wir reden ja hier von dem Kind, und nicht von ner potentiellen Ehefrau. Und die unehelichen Kinder sind heute den ehelichen gleichgestellt und haben dieselben Rechte. Und ein unehelicher Vater hat ebenfalls dieselben Rechte, kann also auch sein Kind ins Krankenhaus bringen - das kann und sollte übrigens jeder, der ein krankes Kind sieht. Da wird keinesfalls nach Namen und Zusammengehörigkeit gefragt.... Problematisch wird es als "Nur-Freundin", wenn der Freund ins Krankenhaus muß: man bekommt tatsächlich keine Auskünfte. Aus dem Grund habe ich auch geheiratet - aber eben nicht wegen dem Kind. Und wenn es bei uns nicht mehr funktionieren würde, würde ich mich trennen, ob mit oder ohne Trauschein.
Ich habe gefragt: Was hindert Euch daran! sonst nichts
Hey, bitte nicht in die Haare bekommen! :-) Damit alle beruhigt sind, wir werden noch heiraten, schaffen es aber nicht mehr vor der Geburt da ich mitten im Staatsexamen stecke, und im Winter bei dem Schmuddelwetter ist ja auch nicht sooo schön.
Ha ha ha!!!! Mach dir keine Sorgen, so schnell hauen wir uns hier nicht!!!! Ich wünsch euch ne schöne Hochzeit, wann auch immer!
Was ist das denn für ne Frage? Die Zeiten sind ja glücklicherweise vorbei, wo man "mußte", nur weil ein Kind unterwegs war.