Unterhalt zwischen Studium und Schule?
Hi,
ich bin derzeit 18 und mache nächstes Jahr mein Abitur. Nach dem Abitur werde ich mich für ein Studiumsplatz bewerben und wenn alles gut läuft, werde ich dann ein halbes Jahr warten müssen, bis das nächste Semester anfängt (Wintersemester). Wie sieht es dann mit Unterhalt aus? Muss er während der Zeit dazwischen zahlen? Wenn nicht, wie sieht es dann beim Studium Anfang aus.
LG
7 Antworten
Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet - also auch deine Mutter.
Zur Zeit bist du Schüler und hast damit Unterhaltsansprüche. Wenn du mit der Schule fertig bist im Juli und zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten nicht mehr als 4 Monate liegen, dann wird der Unterhalt weiter bezahlt.
Abi im Juli - Studium im Oktober: ja
Abi im Juli - Studium im Februar: nein
Für dein Studium gilt: vorrangig ist BAföG zu beantragen.
Du solltest also, wen noch nicht geschehen, deinen Vater UND deine Mutter auffordern dir ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Im Gegenzug beweist du deinen Eltern deine Bedürftigkeit: Abizeugnis, Immatrikulationsbescheinigung und teilst deinem Vater vorab schon mal die Absicht mit, dass du studieren wirst und er doch bitte behilflich ist beim BAföG Antrag.
Auch das Kindergeld wird in deinem Bedarf eingerechnet. Wobei es wahrscheinlich deine Mutter behalten wird, solange du Zuhause bei ihr wohnst.
Auch gegenseitig haben deine Eltern Anspruch darauf die Einkommensnachweise des Anderen zu sehen, damit sie prüfen können ob die Ansprüche auch stimmen.
Du kannst auch zum Jugendamt gehen. Dort berät man dich und hilft bei der Berechnung und der Anforderung der Unterlagen. Ganz wichtig: dein Vater soll den Unterhalt nur noch auf dein Konto überweisen. Was du dann davon (zusätzlich zum Unterhalt) noch an deine Mutter abgeben "musst" / willst ist eine andere Sache.
Solange du Zuhause wohnst, errechnen sich deine Ansprüche aus dem Gesamteinkommen der Eltern. Mit eigener Wohnung stehen dir 735,- Euro zu. Ob und was wer zahlen muss ist dann eine andere Sache...
Die Minderjährigen beeinflussen dich nicht, solange du zur Schule gehst. Und dein Vater muss an dich auch nur so viel zahlen, wie er nach eigenem Einkommen zahlen müsste. Den Teil deiner Mutter muss er nicht übernehmen. Und ab Studium musst du BAföG beantragen. Die 735,- Euro gelten dann, wenn du eine eigene Wohnung hast.
Die Frage ist also: wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen deines Vaters und wie alt sind die Geschwister...
Bei drei Kindern müsste er so zwischen 2701 und 3100 bereinigtem Netto liegen. Ggf. noch eine neue Ehefrau?
Geh einfach mal zum Jugendamt und lasse es dir genau ausrechnen. Oder gibt es sogar einen Unterhaltstitel?
Abgesehen von etwaigen Unterhaltszahlungen, wie wäre es, wenn du dir für die Zeit zwischen Schule und Uni einen Job suchst?
Wenn dir das nicht passt, könntest du in der Zeit vielleicht die deutsche Grammatik auffrischen, damit du dich nicht für EIN Studiumsplatz bewerben musst, sondern dich um einEN Studiumsplatz bewerben kannst.
Ein halbes Jahr ist es zumutbar zu arbeiten, der Verdienst wird von Unterhalt abgezogen.
Wer ist ER, der dann vielleicht zahlen soll?
Mein Vater, lebe bei meiner Mutter
nun deine mutter wird auch zum unterhalt mit rangezogen.
ab 18 sind beide unterhaltspflichtig. wenn du also nach der schule keine ausbildung oder studium beginnst, wirst du bis zum beginn des studiums arbeiten gehen müssen um deinen bedarf decken zu können. ab beginn des studiums werden beide eltern wieder unterhaltspflichtig.
dein bedarf liegt bei 735 euro abzüglich kindergeld. die differenz begleichen dann deine eltern. von diesem zahlst du zu hause deine anteile miete, strom, internet/telefon, lebensmittel. wenn deine eltern nicht leisten können, erhältst du bafög.
Danke für die ausführliche Anwort :D.
Ich hab nochmal nachgeguckt und gemerkt, dass ich wirklich im Oktober anfangen wurde. Die 735€ verblüffen mich gerade ein wenig ^^, denn meine Mutter hat kein Einkommen und mein Vater schrieb, dass er 370€ zahlen muss. Heißt das dann, dass er 735€ zahlen muss, oder ist da auch das Kindergeld mit eingerechnet?
PS. hab 2 Minderjährige Geschwister, falls das den Betrag beeinflussen könnte.
LG