In der Umschulung Klein-Gewerbe führen?
Hallo Community,
würde die Agentur für Arbeit die mir ALG1 während der Umschulung zahlt, den Geldhahn etwas zudrehen, wenn ich ein Klein Gewerbe führe,(hauptsächlich im Internet) wo ich im Monat nicht mehr als 150€ dadurch verdiene?
Falls ja, könnte ich das Gewerbe über den Namen meiner Mutter führen? Ich brauche hauptsächlich die USt.-Ident.-Nr.
Danke im Voraus
1 Antwort
Zum einen gibt es kein Kleingewerbe. Es gibt Gewerbe und fertig. Denn das Gewerberecht kennt kein Kleingewerbe.
Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG und das ist Seuerrecht.
Und ja, die Arge wird es dir anrechnen.
Und was verstehst du unter verdeinen? deinen Umsatz oder deinen Gewinn?
Bevor du dir weiter Gedanken zu einer Selbstständigkeit machst, besuche einen Kurs für Existenzgründer.
Denn dort erfährst du alles Grundlegende was du zur Selbstständigkeit
wissen solltest. Du erfährst was von BWL, Buchführung,
Gewinn-Verlustrechnung, dem Steuerwesen, erfährst etwas über
Betriebsformen, Konzeptionen und Marketing
Ohne rennst du bei deinem Wissen zur Selbsständigkeit ungebremst in die Pleite
Danke für die schnelle Antwort!
Mir ist klar das es Sinn macht so ein Kurs zu besuchen, doch ich werde ja nichts Großartiges machen. Ich werde lediglich Sachen im Internet verkaufen und nicht über die 165€ kommen, was ich ja auch als Nebentätigkeit verdienen könnte, ohne das etwas abgezogen wird.
MFG