Gap Year (Australien) nach Abitur: Auswirkungen Rente/Kindergeld..?
hello, nachdem ich dieses jahr mein abi bestanden habe, habe ich mir vorgenommen für ein halbes jahr nach australien zu gehen, um dort ein work and travel zu machen.
nun habe ich schon gehört, dass dies erheblich einfluss auf meine kindergeldsansprüche sowie bzgl. der später erhaltenen rente haben kann.
bzgl. des kindergelds habe ich gelesen, dass wenn ich mich um ein studienfach mit einem hohen NC kümmere (wo ich nicht angenommen werde..) ich während der wartesemester (und schließlich bis zu meinem 25. geburtstag) kindergeld erhalten werde.. ist das korrekt, dass ich nur eine ablehnung brauche und nicht wirklich ein studienplatz, wo ich eingeschrieben bin?
und was ist wegen der rentenzahlungen zu beachten? wie kann ich das halbe jahr, dass ich in australien verbringen werde, so anmelden, dass ich es rentenmäßig geltend machen kann und dann nicht am ende länger arbeiten muss oder eine geringere rente erhalte (etc.)
vielen dank im vorraus für eure antworten!
5 Antworten
Es gibt kein Kindergeld und von der Variante mit der Studienablehnung kann ich nur abraten. Das ist nicht legal. Sollte das nach hinten losgehen. Kannst du im worst case das komplette Kindergeld zurückzahlen.
Wer weiß heute schon wie die Rente sich entwickelt. Ich denke auch wie oben geschrieben, das 6 Monate da so ausschlaggebend nicht sind. Auch im normalen Leben hier in Deutschland musst du dir selber Geld zurück packen um auf eine einigermaßen auszureichende Rente zu kommen. Du könntest das während deiner Auslandszeit ähnlich machen. Allerdings würde ich dieses halbe, oder ganze Jahr im Leben einfach genießen.
Du hättest die Möglichkeit auf Kindergeld bei einer bestimmten Dauer eines Sprachkurses (wird allerdings nur schwer anerkannt) Den könntest du zB. während einer W&T Zeit machen.
Ich kann dir die Seite travelacademy.de sehr empfehlen. Dort kannst du dich bei der Planung unterstützen lassen, oder eben alles selber planen im Tripbaukasten. Viel Erfolg bei der Recherche und vorallem
Hi chickenking,
da mußt du gar nichts vortäuschen, wenn du folgendes von klicktipps.de beachtest:
Au-Pair: Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses oder ähnlichen Verhältnissen ist die Anerkennung nur möglich, wenn das Kind an einem theoretisch systematischen Sprachunterricht mit mindestens 10 Wochenstunden teilnimmt.
Beträgt der Sprachunterricht weniger als zehn Stunden, kann dennoch Anspruch auf KG bestehen. Denn auch dann ist der Unterricht geeignet, ihn als Ausbildung zu werten. Voraussetzung: Es wird Einzelunterricht absolviert und die Vor- und Nachbereitung erfordert nachweislich mehr Zeit - dies am besten durch die bildungseinrichtung schriftlich und gleich auch in deutscher Übersetzung bescheinigen lassen.
Auch genügt es, wenn neben dem Sprachunterricht zusätzlich vor Ort Vorlesungen in der Fremdsprache besucht werden.
Fahrzeiten zum Unterricht zählen mit.
Nachzulesen in klicktipps.de unter "FAQ zum Kindergeld" -> Punkt 8 bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/kindergeld-faq.php#Auslandsaufenthalt
Gruß siola55
Weitere Infos und Hinweise findest du in der "Dienstanweisung Kindergeld 2017" (googeln nach da-kg 2017):
A 15.9 Sprachaufenthalte im Ausland
(1) 1Sprachaufenthalte im Ausland sind regelmäßig berücksichtigungsfähig, wenn der Erwerb der Fremdsprachenkenntnisse nicht dem ausbildungswilligen Kind allein überlassen bleibt, sondern Ausbildungsinhalt und Ausbildungsziel von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegeben werden. 2Davon ist ohne weiteres auszugehen, wenn der Sprachaufenthalt mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden wird (z. B. Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eines Colleges oder einer Universität). 3In allen anderen Fällen – insbesondere bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Au-pair-Verhältnissen – setzt die Anerkennung voraus, dass der Aufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht in einer Fremdsprache begleitet wird (vgl. BFH vom 9.6.1999 – BStBl II S. 701 und S. 710 und vom 19.2.2002 – BStBl II S. 469).
(2) 1Es kann regelmäßig eine ausreichende Ausbildung angenommen werden, wenn ein begleitender Sprachunterricht von wöchentlich zehn Unterrichtsstunden stattfindet. 2Das Leben in der Gastfamilie zählt nicht dazu. 3Im Einzelnen gilt A 15.3 Abs. 1 bis 3.
Ja, wenn du dich längere Zeit im Ausland aufhältst, dann bekommst du kein Kindergeld bezahlt.
Und selbstverständlich bezahlst du in dieser Zeit auch keinen Rentenbeiträge da du weder arbeitetest noch arbeitslos gemeldet bist. Das heißt dann natürlich, dass du ein Jahr "länger" arbeiten musst bis du in Pension gehen kannst.
Ja, wenn du dich längere Zeit im Ausland aufhältst, dann bekommst du kein Kindergeld bezahlt.
Irrtum - laut klicktipps.de gilt folgendes:
Au-Pair: Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses oder ähnlichen Verhältnissen ist die Anerkennung nur möglich, wenn das Kind an einem theoretisch systematischen Sprachunterricht mit mindestens 10 Wochenstunden teilnimmt.
Beträgt der Sprachunterricht weniger als zehn Stunden, kann dennoch Anspruch auf KG bestehen. Denn auch dann ist der Unterricht geeignet, ihn als Ausbildung zu werten. Voraussetzung: Es wird Einzelunterricht absolviert und die Vor- und Nachbereitung erfordert nachweislich mehr Zeit - dies am besten durch die bildungseinrichtung schriftlich und gleich auch in deutscher Übersetzung bescheinigen lassen.
Auch genügt es, wenn neben dem Sprachunterricht zusätzlich vor Ort Vorlesungen in der Fremdsprache besucht werden.
Fahrzeiten zum Unterricht zählen mit.
Wegen der 6 Monate ohne Beitragszahlung muss sie nicht länger arbeiten, wenn sie die Wartezeit für eine (vorzeitige) Rente auch ohne diese Zeit erfüllt.
Kindergeld wirst du in der Zeit sicher nicht bekommen.
Was die Rente angeht, fühlen dir 6 Monate im Rentenkonto. Dies kann Auswirkungen haben, wenn du vorzeitig in Altersrente gehen möchtest und die Wartezeit dadurch nicht erfüllst. Aber Niemand kann dir heute sagen, wie sich die Rechtslage bis zu deinem Rentenalter entwickelt.
Deshalb können wir nur vom heutigen Stand ausgehen, so dass du bis zum 65. LJ die Wartezeit von 45 Jahren für die vorzeitige abschlagsfreie Altersrente dann vielleicht auch ohne das halbe Jahr erfüllst.
Du könntest freiwillige Beiträge zahlen, aber die würden deine Rente kaum erhöhen. Der Mindestbeitrag ist momentan 83,70 €, also 502,20 € für 6 Monate und erhöht die monatliche Rente nach heutigem Stand gerade mal um monatlich 2,33 €, rentiert sich also erst nach 18 Jahren Rentenbezug (wenn man die Dynamisierung unbeachtet lässt).
Denke aber auf jeden Fall an eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, denn mit Australien gibt es kein Sozialabkommen. Arztkosten werden von den gesetzlichen KK nicht erstattet.
Viel Spaß in Australien und komme gesund zurück!
Gute Idee! Das wäre eine Variante, Kindergeld zu bekommen.
vielen dank für deine antwort und die tipps! mir ist klar, dass ich - meinen aufenthalt in australien betrachtet - kein kindergeld bekommen werde, deshalb wollte ich durch die bewerbung an einer uni mit den einhergehenden wartezeiten quasi eine immatrikulation vortäuschen.. dann müsste ich doch anspruch auf kindergeld haben oder? Viele Grüsse
Innerhalb der Wartezeit bist du noch nicht immatrikuliert, erst wenn du als Studentin eingeschrieben bist. Erst dann bekommst du auch eine Studienbescheinigung.
Für Auslandsaufenthalte ohne Sprachkurse gibt es kein Kindergeld.
Auch für die Rentenversicherung werden hier keine Zeiten anerkannt!
Laut klicktipps.de gilt folgendes:
Au-Pair: Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses oder ähnlichen Verhältnissen ist die Anerkennung nur möglich, wenn das Kind an einem theoretisch systematischen Sprachunterricht mit mindestens 10 Wochenstunden teilnimmt.
Beträgt der Sprachunterricht weniger als zehn Stunden, kann dennoch Anspruch auf KG bestehen. Denn auch dann ist der Unterricht geeignet, ihn als Ausbildung zu werten. Voraussetzung: Es wird Einzelunterricht absolviert und die Vor- und Nachbereitung erfordert nachweislich mehr Zeit - dies am besten durch die bildungseinrichtung schriftlich und gleich auch in deutscher Übersetzung bescheinigen lassen.
Auch genügt es, wenn neben dem Sprachunterricht zusätzlich vor Ort Vorlesungen in der Fremdsprache besucht werden.
Fahrzeiten zum Unterricht zählen mit.
https://www.klicktipps.de/kindergeld-faq.php#Auslandsaufenthalt