Unterhalt vom Bafög abziehen
Mein Sohn macht eine Ausbildung an einer Schule und bekommt Bafög. Nun zieht mein Ex-Mann den Bafög-Betrag vom Kindesunterhalt ab und zahlt weniger. Darf er es einfach so handhaben?
3 Antworten
Selten so einen Blödsinn gelesen und Maloiya einfach mal einen Gang runterschalten mit "doppelt Pfänden"! Bafög ist Einkommen des Kindes und das wird abgezogen, also z.B. 600,- Euro Unterhalt - Kindergeld (1/2 Kindergeld wenn unter 18) - Bafög = zu zahlender Unterhalt. Und wenn das Kind 18 ist, muss der Unterhalt neu berechnet werden, dann ist auch die Mutter Barunterhaltspflichtig. Die Unterhaltsberechnung des Bafög-Amtes hat gar nichts mit dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt zu tun bzw. ist kein Stück rechtsverbindlich...
Du hast keine Ahnung, aber davon eine ganze Menge... Bafög ist Einkommen des Kindes und um diesen Betrag mindert sich der zu zahlende Unterhaltsbetrag.
Hier zum nachlesen, davon gibt es tausende Seiten: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102478-berechnung-des-volljaehrigenunterhalts
Da hat jemand wohl regelmäßig den Unterhalt bezahlt und zieht nun berechtigt den Bafög-Betrag ab und du stiftest hier dazu an, das Konto und das Einkommen pfänden zu lassen... Überleg mal, in was für eine üble Lage sich die Person dann befindet
geht leider nur 1 Link pro Beitrag
aber darum geht es doch! wir wissen doch nicht, wie viel bafög tatsächlich fließt! und es wurde doch die bafög zahlung entsprechend so ausgerechnet inkl der unterhaltszahlung vom vater. bsp. der vater zahlt 200 € unterhalt. bafög beträgt eig 450 €. es wird aber nur 250 bezahlt, weil vater unterhalt zahlen muss. vater zieht 200 € ab weil er meint es gibt ja jetzt bafög. somit hat das kind nur noch 50 € obwohl ihm das bafög amt bescheinigt hat, dass 450 € sein bedarf sind.
und abgesehen davon: solange ein titel besteht ist dieser gültig. der vater kann nicht eigenmächtig den betrag kürzen. wenn er das tut, kann man pfänden, ist so. dann muss er eben zum familiengericht gehen und benatrgaen den titel aufzuheben, wenn er meint dass die allgemeinheit für sein kind aufkommen soll (ja zu 50 % ist es von der allgemeinheit finanziert)
Natürlich wissen wir, wie viel Bafög fließt, zwar nicht die Summe aber eben genau der Betrag, den der Vater abzieht, und so ist es auch richtig.
Nochmal zum mitschreiben, Beispiel Sohn steht nach dem Einkommen des Vaters ein Unterhalt von 500,- Euro zu, Sohn ist 17:
500 - 1/2 Kindergeld = 408,- Euro Da das Kind aber nun Bafög bekommt, zählt das als Einkommen, z.B. Bafög 200,- Euro. 408-200=208,- Euro zu zahlender Unterhalt.
Und zum Titel: Sollte ein Titel bestehen, tut er ja, dann gehört er rausgegeben, da sich die Beträge nun geändert haben und ein neuer Titel kann kostenlos beim Jugendamt erstellt werden. Genau deine Einstellung "wenn er kürzt, kann man pfänden" sollte man eben nicht haben, da du ja so viel Wert auf Gerechtigkeit legst...
Davon abgesehen kann es nur 1 Titel geben. Wenn ein neuer Titel erstellt wurde, wird der vorherige ungültig (das ist mir eben erst aufgefallen, dass sogar "2" Titel existieren sollen). Und nun sollte wieder ein neuer Titel erstellt werden, in dem das neue Einkommen des Kindes, nämlich Bafög, in die Unterhaltsberechnung einfliest.
Weiter werde ich mich jetzt nicht mehr dazu äußern... Frohes neues Jahr :)
Hallo, es tut mir leid, dass ich so einen Unfrieden mit meiner Frage aufgeworfen habe.
Fakt ist, dass es
a: zwei Titel gibt es und sie bestehen noch. Sollte ein zweiter Titel ausgesprochen werden, ist der erste Titel nicht gleichzeitig gelöscht. Es hängt davon ab, wie oft nach gerichtlicher Zahlungsfestsetzung nicht gezahlt wurde.
b: da mein Sohn über 18 Jahre ist, muss er es neu berechnen lassen mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle usw. Aber das ist eine Angelegenheit, die nur der volljährige Unterhaltsempfänger beauftragen kann. Dies kann beim Anwalt oder auch mit Hilfe des Jugendamtes passieren.
Diese Aussagen wurden mir in einem Telefonat mit meinem Anwalt und dem Jugendamt bestätigt. Wer also Fragen hat, immer persönlich beim zuständigen Amt anrufen.
a.) Wenn der erste Titel nicht bedient wurde, dann bleibt er für die rückständige Zahlung bestehen, dass ist richtig. Aber der hat dann nichts mit dem laufenden Unterhalt, worauf sich die Frage bezogen hatte, zu tun. Das alter Unterhalt aus dem ersten Titel geschuldet wird, davon war bisher keine Rede.
Aber aufpassen: Wenn rückständiger titulierter Unterhalt über ein Jahr nicht gefordert wurde, kann er verwirkt sein. Damit meine ich nicht verjährt, denn das ist die Forderung nicht.
b) Da der Sohn nun 18 Jahre ist, ist nun auch die Mutter barunterhaltspflichtig und das gesamte Kindergeld + Bafög wird als sein Einkommen vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen.
eigentlich muss es anders rum sein: das bafög wird entsprechend weniger, der unterhalt muss weiterfließen. bafög ist ja genau das: eine art unterhalt, wenn die eigenen eltern das eben nicht stemmen können. gibt es einen titel? dann vollstrecken lassen durch gerichtsvollzieher bzw pfänden lassen, direkt beim arbeitgeber. das geht sehr schnell.
Danke für die schnelle Antwort. :-) Es liegen sogar zwei Titel vor. Dann werde ich es gleich am 02. Januar angeben, da ich es eben per sms erfahren habe, dass er nicht mehr zahlen möchte.
alles mitnehmen, was du hast. ich würde es drauf ankommen lassen und doppelt pfänden: einkommen und konto. kannst du beides in einem antrag machen. einen vordruck, den alle amtsgerichte verwenden, findest du hier: http://www.ag-badfreienwalde.brandenburg.de/media_fast/3345/ZP%20311.pdf
den kannst du ja schonmal ausfüllen.
achso: ich vergaß: wenn dein sohnemann schon 18 ist, muss er die pfändung durchführen. und gleichzeitig prozeßkostenhilfe beantragen. ist alles ein abwasch!
Bafög wird ja schon gezahlt. Da wurde dann das EK des Vaters schon berücksichtigt.
eben, deswegen darf er es nicht abziehen. wenn er es tut, dann fehlt dem sohn das, was ihm zusteht. deswegen: pfänden.
Umgekehrt wird ein schuh daraus. BAFÖG wird nachrangig zum Unterhalt gezahlt.
richtig!
Bafög wird ja schon gezahlt. Da wurde dann das EK des Vaters schon berücksichtigt.
Bafög wird vorrangig gezahlt.
http://www.treffpunkteltern.de/news/bafoeg-muss-vorrangig-beantragt-werden_463.php
Im Bafögbescheid müßte die Höhe des zu zahlenden Unterhalts angegeben sein.
die TE sagte, dass der Vater den Betrag i.H. des BAfögs vom Unterhalt abzieht UND dass der Unterhalt schon bei der berechnung angegeben wurde. das ist also die differenz, die er bekommt (ein student hat höheren bedarf), dh der vater nimmt ihm weg, was ihm zusteht und so berechnet wurde.
der unterhalt wurde bereits einberechnet. bitte richtig lesen. und doppelte pfändung ist sehr sinnvoll, da die u-pflichtigen sich das dann nochmal überlegen. und ob der junge 18 ist wissen wir nicht. ich habe nur darauf hingewiesen, dass er das in diesem fall selbst beitreiben muss.