Unterhalt und Taschengeld?

4 Antworten

Hallo,

deine Tochter ist berechtigt von euch Eltern unterhalt sowie das Kindergeld zu bekommen. Taschengeld zahlen ist eine Freiwillige Sache der Eltern und gesetzlich nicht vorgeschrieben, daher hat deine Tochter auch leider keinen Anspruch auf Taschengeld von ihrem Vater, der Unterhaltsanspruch ist ja auch erfüllt.

Ihr zahlt beide Unterhalt, Du für das beim Vater lebende Kind und er an die volljährige Tochter, die bei Dir lebt.

Taschengeld ist eine freiwillige Zuwendung.

Daher könntet ihr einvernehmlich vereinbaren, dass jeder von euch das Taschengeld an das bei euch lebende Kind zahlt.

Deine Tochter ist Volljährig und kann Ihren Unterhalt vom Vater direkt bekommen !!! Er ist nicht verpflichtet Ihr Taschengeld zu zahlen. Wenn Du mit dem Kindergeld für Deine Tochter,Deine Ausgaben für Sie nicht decken kannst,muss Sie Dir halt vom Unterhalt noch etwas zusteuern.

meines wissens ist taschengeld eine freiwillige zuwendung und keine verpflichtung.