Unterhalt bekommen während FWD?

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Da es sich beim FWD um keine Ausbildung handelt, sind deine Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet. Zudem erhältst du dort ja einen Wehrsold, Essen, Trinken und Unterkunft frei. Damit liegst du was das Geld betrifft so oder so über dem Satz, den deine Eltern als Unterhalt zahlen müssten...

Anders kann es beim Kindergeld aussehen, wenn du danach beim Bund bleibst um dort eine Ausbildung zu machen: https://www.t-online.de/leben/familie/id_71762250/urteil-kindergeld-auch-waehrend-des-freiwilligen-wehrdienstes-moeglich.html

Selbst wenn du als minderjähriges Kind normalerweise Anspruch auf Unterhalt von den Eltern hast, kann es durch eigenes Einkommen passieren, dass die Eltern dann keinen Unterhalt mehr leisten müssen !

Bis zu deinem 18 ist es ja auch nicht mehr weit und dann müsstest du deinen evtl.Unterhaltsanspruch dann bei beiden Elternteilen selber geltend machen, weil dann das Sorgerecht der Eltern endet und sie beide ggf.Barunterhalt zahlen müssten.

Ab 18 stünde dir dann aber nur noch Unterhalt zu, wenn du in einer Schul oder Berufsausbildung / Studium wärst und du deinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen decken könntest.

Was bekommst du denn da an Geldleistungen ?

Rubxice 
Beitragsersteller
 12.05.2018, 15:48

Da mein Vater schon seit langem zu wenig zahlt und ich sein Gehalt etc. nicht eingesehen habe, weiß ich es ehrlich gesagt nicht genau. Im Moment kriege ich um die 500 Euro, sollte aber geschätzt 700 bis 800 bekommen

isomatte  12.05.2018, 18:05
@Rubxice

Das spielt in Bezug auf deinen Unterhaltsanspruch im FWD - auch erst einmal keine Rolle, denn dabei handelt es sich nicht um eine Ausbildung und selbst wenn, solltest du soviel Sold bekommen, dass du deinen evtl.Unterhaltsanspruch selber decken könntest !

Solange du in der Ausbildung bist, bestehen Unterhaltsansprüche, dazu zählt auch die Militärische Ausbildung bei der Bundeswehr, egal ob du da schon Geld verdienst.

Des weiteren bestehen weiterhin Unterhaltansprüche bis du 25 bist, je nach Einkommen deiner Eltern.
Wenn deine Eltern wenig verdienen, auf Arbeitslosengeld angewiesen sind o.ä. hast du also bis 25 Unterhaltsnsprüche, auch wenn du 1.100€ im Monat verdienst.

Kessie1  08.05.2018, 07:35

Das stimmt leider nicht! Die 25 Jahre ist die Grenze beim Kindergeld und hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Zudem verdient das Kind bei der Bundeswehr während einer Ausbildung Geld (FWD ist keine Ausbildung!) und sein Einkommen wird auf die Unterhaltsansprüche angerechnet. Eltern müssten ihren Kindern, wenn sie auswärts wohnen, max 735,- Euro nach Düsseldorfer Tabelle zahlen. Verdient das Kind selber 1100,- Euro, dann sind die Eltern komplett raus! Du verwechselt wahrscheinlich Kindergeld mit Unterhalt. Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen. Macht das Kind eine Ausbildung beim Bund, dann wird KG gezahlt...

Beim Freiwilligendienst der Bundeswehr erhalten sie Unterkunft, Vollverpflegung und Sold. Dadurch wird ihr Bedarf gedeckt, so das keine Bedüftigkeit und somit auch kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.

Jerischo  07.05.2018, 20:27

Je nach Einkommen der Mutter/Eltern...