Unterhalt bei Schülerin mit minijob?
Ich bin alleinerziehender Vater da die Mutter vor kurzem verstorben ist. Meine Tochter ist 18 Jahre alt und macht noch eine schulische Ausbildung sie hat aber einen minijob auf 450 Euro Basis. Daher meine Frage ob diese Arbeit in die Berechnung mit einfliest.
3 Antworten
Moin
Oftmals wird das nicht angerechnet, da man sagt, dass Schüler nicht nebenher arbeiten müssen.
Wenn angerechnet wird, dann wird ab 101,- € jeder Euro mit 50ct angerechnet.
Wohnt sie denn zu Hause oder allein?
Definitiv angerechnet wird die Halbwaisenrente und sie bekommt mindestens die 194,- Kindergeld, egal wieviel sie verdient
Sie ist zwar als Schülerin nicht dazu verpflichtet einer Nebentätigkeit nachzugehen, wenn sie aber mehr als nur einen geringen Betrag zur Aufbesserung des Taschengeldes dazu verdient, dann kommt bzw.kann es in der Regel zur Kürzung des Unterhaltsanspruchs kommen.
Vom monatlichen Nettoeinkommen müssen dann min.40 € für evtl.anfallende Kosten für den Nebenjob in Abzug zu bringen und vom Restbetrag könnten dann nach Billigkeit 50 % auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden.
Ab 18 wird auch das Kindergeld voll auf den Anspruch angerechnet, Waisenrente müsste ihr dann ja auch zustehen, diese mindernd auch den Anspruch.
Wenn Sie Geld vom Amt beziehen, dann wird Ihnen Geld gekürzt.
Dann habe ich die Frage falsch verstanden.
nein ....ich bin voll berufstätig. wollte nur wissen ob ich en minijob von meiner tochter mit abrechnen kann au en uneterhalt für sie .