Widerruf per Nachnahme

6 Antworten

Am einfachsten und unkompliziertesten ist es, das bestellte Paket anzunehmen und natürlich auch zu bezahlen und es dann postwendend als DHL-Paket oder anderen Dienst mit Versicherung und Sendungsverfolgung zurückzusenden.

Wenn es eh per DHL kommt kann man das Paketetikett gleich über die Online-Frankierung ausdrucken, aufs Paket kleben und dem Paketboten gleich wieder mitgeben. Die Sendungsnummer sollte man sich jedoch notieren, um es ggf. online verfolgen zu können.

Die Rücksendung der Ware gilt als Widerruf nach Fernabsatzgesetz, unabhängig von den AGB des Verkäufers muss er daher den vollständigen Kaufpreis erstatten.

Du kannst die Annahme verweigern, das sagst Du dem Boten auch genauso. Ob das KOsten verursacht, weiss ich leider nicht.

madquad  05.09.2013, 12:43

Das sie die Annahme verweigern kann steht außer Frage aber das dem Händler hierdurch Kosten entstehen sollte man wissen und diese Kosten dann vom Kunden wieder einzufordern ist ein Akt der alles übertrifft.

raudi94 
Beitragsersteller
 05.09.2013, 12:47
@madquad

Ah, also könnte ich auch das Paket zurückschicken, dass ich bereits habe und morgen das neue Paket per Annahme annehmen. Sollte die geringsten Kosten verursachen und ich kann es bereits heute erledigen.

Was ich mich noch frage ist, in wie weit ich das Paket bearbeiten muss. Da ist eine Rechnung mit dran und ein Bestellschein. Die sollte ich doch entfernen können und dann einfach zur Post gehen und das Paket an die Widerrufsadresse schicken. Richtig?

wenn morgen das paket kommt, nimmst du es an und nimmst dein 14tägisches widerrufsrecht war.

dann schickst du es zurück.

Tu das ja nicht. Weil es einfach ein höherer aufwand für alle ist. Nimm das packet an, schau auf die seite und schicke es so zurück wie es der shop wünscht.

Ende

Wenn Du das dem Postbote so wieder in die Hand gibst, dann entstehen dem Verkäufer logischerweise Mehrkosten. Das kannst Du so nicht machen.

Demnach:

  1. Ware annehmen

  2. Mit dem Versender die Rücknahme Bedingungen besprechend bzw. mal in den AGB schauen wie der Händler das Prozedere umzusetzen wünscht.

Das Widerrufsrecht steht Dir eh zu und zeitlich ist das auch alle im Rahmen. Aber Deine Idee galant beim Postboten die Annahme zu verweigern ist nicht die schöne, die faire und auch nicht die kostengünstigste Variante.

Frag also beim Händler nach wie er sich das vorstellt und was Du machen kannst.

Haglaz  05.09.2013, 13:05

Die Annahmeverweigerung eines Pakets ist kein gültiger Widerruf sondern ein Annahmeverzug. Für Lagerkosten der Post oder ähnlichem ist man Schadensersatzpflichtig.

Für einen gültigen Widerruf bedarf es der Widerrufserklärung.