Unser Badunterschrank ist aus Spanplatte und nach Ersatz wieder aufgequollen. Wie oft kann ich Nachbesserung/Ersatz innerhalb der Gewährleistung fordern?

4 Antworten

Wenn der Artikel wirklich als "Badunterschrank" verkauft wurde, sollte er den üblichen Bedingungen in einem Badezimmer auch standhalten.

Tut er das nicht, wird eine zugesagte Eigenschaft, nämlich die Verwendung in einem Bad, nicht erfüllt und es liegt ein Sachmangel vor.

Diesen Sachmangel könnt Ihr im Rahmen der Sachmängelhaftung beim Verkäufer geltend machen.

Sofern Nacherfüllungen durch Neulierungen keine Besserung bewirken und der Mangel immer wieder auftreten, ist der Artikel offensichtlich konstruktionell nicht für den Anwendungsfall als Badunterschrank geeignet.

Wenn diese also wiederholt scheitern, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern. (Wandlung, Waren gegen Kaufpreiserstattung).

theraf 
Beitragsersteller
 12.08.2015, 15:05

Sehe ich auch so. Ein Backblech muss ja auch eine gewisse Hitze aushalten können ohne sich zu verbiegen. Es ist eine Eigentumswohnung wo diese Dinge schon verbaut wurden. Allerdings mit Gewährleistung auf diese Einbauten. Werde mal mit den Handwerkern nach einer Lösung suchen.

theraf 
Beitragsersteller
 12.08.2015, 15:18

Zur Info falls einige eine ähnliche Sachlage haben:
Habe eben mal mit einem Anwalt meiner RV-Versicherung telefoniert. Der meinte es wäre ein ganz normaler Gewährleistungsfall und ich könnte auf Nachbesserung bestehen.

nachtlicht1978  14.08.2015, 12:44

Also im Prinzip genau das, was ich geschrieben habe.

Das freut mich.

das ist kulanzsache - denn ein schränkchen aus spanplatten in einem badezimmer wird immer mal aufquellen - da hat es zuviel feuchtigkeit im bad, aber versuchs ....................

nachtlicht1978  17.08.2015, 13:20

Diese Antwort erschließt sich mir in keiner Weise.

Warum sollte ein Badmöbel nicht für die Verwendung in einem Bad geeignet sein? Ergibt das für Dich wirklich einen Sinn?

Es ist nicht die Schuld des Konsumenten. Er kann erwarten, dass ein Badmöbel auch in feuchter Umgebung aufgebaut und genutzt werden kann. Ansonsten hätte der Hersteller das Möbel ggf. anders benennen müssen.

theraf 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 11:10

Wieso ist das Kulanzsache? Befinde mich innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistung.

oppenriederhaus  10.08.2015, 11:13
@theraf

aber hier liegt ein unsachgemäßer Gebrauch vor. Spanplatten quellen nunmal auf, wenn sie mit Wasser in Berührung kommen.

Hier hilft nur Tockenhalten.

theraf 
Beitragsersteller
 12.08.2015, 09:38
@oppenriederhaus

Unsachgemäßer Gebraucht würde ja bedeuten wir als Bewohner machen was falsch. Habe mir nun ein Hygrometer gekauft. Luftfeuchte bei diesen warmen Sommertagen 60-65 % im Bad. Beim Duschen kurzweilig bis 72%. Das ist vollkommen im Rahmen. Muss das Möbelstück also verkraften.
Ich sehe es eher so, dass der Unterschrank nicht für diese Luftfeuchtigkeit geeignet ist und somit im Bad nichts zu suchen hat. Also die Schuld beim Handwerker liegt, da er ein unpassendes Möbelstück bewählt hat.

In dem Fall gar nicht, da ihr das Möbelstück vor Nässe schützen müsst. Höherstellen, Versegeln o.ä.

theraf 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 11:13

Also Fenster haben wir immer weit auf beim Duschen/Baden. Mehr können wir denke ich nicht machen. Ich vermute eher mindere Qualität der Spanplatte. Und im Bad herrscht immer Feuchtigkeit nach dem Duschen, das läßt sich mit o.g. Maßnahmen nicht ganz verhindern.

Militaerarchiv  10.08.2015, 11:14
@theraf

Dann ist das Möbel dafür nicht geeignet, Anspruch habt ihr nur wenn es als Feuchtraumöbel verkauft wurde.