Unser Badunterschrank ist aus Spanplatte und nach Ersatz wieder aufgequollen. Wie oft kann ich Nachbesserung/Ersatz innerhalb der Gewährleistung fordern?

4 Antworten

Wenn der Artikel wirklich als "Badunterschrank" verkauft wurde, sollte er den üblichen Bedingungen in einem Badezimmer auch standhalten.

Tut er das nicht, wird eine zugesagte Eigenschaft, nämlich die Verwendung in einem Bad, nicht erfüllt und es liegt ein Sachmangel vor.

Diesen Sachmangel könnt Ihr im Rahmen der Sachmängelhaftung beim Verkäufer geltend machen.

Sofern Nacherfüllungen durch Neulierungen keine Besserung bewirken und der Mangel immer wieder auftreten, ist der Artikel offensichtlich konstruktionell nicht für den Anwendungsfall als Badunterschrank geeignet.

Wenn diese also wiederholt scheitern, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern. (Wandlung, Waren gegen Kaufpreiserstattung).

Zur Info falls einige eine ähnliche Sachlage haben:
Habe eben mal mit einem Anwalt meiner RV-Versicherung telefoniert. Der meinte es wäre ein ganz normaler Gewährleistungsfall und ich könnte auf Nachbesserung bestehen.

das ist kulanzsache - denn ein schränkchen aus spanplatten in einem badezimmer wird immer mal aufquellen - da hat es zuviel feuchtigkeit im bad, aber versuchs ....................

In dem Fall gar nicht, da ihr das Möbelstück vor Nässe schützen müsst. Höherstellen, Versegeln o.ä.