Unnützes Hin und Herfahren - Was soll das?

11 Antworten

Paragraf 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin heißt es wörtlich: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“

youngindy 
Beitragsersteller
 21.03.2013, 14:03

Aber ist es unnütz, einen Parkplatz zu suchen?

Paeiss  21.03.2013, 14:04
@youngindy

Du hast somit Hausbewohner belästigt. Nächstes mal im Parhaus parken und dann hinlaufen oder so. Ich habe die Regeln nicht gemacht, sry

youngindy 
Beitragsersteller
 21.03.2013, 14:09
@Paeiss

Kleinstadt im ländlichen Raum => kein Parkhaus.

Und ich sehe SELBSTVERSTÄNDLICH nicht ein, 1,5 Std pro strecke mit dem Bus zu fahren wenn ich in 20 Min mit dem Auto da bin. Das geht auch gar nicht, weil meine Arbeitszeiten das nicht zulassen.

Also, wie kann ich diese ganze nummer zu meinen Gunsten drehen?

DAs ist doch kein Problem, wenn der Verwanrgeldbescheid kommt, legst Du einfach Widerspruch ein, mit der og.Begründung. Notfalls kannst Du das ja anhand einer Bestätigung des Arztes belegen. Eine Stadtverwaltung sollte aber auch Ihre Parkplatz kennen und die Glaubhaftigkeit Deiner Aussage einschätzen können.

Die meisten Städte haben an einem Verfahren gar kein Interesse, denn die Einnahmen durch Verwarngelder sind ein Wirtschaftfaktor der Stadt und der rechnet sich nur, wenn alle brav bezahlen und der Aufwand gering bleibt. In so einem Fall ist für die Stadt das Verhältnis von Aufwand zum Ertrag viel zu groß, deshalb geh davon aus, daß man das aufgrund Deines Widerspruchs ohne weitere Nachweise einstellt.

youngindy 
Beitragsersteller
 21.03.2013, 14:04

Aber ist es unnütz, einen Parkplatz zu suchen? Wer entscheidet über Nutzen und Unnützen?

Dann muss auch jeder, der mit seinem Auto zum Bäcker zwei Straßen weiter, mit 20 EUR pro Fahrt verwarnt werden.

Paeiss  21.03.2013, 14:05
@youngindy

Sieh es doch einfach ein...

youngindy 
Beitragsersteller
 21.03.2013, 14:07
@Paeiss

Warum sollte ich so etwas dummes tun? Wenn man nicht mal einen Parkplatz suchen darf???

killerbee1  21.03.2013, 21:28
@youngindy

Würde ich auch nicht einsehen... Wenn ich einen Parkplatz suche, kann es nicht sein, daß mich so ein Troll verwarnt. Ich würde es einsehen, wenn ich da 7x mit "Fat Bass" und kaputtem Auspuff vorbeischwingen würde, aber nicht wegen Parkplatzsuche. Das ist so wie: Die Steuern auf Tabak zu erhöhen (um die Einnahmen zu steigern), aber das Rauchen verbieten zu wollen, um die Leute gesundheitlich zu schonen... Ich habe kein Verständnis dafür.

PS.: Bin kein Raucher.

dafür hat die polizei also geld die müssen dir erstmal nachweisen dass du unnütz gefahren bist

youngindy 
Beitragsersteller
 21.03.2013, 14:05

Es wurde gesagt, dass wenn jemand innerhalb sehr kurzer Zeit mehrfach mit dem Auto an einer Stelle vorbei fährt es unnütz ist.

unnützes Hin und Herfahren war das nicht es war eine Parkplatzsuche und wenn Du schließlich einen Parkplatz gefunden hast und ein Rezept abgeholt hast dann kannst Du damit nachweisen daß Du bei dem Arzt warst also hast Du somit einen Nachweis bzw. Beweis für Deine Aussage. Ein Zeuge wäre natürlich noch besser. Ich würde da auch nicht nachgeben.

P.S. die kleinen Lokalen Zeitungen interessieren sich immer für sowas :-)