Unnötig teure Gaspreise als Mieter auf den Vermieter wieder umlegen?
Wenn ein Vermieter trotz Bittbriefe einen Anbieter Wechsel zu einem deutlich günstigeren Gas-Anbieter ohne stichhaltige Begründung ablehnt. Habe ich dann Chancen, den Vermieter mit der Differenz wieder zu belasten? Mein Rechtsgefühl sagt mir, dass der Vermieter sich nicht einfach so einem günstigeren Tarif, von dem ja alle Mieter profitieren würden, verschließen kann. Wer kennt sich aus?
5 Antworten
Grundsätlich ist ein Vermieter bei Maßnahmen und Entscheidungen betreff Nebenkosten zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet (das ist eine Nebenpflicht, die sich aus dem mietvertraglichen Verhältnis ergibt).
Hatte der Vermieter den teureren Gasanbieter allerdings schon, BEVOR er mit Dir einen Mietvertrag abgeschlossen hat, gibt es für ihn keinerlei Verpflichtung, dies zu ändern. Er kann - muss aber nicht. Das ist eine reine Kulanzfrage.
Anders sähe es aus, wenn er zu dem teureren Gasanbieter gewechselt ist, nachdem der Mietvertrag mit Dir abgeschlossen hatte. In diesem Fall hättest Du durchaus die Möglichkeit, ihm die zusätzlichen Kosten zurück zu belasten.
Wesentlich ist also das Datum Deines Mietvertrages und das Vertragsdatum mit dem Gasanbieter.
Diese Regel ist ja überhaupt nicht verbraucherfreundlich und fördert keineswegs den Konkurrenzkampf der Gasanbieter. In Düsseldorf kann man 20% sparen wenn man den Anbieter wechselt- das sind bei einer 30m2 Wohnung ca. 100 Euro im Jahr!
So isses. DH.
Ach ja: Hat das Haus eine Gas-Zentralheizung oder einzelne Gas-Etagenheizungen? Bei einer Gas-Etagenheizung, die Du üblicherweise beim Gas-Versorger selbst anmelden und direkt bezahlen musst, sollte es eigentlich problemlos möglich sein, den Versorger selbst zu wechseln, ohne Umweg über Deinen Vermieter.
Wenn du Gas von einem Anbieter beziehst, also eine eigene Gasuhr hast, dann kannst du bestimmen, an wen du dein Geld bezahlst und nicht der Vermieter.
Etwas anders sieht es aus, wenn eure Zentralheizung mit Gas betrieben wird. Dann müsst ihr gemeinsam mit allen Mietern dem Vermieter aus Dach steigen.
Im Zweifelfall der Mieterschutzbund!
aber klar, der Mietrschutz bezahlt dem Mieter das Gas und die Miete. hi hi
Der Vermieter bezahlt für euch den Gasanbieter? Normalerweise kriegt jeder Kunde einen eigenen Anschluß und falls der Vermieter einen Sammeltarif bekommt sollte der deutlich billiger sein als Du als einzelner angeboten bekommst. Ansonsten wechsel doch den Anbieter mußt das Gas nicht vom Vermieter kaufen.
hi hi, vielleicht bezahlt der Vermieter freiwillig, da die Mieter nichts bezahlen würden, und die Leitungen einfrieren würden, wenn winters das Gas abgestellt wird. Weil die Mieter zahlungsunwillig sind.
Wenn jeder Mieter eine eigene Gasuhr hat, kann auch jeder Mieter seinen Gasanbieter wählen.
Wenn es aber nur eine einzige Gasuhr gibt z.B. für die Gaszentralheizung, dann ist der Vermieter zuständig.
Sooooo einfach geht das nicht. Und der Vermieter kann nicht immer gezwungen werden, zum günstigsten Anbieter zu wechseln. Wenn der Vermieter den Anbieter schon vor Deinem Einzug hatte, kannst Du nichts machen. Wenn er erst kürzlich gewechselt hat, hätte er nicht zu einem teureren wechseln dürfen.
Danke - bei uns sind alle Mieter beim selben Gasanbieter und soweit wir dachten zu wissen, kann nur der Vermieter den Gasanbieter wechseln - jetzt mahcne wir uns mal schlau und sehen, ob wir nicht einzeln den Anbieter wechseln können
! Aber zuviel gezahltes Gas muss der Vermieter nicht zurückerstatten.
Läuft der Vertrag über die Vermietenden, gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot der Betriebskosten: Laut BGH Urteil vom 28.11.2007, AZ: VIII ZR 243/06 müssen Vermietende bei allen Entscheidungen, die Einfluss auf Kosten der Mietenden haben, Rücksicht auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis nehmen. Die Beweispflicht liegt im Zweifel bei den Vermietenden. Daraus ergibt sich allerdings nicht grundsätzlich das Recht, einen Anbieterwechsel einzufordern. Dazu kommt, dass der Begriff „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ sich nicht nur auf die tatsächlichen Kosten in Euro bezieht, sondern auch Dinge wie Vertragssicherheit oder das Vertrauen zum Anbieter beinhaltet.