ungebetener Gast will nicht verschwinden
Unglücklicher Weise wohne ich noch mit meinem ExFreund zusammen. Wir beide stehen auch im Mietvertrag. Jetzt ist eine Freundin von ihm zum "Dauerbesuch" , diese schläft im Gästezimmer welches sie auch verschließt.Dort befinden sich aber Klamotten, Möbel usw von mir . Ich habe mehrfach gesagt das ich nicht möchte das sie sich in der Wohnung aufhält. (Hab ich per WhatsApp Verlauf auch schriftlich). Ich hab ihr eine Frist von einem Tag gegeben um ihr Zeug zu packen und um daa Weite zu suchen. Natürlich ohne Reaktion. Kann ich den ungebetenen Gast mit der Polizei entfernen lassen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen? Mein Ex is ja damit einverstanden. Aber sie behindert mich in meinen Tagesablauf. Danke im voraus
12 Antworten
Wenn Besagte länger bei Euch wohnt, informiere den Vermieter. So geht es nicht. Tür abschließen usw ist mehr als dreißt. Laß Dir das nicht gefallen. Wenn Dein EX sie eingeladen hat, soll sie gefälligst auch in seinem Zimmer schlafen. In dem Gästezimmer hat Sie nichts zu suchen. Rede Tacheles aber so, daß Sie das auch versteht.
Ist dein Freund gemeinsamer oder gar Alleinmieter, kann er jeden Besucher empfangen den er will.
Ich habe mehrfach gesagt das ich nicht möchte das sie sich in der Wohnung aufhält.
Er darf jeden Besucher empfangen den er möchte.
Kann ich den ungebetenen Gast mit der Polizei entfernen lassen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen?
Nein - das ist (auch) seine Wohnung.
Ich hab ihr eine Frist von einem Tag gegeben um ihr Zeug zu packen und um daa Weite zu suchen.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Regelt, wann du deine Klamotten da mal rausholen kannst und mit Umzungstermin auch deine Möbel. Bis dahin ist es ihr Gästezimmer, nicht deins :-(
G imager761
Wie ist es denn, wenn der"Gastgeber" nicht in der Wohnung ist. (Arbeiten usw) hat der ungebetene Gast denn dann Recht in der Wohnung zu sein?
Naja, ich verstehe Dich da schon. Aber es bringt doch nichts, wenn Du Dich da jetzt reinsteigerst. Dein Freund kann, wenn er im Mietvertrag steht, auch Freunde beherbergen. Und Polizei holen, ist doch Quark. Ihr steht beide im Mietvertrag. D.h. da muss sowieso ne Lösung auf kurz oder lang her. Einer von Euch sollte sowieso gehen. Dem Mädel eine Frist von einem Tag zu setzen, ist bisschen kurz, denke ich mal. Lade doch auch Jemanden von Deinen Freunden ein ;-). Das wäre sozusagen der Kampf mit gleichen Mitteln bzw. dem Exfreund aufzeigen, wie es aus der Perspektive aussieht. Nee, vielleicht machste das wirklich. Irgendwer wird dann schon gehen...
Nein, da du dich nicht alleiniger Mieter bist, kannst du die "Freundin" nicht entfernen (lassen).
Aber: Wenn sie schon länger da ist als 6 Wochen, kannst du den Vermieter darüber informieren, dass da jemand (gegen deinen Willen) dauerhaft mit eingezogen ist (wichtig wegen Nebenkostenabrechnung) UND sich nicht auf die Adresse anmeldet.
Bitte wegen der verfahrenen Situation (Schikane seitens des Ex) darum, den Mietvertrag allein auf dich umzuschreiben. Mündlich kann man dezent andeuten, dass der Ex es ja wie bereits geschehen nicht so genau nimmt mit der Einhaltung mietvertraglicher Pflichten, du dagegen schon...
Mit etwas Glück schreibt der Vermeiter den Vertrag um nur auf dich...und dann kannst du beide raussetzen. Oder er entlässt DICH aus dem Vertrag udn du suchst dir was Neues.
Was du außerdem machen kannst: Zum Anwalt, der neuen Freundin eine Unterlassungsverfügung unters Hemd jubeln, DEINE Sachen zu benutzen, die sich im Gästezimmer befinden. Das betrifft vor allem die Möbel!
ICH würde mir still und leise was Neues suchen, dann beim Vermeiter unter Meldung der zuerst genannten Tatbestände um Entlassung aus dem Vertrag bitten (schriftlich!) und einfach ausziehen.
Ach ja, nach Auszug dann per Anwalt vom Ex die Häfte der Kaution fordern vom Ex!
Und beim Auszug den einen oder anderen kräftigen Herren aus der Bekanntschaft dabei haben, um ALLE deine Sachen auch mitnehmenn zu können UND als Zeugen. VORHER alle Belege zusammensuchen was nachweislich DEINS ist... für den Fall, dass die erboste Neue oder der Ex die Polizei rufen.
So, wie es @werbon schreibt, müsste es stimmen. Der Mieterschutz gab mir dieselbe Auskunft.
Das Problem, was ich noch sehe, ist, dass selbst wenn Mutsche eine neue Wohnung gefunden hat, aus dem ALTEN Mietvertrag rauskommen muss. Wenn der Exfreund das verweigert (alle Parteien müssen nämlich zustimmen), muss Mutsche mithaften, obwohl sie da nicht mehr wohnt. Deshalb meinte ich: gute Miene zum bösen Spiel machen und zusehen da "friedlich" rauszukommen.
@Mutsche: ich würde als erstes den Vermieter fragen, ob er einem Austritt eines Mieters seinerseits überhaupt zustimmt. Wenn Vermieterseits keine Zustimmung kommt, wird das Ganze nämlich noch verzwickter.
Naja, so einfach ist das rechtlich nicht! Der Vermieter kann nicht ohne Zustimmung von dem Exfreund, den Vertrag auf Mutsche umschreiben. Das darf der gar nicht so einfach. Es müssen immer alle Vertragsparteien zustimmen. Der Vermieter kann Euch (eventuell) kündigen wegen unerlaubter Untervermietung, wobei die Wohnung ja 3 Zimmer hat, also wahrscheinlich kann er es nicht. (Informieren kannst Du ihn, aber was hast Du davon?) Eventuell hast Du sogar noch ein größeres Problem, wenn Dein Ex Dich nicht aus dem Vertrag lässt... (d.h. Du ziehst vielleicht irgendwann genervt aus, musst aber im Vertrag verweilen.) Borr, das kann ganz schön nach hinten losgehen. Versuche, die Sache schnell zu beenden! (Ich weiß, sowas fällt nicht leicht, )aber gib nach, geh da raus. Mach kein großes Fass auf, sondern versuch aus dem Vertrag zu kommen, ohne Deinen Ex wissen zu lassen, dass er Dich nicht entlassen muss. Wie blöd es ist, aber ich würde Dir raten, gute Miene zum bösen Spiel zu machen.
Der Vernieter kann aber Mutsche aus dem Vertrag entlassen auch ohne Zustimmung des Exfreundes, das geht.
Und....ist vielleicht nicht ganz fair, aber wovon lebt die "Freundin" denn? Wenn von ALG2, dann sollte man mal dezent das JC darauf hinweisen, dass sie eine BG mit Herrn XX aufgenommen hat, keine KdU mehr anfallen UND sie das scheinbar nicht melden möchte... da sie auch widerrechtlich keine Ummeldung vornimmt.!
Ist moralisch nicht ganz die feine Art, aber wenn diese Dame Mutsche den Zutritt in IHRE Räume verbietet, und IHRE Sachen ohne Zustimmung einfach benutzt, dann ist das ein möglicher Weg. Die Dame bekommt dann nämlich so viel Stress mit dem JC, dass sie lieber ausziehen wird als dem Ex zu "helfen".
Auf jeden Fall sollte Mutsche sich mal anwaltlich beraten lassen...das geht ggf sogar online bei www.frag-einen-anwalt.de...5€ einsetzen und man weiß genau Bescheid, wie effektiv vorgehen.
Hausverbot wird schwer, aber nicht unmöglich. Je nachdem wie sich der Gast verhält und dieses dokumentiert und mit Zeugen belegbar ist, kannst Du auch ohne die Zustimmung Deines Exes ein Hausverbot gegen die Frau aussprechen und ggfs. von der Polizei durchsetzen lassen. Hierzu solltest Du Dich aber im Vorfeld einfach mal anwaltlich beraten lassen, meiner Meinung nach sollte es schon ausreichen, wenn man Dir den Zutritt zu Deinem Eigentum (Sachen) und der von Dir bezahlten Mietsache, oder Teilen davon (Gästezimmer) verwehrt.
Davon ab, die Hinweise an den Vermieter, etc... , sind auch schon mal gute Ideen, hilft Dir aber nur alles indirekt und braucht Zeit.
Unsinn.
Dazu bedarf es eine übereinstimmende Willenserklärung aller Parteien. Der zweite Hauptmieter kann nicht ohne Weiteres aus dem Vertrag entfernt werden. Der Partner der auszieht bleibt auch ohne gemeinsame Kündigung Mieter. Der Vermieter kann also niemanden aus dem Vertrag entlassen.