Hausfriedensbruch? Anzeige Droht Kommt die durch oder nicht?

4 Antworten

§ 123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Da es nicht seine Wohnung war ist das "widerrechtlich eindringen" gegeben und somit habt ihr euch euch strafbar gemacht. Es gibt auch andere, rechtlich einwandfreie Möglichkeiten sein Eigentum aus einer anderen Wohnung zu bekommen.

Und der Vermieter kann euch gar nichts erlauben, gegebenenfalls macht er sich da mit strafbar.

Der Vermieter hat auch uns erlaubt die Wohnung einzutreten

"einzutreten"? Du meinst sicher "zu betreten".

Der Vermieter hat da gar nichts zu erlauben, weil er nicht Besitzer ist. Darauf kann man sich nicht berufen.

Wenn sie euch erlaubt hat die Wohnung ohne ihr Beisein zu betreten um die Sachen dort abzuholen und ihr dort auch sonst nichts gemacht habt dann ist es kein Hausfriedensbruch

aljosa1991 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 12:14

Sie hat uns nicht erlaubt natürlich nicht sie wollte ihm abziehen, der hat sich nur gerettet 

Nemesis900  17.10.2017, 12:16
@aljosa1991

Wenn ihr nicht die Erlaubnis hattet die Wohnung zu betreten dann habt ihr euch in der Tat strafbar gemacht.

Minster  17.10.2017, 12:29
@Nemesis900

Es kommt darauf an, wessen Wohnung das ist.

Es klingt so, als ob Dein Kumpel auch im Mietvertrag stünde. Wenn ja, auf keinen Fall Hausfriedensbruch – egal, wo er gemeldet ist.

aljosa1991 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 12:35
@Minster

Das lustige an der ganze sache ist es er hat da mit ihr gelebt , aber die wohnung ist unter ihren namen, sie wollte ihm nur damit heimzahlen ach übrigens die möbel Er abgeholt hat gehören ihm und er hat die kaufverträge davon

AalFred2  17.10.2017, 12:45
@aljosa1991

Das ändert nichts daran, dass ihr die Wohnung widerrechtlich betreten habt -> Hausfriedensbruch

Das wird nie und nimmer angeklagt! Hausfriedensbruch besteht nicht im ungefragten Eindringen, sondern wenn du die Wohnung nicht auf Anweisung verläßt.