Mofa versicherung mit 14 Abschließen, Obwohl man keine Prüfbescheinigung hat?
Hallo, Ich werde demnächst 14 und ein Kumpel (14) hat sich ein Mofa gekauft, welches nicht schneller als 25 KM/H fährt, somit benötigt er keinen Führerschein sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Wer die Prüfbescheinigung nicht hat zahlt lediglich ein Bußgeld von 10-30€ (Weiß ich derzeit nicht genau wie viel Euro). Meine frage ist jetzt: kann ich mit 14 eine Mofa Haftpflicht Versicherung auf meinen Namen abschließen, und wenn ja, greift die Versicherung im falle eines Unfalls obwohl man keine Prüfbescheinigung hat? Kurze erinerung eine Prüfbescheinigung ist nicht gleichzusetzen mit einem Führerschein. Das fahren ohne Führerschein ist eine Straftat und wird von den meisten Versicherungen abgelehnt, jedoch ist das fahren ohne Prüfbescheinigung lediglich eine Ordnungswiedrigkeit und KEINE Straftat.
Kann mir da jemand weiterhelfen(Bitte nur wenn du dich dort wirklich auskennst).
Vielen Danke im Voraus
7 Antworten
Hallo, das Abschließen eines Versicherungsvertrages setzte keine Fahrerlaubnis oder in dem Fall eine Prüfbescheinigung vorraus. Aber volljährig muss man sein, sonst kann man keine Verträge abschließen.
Du hast aber recht. Das Fahren eines Mofas ohne Prüfbescheinigung ist keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Dennoch kann z.B das Mofa beschlagnahmt werden, wenn man ein paar mal erwischt wird.
Im Falle eines Unfalles müsste die Versicherung zwar zunächst den Schaden regulieren, wird dann aber vom Verursacher bis zu 5000 € Regress fordern, wenn dieser keine Prüfbescheinigung hat.
D.h. Schaden 4000 € - der Verursacher muss alles zurückzahlen, Schaden 6400 € oder mehr - der Verursacher muss "nur" 5000 € zurückzahlen.
Fahren ohne Versicherungsschutz wäre auch beim Mofa und sogar beim E-Scooter (bei allen Kraftfahrzeugen halt) eine Straftat.
Was verstehts Du denn daran nicht?
Hab nochmal nachgeschaut. Ich kann das mit 14 abschließen da es sich um eine 1mal zahlung handelt. Soweit ich das verstanden habe
Ja, es kann sein, dass die Versicherung unter den Taschengeldparagraphen fällt. Die ist nicht wirklich teuer für ein Mofa. Musst sonst probieren oder nachfragen.
Aber dann bitte nur mit Prüfbescheinigung fahren, Du kannst sonst richtig Ärger kriegen.
Da der Abschluss einer Versicherung überhaupt nichts mit dem Vorhandensein einer Prüfbescheinigung oder einer Fahrerlaubnis zu tun hat, ist die Frage obsolet.
Eine Versicherung ist ein Dauerschuldverhältnis. Das darfst du als Minderjähriger GAR NICHT selbständig. Das muss mindestens ein Erziehungsberechtigter mit unterschreiben.
Ist das bei einem mofa nicht eine einmal zahlung oder versteh ich dich falsch.
Du bist minderjährig und kannst keinen rechtsgültigen Vertrag schließen.
Die VErsicherung zahlt den Schaden der beim anderen Verursacht worden ist. Wird dann aber den fahrer ohne Prüfbescheinigung in Regress nehmen- Da du dann 14 bist, sind deine Eltern haftbar und werden den Schaden bis zur Regresshöhe an die Versicherung zurückzahlen dürfen.
P.s. als 14 jähriger kannst du keine Versicherung dafür abschließen
Wird dann aber den fahrer ohne Prüfbescheinigung in Regress nehmen
Sicher?
§5 KfzPflVV:
(1) Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung,
4. das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;
Welche Fahrerlaubnis ist für ein Mofa vorgeschrieben?
§4 FeV:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
Es gibt versicherungen z.B. die Bayrische die das Zulassen. Ist es dann eine straftat (Ohne Versicherungsschutz fahren) oder nicht?
eine Versicherung muss immer unterschrieben werden- die kann man erst ab eine Geschäftsfähigkeit. mit 14 darfst du noch gar nichts- dies dürfen nur deine Eltern.
P.S. das andere bleibt dennnoch, Darfst du es nciht fahren, passiert was, holt sich die Versicherung das Geld wieder bis zur Regresshöhe)
Das es von einem Elternteil gezeichnet sein muss ist mir klar. Jedoch erlaubt es die versicherung schon mit 14 als Halter eingetragen zu werden
da wird nichts eingetragen.
beim Mofa hast du eine Betriebserlaubnis und ein Schein der Versicherung- dort wird der jenige eingetragen, der die Versicherung unterschieben hat. Fertig
ein Halter wird eingetragen bei Fahrzeugen mit einem Fahrzeugschein ( sowas hat kein Mofa- dort gibt es nur ein kleines winziges Versicherungszeichen mit einem farbigen Rand)
Ok Aber ist es trotz versicherungs schutz eine Straftat(Fahren ohne versicherungs schutz)?
Ja!
ist es trotz versicherungs schutz eine Straftat(Fahren ohne versicherungs schutz)?
Nein, da es keinen Stratatbestand "Fahren ohne Versicherungsschutz" gibt.
§6 PflVG spricht vom Fahren ohne bestehenden Versicherungsvertrag.
Es geht bei dieser Vorschrift um den Opferschutz. Wenn ein Versicherungsvertrag besteht, ist die Versicherung nach §117 VVG gezwungen, das Opfer im Schadensfall zu entschädigen. Nur darauf kommt es dem Gesetzgeber an.
Ob nun Versicherungsschutz besteht oder nicht, d.h. ob sich die Versicherung anschließend bis 5000€ an dir schadlos hält oder nicht, spielt für den Straftatbestand keine Rolle, das ist Zivilrecht.
Mit 14 darfst Du nicht mal ein MoFa fahren , sondern höchstens ein Elektro-Kleinstfahrzeug in Formneines E-Kickscooters , oder evtl ( hier verlässt mich mein Wissen ) eines 20 - - 25er Pedelecs .
U18 benötigst Du für Kraftverkehrsversicherungen zum Abschluss einer KFZ-Haftpflicht (EKFZ , Mofa oder Kleinkradtrad ) m.W. aber in der Regel die elterliche Zustimmung zumindest EINES verantwortungsübertragbaren Elternteils .
Schau dir das bitte mal an: https://www.diebayerische.de/online-berechnen/mopedversicherung/ EVL kannst du mir das erklären