Unfallversicherung bei Schwerbehinderung

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Hallo zusammen,

der Grad der Behinderung hat mit dem Versicherungsschutz in der Unfallversicherung zunächst überhaupt nichts zu tun. Die meisten Versicherer nehmen einen Behinderungsgrad jedoch als Grund, den Vertrag nicht abschließen oder aufheben zu wollen.

Auch ein GdB von 100% besagt nicht, dass es an dem betreffenden Menschen nichts mehr gibt, was noch funktioniert. Insofern ist der GdB ein rein abstrakte Größe, die im Versicherungsvertrag nichts zu suchen hat.

Wenn jemand mit 4 Kunstgelenken wegen einem Problem mit einem seiner Gelenke die Treppen herunter stürzt und einen ernsthaften Schädelschaden hat, ist das in den meisten Tarifen nicht versichert ("Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen"). Das muss aber nicht sein.

Es gibt durchaus Unfallversicherungen ohne behinderungsspezifische Einschränkungen. Und auch Menschen mit geistiger Behinderung (die Bedingungen sprechen von "Geisteskranken") können noch problemlos versichert werden. Der Eintritt von Pflegebedürftigkeit ist auch kein Problem, wenn man einen passenden Tarif abgeschlossen hat. Das ist zugegebenermaßen nicht ganz einfach. Ich habe auf dem gesamten deutschen Markt nur einen einzigen gefunden und die Infos dazu aufbereitet: http://www.abix.de/behinderte/unfallversicherung

Ihr könnt mich gern auch hier im Forum ausfragen; ich habe mich mit dem Thema jetzt schon sehr intensiv beschäftigt und weiß hoffentlich auf alles eine Antwort.

Hallo, hier gibt es ein glasklares und eindeutiges JEIN! Eine Schwerbehinderung von 90% ist sicherlich eine sehr heftige Sache, die nicht übersehen werden kann und darf. Dazu muss geprüft werden, aus welchen Ursachen der GdB herrührt. Über eines muss man sich aber im Klaren sein: In der UV wird eine mögliche Mitverursachung des GdB am Zustandekommen des Unfalles berücksichtigt. Wenn ich aber z.B. von hinten von einem Auto angefahren werde, dann hat dies sicherlich keine Auswirkungen auf die Leistungen aus der Unfallversicherung. Hier sollte eine ernsthafte und rechtssichere Beratung durch einen zur Rechtsberatung zugelassenen Versicherungsberater in Deiner Wohnortnähe erfolgen.

gabriele0815 
Beitragsersteller
 18.01.2012, 12:22

Vielen Dank, das hilft mir sehr, an dieser seit Jahren gezahlte UV zu zweifeln.

VersBerater  18.01.2012, 18:44
@gabriele0815

Es wäre auch noch zu prüfen, ob Du überhaupt versicherbar gewesen wärest. Ggf. könnte man dann rückwirkend die gezahlten Beiträge zurückverlangen. Dazu müsste man aber den ganzen Vertrag kennen und prüfen, insbesonders im Hinblick auf den damals gestellten Antrag hin und was zwischenzeitlich alles passiert ist. Keine leichte Sache, die ausschließlich von einem wirklichen Fachmann (Rechtsanwalt oder Versicherungsberater) getätigt werden sollte.

gabriele0815 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 14:30
@VersBerater

Vielen Dank, ich habe es schon einmal kündigen wollen und bekam dann Hausbesuch von einem Vers.vertreter. Der mir dann erzählte, daß ich mit diesen Schäden Versicherungsschutz hätte und er nahm das neue 4. Gelenk auch mit in die Unterlagen auf. Beim Antrag damals hatte ich schon 90 % und 3 Kunstgelenke. Nun habe ich 4 Kunstgelenke und darum macht es mich langsam stutzig, ob bei einem Unfall/Sturz usw. überhaupt was gezahlt werden würde. Invalide bin ich ja schon. Naja, ich bin mir dennoch nicht sicher, ob mir diese Vers. was bringt.

VersBerater  19.01.2012, 17:17
@gabriele0815

Da hilft nur eine ganz klare schriftliche Anfrage beim Versicherer, ob und in wie weit noch Versicherungsschutz besteht. Nur mit einer schriftlichen Stellungnahme des VR hast Du es Schwarz auf Weiß und bist damit für den möglichen Schadensfall gerüstet. Ansonsten stellt sich ernsthaft die Frage, ob Du den Vertrag ab Beginn/Änderungsbeginn wegen Unversicherbarkeit nicht aiflösen solltest bzw. könntest. Die Aussage eines Vertreters ist natürlich nicht unbedingt als NEUTRAL zu bewerten. Sicherlich ist sein Wissen dem Versicherer anzulasten, aber der Rechtsstreit ist nervig und langwierig. Darüber hinaus, wie Du schreibst wolltest Du kündigen, wäre mal zu prüfen, wann dieser Besuch des Vertreters stattgefunden hat. Wenn dies nach April 2007 war, dann müsste der Vertreter Dir auch ein unterschriebenes Beratungsprotokoll ausgehändigt haben. Wie sieht der Antrag aus? Sind da alle Fragen richtig beantwortet worden? Es gibt halt noch viele Fragen in diesem Zusammenhang zu klären.

gabriele0815 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 18:39
@VersBerater

Da muß ich direkt mal in meinen Unterlagen nachsehen. Laut Police muß ich nun noch bis Dez. zahlen, also 3 Monate vorher kündigen. Habe es letztes Jahr leider verpaßt, war zu der Zeit in der Klinik zur Op.

Ja, eine Unfallversicherung kann durchaus Sinn machen, denn die bereits bestehenden "Schäden" werden nicht in Bezug auf den Unfalleintritt, sondern nur bezüglich der Gesundheitsschädigung berücksichtigt.

Wenn Du also beispielsweise durch einen Unfall erblindest, erhältst Du die Vollinvaliditätssumme ausbezahlt. Da spielen Deine Gelenke keine Rolle. Der beste Versicherer kürzt sowieso erst ab einem Mitwirkungsgrad von 100% (üblich sind 25%). Informier' dich hier:

http://www.beste-unfallversicherung.de/fuer/behinderte-menschen/