Versicherung gegen meinen Willen auf meinen Namen abgeschlossen

10 Antworten

Ja. Der Vertragsabschließende (in dem Fall die Oma) muss Dich im Vertrag einfach als Begünstigte benennen. Allerdings ist es ein bischen wie bei einem Testament. Die begünstigte Person kann jederzeit geändert werden.

Ähem - was hast DU eigentlich dagegen? Dir entstehen doch keinerlei Nachteile oder auch nur Verpflichtungen daraus.

ortzerreiber 
Beitragsersteller
 20.01.2014, 19:54

Die Allianz spekuliert mit Agrarrohstoffen wie zum Beispiel Mais, Weizen oder Reis indem auf steigende oder sinkende Preise gewettet wird. Durch steigende Preise auf Nahrungsmittel leiden besonders die Menschen in den ärmeren Ländern.

Und ich möchte mich nicht zum Mittäter machen, indem unter meinen Namen Geld an diese Versicherung fließt.

Wenn du durch den Vertrag Verpflichtungen hast: Die sind alle ungültig, wenn du nicht selber der Vertragspartner bist und sofern deine Oma keine Vollmacht hatte, für dich Verträge abzuschließen.

Falls du nur im Vertrag als Begünstigter oder so eingesetzt bist: Da hast du keinen Einfluss drauf.

Du solltest sicherstellen, dass, da offensichtlich der Vertrag auf deinen Namen läuft, absolut klar ist, dass du den Vertrag nicht willst und ihn damit für ungültig erklären lassen. Sie dürfte ohne deine Zustimmung nie für dich Verträge abschließen, falls du in deiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt bist.

Die Widerrufsfrist läuft nicht ab, wenn du gar kein Wissen über den Vertrag hattest.

Wenn Sie im Vertrag als Versicherungsnehmer aufgeführt sind, aber keinen Antrag unterschrieben haben bzw. Ihre Oma keine Vollmacht von Ihnen hatte, dann ist ein Vertrag nicht zustande gekommen.

Voraussetzung für einen Vertrag sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Teilen Sie das dem Versicherer per Einwurfeinschreiben mit und verlangen Sie die Erstattung Ihr Auslagen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du nicht der Versicherungnehmer, sondern höchstens die versicherte Person bist.

Da in so einem Fall keinerlei Pflichten (Beitragszahlungen zum Beispiel) auf dich zukommen, kann deine Oma natürlich einen Vertrag abschliessen.

Du kannst den Vertrag weder kündigen, noch widerrufen.

Bist du hingegen tatsächlich der Versicherungsnehmer, so ist der Vertrag von Anfang an ungültig.

Hallo, wenn Du definitiv den Antrag nicht unterschrieben hast und Du als Versicherungsnehmer geführt wird, dann hast Du alle Möglichkeiten den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Lass Dir aber bitte vorab eine Kopie des Antrages zukommen. Als VN hast Du ja das Recht dazu und der VR muss es auch erledigen.

Dann kannst Du den Vertreter eventuell damit konfrontieren, es geht rein bis in eine Unterschriftenfälschung und dies wäre für den Vertreter sehr unangenehm wenn dies aufkommt bzw. beweisbar ist.