Werkstatt Termin absagen
Ich habe einen Werkstatttermin mündlich zum Wechseln der Querlenker.
Nun hatte ich Gestern einen Unfall weil jmd mir die Vorfahrt genommen hat.
Es ist natürlich Schaden entstanden wo ich jetzt ernsthaft überlege ob es überhaupt so sinn macht diesen Termin warzunehmen bzw. in das Auto noch Geld zun investieren.
Müsste ich da trotzdem Stonogebühr bezahlen ich hab ja nen echten Grund das nicht machen zu lassen.
5 Antworten
Wenn die Teile für dich bereits bestellt sind, dann kann es womöglich Probleme geben. Aber im Normalfall hast du nichts zu befürchten. Ruf einfach an und sag bescheid.
Am einfachsten sofort in der Werkstatt anrufen und den Termin absagen. Wenn die Ersatzteile extra für dich bestellt wurden und schon geliefert sind, kann es sein das für die Rückgabe ein geringer Betrag anfällt.
Zum Unfall:
Du hast als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Ein generelles Besichtigungsrecht der zum Schadensersatz verpflichteten Versicherung gibt es nicht. Das Gutachten des Kfz-Sachverständigen enthält dann u. a. folgende Angaben: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten,Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Wertminderung bzw. -verbesserung usw. Die Kosten für dieses Gutachten gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.
Liegen die Reparaturkosten über der Differenz Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Aufgrund eines Integritätsinteresses wäre eine Reparatur bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert möglich.
Achte bei der Auswahl des Sachverständigen darauf das du einen wirklich unabhängigen auswählst und nicht bei jemandem landest der seinen Hauptumsatz mit Aufträgen der Versicherungen erwirtschaftet.
Du solltest dir Gedanken machen, ob du die weitere Abwicklung selber übernimmst oder gerade um Problemen bzw. Verzögerungen vorzubeugen direkt einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschaltest. Dazu hast du das Recht um die "Waffengleichheit" zu gewährleisten
Ich danke euch für die Antworten :) Sehr nett :)
Also die Werkstatt hat ohne Probleme den Termin stoniert ohne Kosten.
Ich werde nachher zur Werkstatt fahren und erstmal klären ob ein Gutachter noch sinn macht bei dem alten Auto oder ein ich glaub Kurzgutachten.
Am Ende kommt bestimmt nur der Wiederbeschaffungswert raus.
Schließlich ist das Auto BJ 97 mit 169000km
Einen wirtschaftlichen Totalschaden kannst du nur über ein komplettes Gutachten abrechnen.
Ich würde einfach fix anrufen und bescheid sagen.
Sollten die Teile schon für dich da sein (wenns nicht sowieso Lagerteile sind) dann muss man das eben abklären.
Entweder sie geben die Teile zurück und alles ist gut, oder du zahlst sie, nimmst sie entgegen und verkaufst sie über das Internet weiter.
Also alles halb so wild ;)
Ich hab noch nie in der Werkstatt Stornogebühren für einen Termin bezahlt. Sag so schnell wie möglich den Termin ab, dann sollte das kein Problem sein.