Unfallversichert während der Arbeitslosigkeit bei einen Praktikum mit weniger als 15 Stunden und ohne Vergütung?
Hallo liebe Community,
was wäre,.. wenn man Arbeitslos ist und während dieser Zeit ein unbezahltes Praktikum mit weniger als 15 Stunden durchführt. Und während man auf den Weg zur Arbeit ist oder im Betrieb einen Arbeitsunfall erleidet. Müsste man dann die anfallenen Kosten wie z.B. Notarzt, Krankenhausaufenthalt, Medikamente, etc. selber zahlen? Gefragt wurde einmal die Bundesagentur für Arbeit speziell die Beraterin für Arbeitsvermittlung die einen Versicherungsschutz ausschließt sowie die gesetzliche Kasse die wohl eine Absicherung zustimmt.
Das Problem scheint hier zu sein, dass man noch voll den Arbeitsmarkt zu Verfügung steht und dabei ein unbezahltes Praktikum macht und daher die Zuständigkeit nicht ganz klar ist. Ich freue mich über Expertenwissen zu diesen Thema oder hilfreiche und aktuelle Quellen zu dieser Problematik.
Gruß
Cryat
3 Antworten
ganz klar unfallversichert, kann nur nicht ganz genau beurteilen, ob Absatz 2 oder 3 greift: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html
Auch während eines unbezahlten Praktikums greift die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft, wenn Dir auf Deinem Arbeitsplatz oder den ( direkten ) Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte etwas passieren sollte. Das Praktikum muss nur bei der Berufsgenossenschaft und ggf. der Arbeitsagentur / Jobcenter angemeldet sein.
Für die allgemeine medizinische Grundversorgung ausserhalb o.g. Szenarien greift ansonsten Deine gesetzliche Krankenversicherung, wenn Du entweder noch über Deine Eltern familienversichert bist, oder im Leistungsbezug von ALG I oder ALG II stehst.
Notarzt, Krankenhausaufenthalt, Medikamente
Das sind alles Kosten welche die Krankenversicherung übernimmt. Und krankenversichert bist du (musst du schließlich sein), daher müsstest du die Kosten auch nicht selber tragen.
Gesetzlich unfallversichert wirst du in der Tat nicht sein, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Hier wird sich keine Berufsgenossenschaft zuständig fühlen.
Bezüglich der Unfallversicherung lass ich mich auch gerne eines Besseren belehren, sehr gut möglich, dass die anderen Antworter hier Recht haben.