Unbezahltes Jahrespraktikum (Fachhochschulreife) und Bafög?
Hallo , da meinem Chef aufgefallen ist , dass er mir ja doch Mindestlohn zahlen müsse ( 1 Woche vor Beginn , finde da mal jemand bitte noch ein gescheites Praktikum) ,gab es ein riesen Terz. Nun haben wir uns darauf geeiningt , dass er mir das Praktikum zwar bescheiningt , aber nichts zahlt. Ob es von der Schule anerkannt wird sei dahingestellt, bin aber zuversichtlich. Welche andere Wahl hatte ich denn ? Da ich nun nichts im Praktikum verdient habe , will ich das auch im Bafögantrag so angeben , das können die ja problemlos prüfen. Die Frage ist nun , ob sie mich sozusagen "verpfeifen" ,dass das Praktikum unbezahlt und somit nicht nach dem tollen deutschen Gesetz gültig sei. Will außerdem meinem Chef keine Probleme machen. Oder ich gebe beim Bafögantrag an , dass ich während dem Praktikum noch zur Schule ging , denen ist ja nur der finanzielle Kram wichtig- habe ja nichts verdient.
2 Antworten
Für ein Praktikum zum Erwerb des berufspraktischen Teils der FHR bist Du nicht BaFöG-Berechtigt.
Es muss sich um ein gelenktes Praktikum handeln, d.h. es muss ein Ausbildungplan vorhanden sein. Es spielt keine Rolle, ob das Praktikum bezahlt oder nicht. Bitte beachte aber die möglichen Konsequenzen beim Arbeitslosengeld !
In NRW zählt auch eine abgebrochene mindestens 12monatige Berufsausbildung als Praktikum für die FHR. Aber nur, soweit regelmässiger, erfolgreicher Berufsschulunterricht nachgewiesen werden kann.
Das ist mal wieder so eine Sache für die Lobbyisten. Mal sehen, wie lange die Regelung in NRW noch Bestand hat. Es gibt ja so nette Geschäftsessen, Reisen etc. LOL
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, jedoch geht es um den Baföganspruch nach dem Praktikum fürs Studium . Werde diesen Antrag jedoch nicht tätigen...
ob ein Praktikum gültig ist, hängt nicht von der Bezahlung ab, sondern von der dauer und die aufgaben, die du dabei hattest.
du musst dich an die schule wenden und dort prüfen lassen, ob das Praktikum inhaltlich und von der dauer in Ordnung war.
ob sich dein Chef strafbar gemacht hat, weil er nichts bezahlt hat, ist sein Problem.
D.h es wird in der Schule nur geprüft ob Dauer und Inhalt den Anforderungen entsprechen ?