Unbezahltes Jahrespraktikum (Fachhochschulreife) und Bafög?

2 Antworten

Für ein Praktikum zum Erwerb des berufspraktischen Teils der FHR bist Du nicht BaFöG-Berechtigt.

Es muss sich um ein gelenktes Praktikum handeln, d.h. es muss ein Ausbildungplan vorhanden sein. Es spielt keine Rolle, ob das Praktikum bezahlt oder nicht. Bitte beachte aber die möglichen Konsequenzen beim Arbeitslosengeld !

In NRW zählt auch eine abgebrochene mindestens 12monatige Berufsausbildung als Praktikum für die FHR. Aber nur, soweit regelmässiger, erfolgreicher Berufsschulunterricht nachgewiesen werden kann.

Das ist mal wieder so eine Sache für die Lobbyisten. Mal sehen, wie lange die Regelung in NRW noch Bestand hat. Es gibt ja so nette Geschäftsessen, Reisen etc. LOL

ktmpadi95 
Beitragsersteller
 25.02.2016, 15:49

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, jedoch geht es um den Baföganspruch nach dem Praktikum fürs Studium . Werde diesen Antrag jedoch nicht tätigen... 

ob ein Praktikum gültig ist, hängt nicht von der Bezahlung ab, sondern von der dauer und die aufgaben, die du dabei hattest.

du musst dich an die schule wenden und dort prüfen lassen, ob das Praktikum inhaltlich und von der dauer in Ordnung war.

ob sich dein Chef strafbar gemacht hat, weil er nichts bezahlt hat, ist sein Problem.

ktmpadi95 
Beitragsersteller
 25.02.2016, 15:48

D.h es wird in der Schule nur geprüft ob Dauer und Inhalt den Anforderungen entsprechen ?