unfallbericht für den arbeitgeber?
hallo.. also ich war am 19.8. abends mit dem fahrrad auf dem weg von einem freund nach hause.. dort hatte ich einen zusammenprall mit einem auto..ich habe mir dabei nur eine sprunggelenkverletzung zugezogen und eine leichte gehirnerschütterung. die polizei hat unsere daten aufgenommen und das war es auch eigentlich schon...da keine langfristigen schäden entstanden sind haben wir uns darauf geeinigt keine anzeige zu erstatten... ich war darauf hin 1 1/2 wochen krank geschrieben und hab jetzt ein Attest das ich 10 tage nur leichte bis gelegentlich mittelschwere tätigkeiten ausführen kann...
jetzt hat mein arbeitgeber gesagt er braucht unbedingt einen unfallbericht. wofür brauch er den? und was ist wenn ich nichts habe? habe nämlich nichts von der polizei bekommen... ausserdem kann ich ja nicht einfach den namen des anderen beteiligten herausgegen...das hat doch datenschutzgründe oder?
was soll ich jetzt machen?
grüsse
6 Antworten
Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf den Unfallbericht, da es sich ja weder um einen Arbeits- noch um einen Wegeunfall handelt.
Der Arzt hatte Dich arbeitsunfähig geschrieben - weswegen (welche Krankheit...) geht den AG nichts an.
Wer war an dem Unfall schuld? Wenn es Dein Verschulden war und Du das dem AG mitteilst, geht den AG der Unfallbericht nichts an.
Wenn Dein Unfall aber durch Fremdverschulden passiert ist, musst Du das dem AG mitteilen und Auskunft geben. Geregelt ist das im § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Ich zitiere aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof.Dr. Peter Wedde: "Nach § 6 Abs. 2 EFZG hat der AN seinen AG unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Inhaltlich muss der AN dem AG alle Tatsachen mitteilen, die dieser braucht, um seine Rechte wahrnehmen zu können. Hierzu gehören etwa Informationen zum Schadensereignis und zur Schadensursache. Darüber hinaus sind Name und Anschrift des Schädigers, etwaige Zeugen, Beweismittel wie Urkunden oder Polizeiberichte usw. an den AG zu übermitteln.
Kommt ein AN seiner Mitwirkungspflicht nach Abs. 2 nicht nach, können AG die Entgeltfortzahlung verweigern. Verschweigen AN im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Forderungsübergang mitteilungspflichtige Tatsachen und entstehen dem AG hierdurch Kosten, können hieraus Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten folgen. Gleiches gilt, wenn AN wahrheitswidrige Angaben machen, um etwa ein Mitverschulden zu kaschieren."
Dein AG möchte vom Verursacher (falls Du nicht schuld am Unfall bist) die Kosten der Entgeltfortzahlung haben. Das ist sein gutes Recht. Auch die Krankenkasse will von Dir einen Unfallbericht um ggf. beim Schädiger die Kosten für Deine Behandlung zurück zu bekommen.
Wenn Du schuld am Unfall bist, gibt es keine Dritthaftung. Das solltest Du Deinem AG mitteilen. Dann brauchst Du dem AG auch keine Daten des (unschuldigen) Unfallbeteiligten zu geben.
Einen Unfallbericht braucht nur die Berufsgenossenschaft wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Dein Unfall war kein Arbeitsunfall also geht das den Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft nichts an.
Das geht ihn - wie du ja selbst schon schreibst - nichts an. Du hast in deiner Freizeit einen Unfall gehabt. Wer daran beteiligt war und wie das entstanden ist, das ist deine Sache. Vielleicht hat er etwas falsch verstanden und meint, das sei auf deinem Heimweg geschehen? Dann bräuchte er den Bericht in der Tat. Frag ihn mal und klär die Lage auf.
Für die Lohnfortzahlung geht ihn das schon etwas an.
also ich könnte ja auch bei der polizei einen bericht holen und den namen unkenntlich machen lassen...
ich glaube einfach nur das die denken das ich mich einfach so hab krankschreiben lassen...
Der Arbeitgeber will sich von dort Deinen Lohn wiederholen. Die Krankenkasse erstattet ihm das nämlich nicht.
und wenn ich jetzt selber schuld am unfall war? ich habe nicht richtig aufgepasst und das auto zu spät gesehen...