Mit Unfallgegner ohne Polizei und Versicherung geeinigt, jetzt evtl. Probleme ?

6 Antworten

Hallo,

in solchen Fällen ist es immer besser einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten, dann machte er eine Kostenaufstellung der vorzunehmenden Reparaturen.

Du kannst deinem Gegner eine Frist setzen und sagen, er sollte deine Forderung bis dann und dann begleichen, sonst gehst du gerichitlich gegen ihn vor. Das wird aber schwer, gerichtlich gegen ihn vorzugehen, wenn du überhaupt keine Aufnahmen von dem Schaden am Wagen hast... Du kannst höchstens die Werkstattrechnungen gelten lassen...

Du kannst dich auch von einem Verkehrsrechtler beraten lassen.

In Zukunft, den Wagen immer von einem vereidigten Gutachter untersuchen lassen.

In deinem Falle ist der Wagen fast 20 Jahre alt, daher inwiefern die Gegnerversicherung bereit gewesen wäre, für den Schaden ganz aufzukommen "steht in den Sternen"...

Emmy

95666er 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 12:43

Hätte ich auch gemacht, aber da war ich wieder mal zu gutmütig und unter Zeitdruck.

Also Fotos vom Unfallort habe ich leider keine, da kein Handy dabei. Habe quasi nur nacher Fotos von meinem Wagen.

Ich hab mir auch gedacht, dass ich bei meiner Autowerkstatt einen Gutachter einschalte, aber da muss die gegnerische Versicherung erstmal davon wissen. Ich weiß aber auch nicht, ob ich da eine Chance hab wenn ich bei der gegnerischen Versicherung anrufe und ihnen die Sache schildere. Hab eigentlich gar keinen Bock auf so einen Stress.

Kannst du dir von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag darüber holen, was eine solche Reparatur gekostet hätte?

Zumindest die Preise der Teile und eine ungefähre Arbeitszeit müsste man dir doch sagen können.

Und natürlich wäre eigentlich der Weg gewesen, dir erst den Kostenvoranschlag zu holen und dann zu überlegen, ob und was repariert werden soll.

Du hast den Schaden nicht mal bei der gegnerischen Versicherung gemeldet?? Einfach repariert?

Dann ist das p.P.

Ohne Fotos vom Schaden, ohne Kostenvoranschlag einer Werkstatt, ohne Rechnung von einer Reparatur, auf welcher Grundlage soll denn die Versicherung regulieren?

Du brauchst keine Rechnung. Nachdem du dich vergewissert hast, dass die gegnerische Versicherung tatsächlich zahlen wird, kannst du einen Gutachter beauftragen und auf dessen Basis abrechnen.

du kannst auch nach kostenvoranschlag mit der versicherung regulieren.sinnvoll sind immer fotos vom schaden