Unfallflucht bei der Arbeit

3 Antworten

Dass Du den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt gefahren bist, lässt sich wohl - nachdem was Du beschrieben hast - klar nachweisen. Da kommst Du nicht raus.

Wenn Du den Unfall mitbekommen hast, dann hast Du Fahrerflucht begangen - mit allen Folgen, wie z.B. Punkte ins Flensburg.

Also kannst Du nur versuchen glaubwürdig zu erklären, dass Du den Unfall nicht mitbekommen hast. Dann bleibt der Schaden, aber keine Fahrerflucht.

Aber mal ganz ehrlich - die Chance, dass man Dir das glaubt ist sehr gering. Jeder der schon mal einen kleinen Blechschaden verursacht hat, weiß, wie laut auch der kleinste Kratzer im Auto selber rüberkommt. Da wird man vielleicht einen Gutachter dransetzen, der prüft, ob man diesen Schaden nicht mitbekommen haben kann. Du musst schon ziemlich gute Gründe haben, warum Du das nicht mitbekommen haben willst.

Azzel  24.06.2014, 16:26

Bin damals auch sehr viel Sprinter gefahren und man merkt wirklich nicht alles.

Mir ist sogar ein PKW gegen das hintere Trittbrett gefahren und ich habe es wirklich nicht gemerkt. Bis der nette Herr mir bei der nächsten roten Ampel an die Scheibe geklopft hat.

Ragjesh22 
Beitragsersteller
 24.06.2014, 16:38
@Azzel

Ja ich höre beim Ausliefern laut Musik, was meine Stimmung immer hebt. Zudem war die Straße echt extrem eng. Sind das keine Gründe, weshalb ich abgelenkt war und das nicht mitbekommen habe ?

Du solltest dringendst einen Anwalt ansprechen und dich wie viele tausend Autofahrer endlich mal die musik leiser drehen. Das man mit einem Sprinter eine leichte Schramme ....... ich kenn ja den umfang des Schadens nicht bei beengten Strassenverhältnissen unter umständen nichts bemerken kann ist durchaus möglich und kann durch einen Sachverständigen ggf und durch Vergleichstest ermittelt werden.

Diesen Nachweis solltest du erbringen lassen und zu laute musik rettet dich da auch nicht . Wenn du deinen Fehler eingestanden hast oder der Nachweis erbracht wird das du wirklich nix bemerkt haben kannst so kommst du aus der Geschichte trozdem Nicht raus .. wird aber billiger..

Schaden ist Schaden und nur wenn du Nachweisen kannst das das nicht zu bemerken war kommst du eventuell bei einem Richter mit Verständnis für Situtaion und den Zeitdruck der im Gewerbe herrscht aus der Geschichte. besser raus und eine geringere Strafe .

Solltest du das aber bemerkt haben dann steh dazu und zeige ehrliche Reuhe den du bist bestimmt auch nicht erfreut wenn jemand deinen Wagen beschädigt für den du letztlich sehr hart gearbeitet hast, Respekt für Eigentum dritter sollte ( was leider heutzutage nicht mehr Häuffig gegeben ist ) ein normales Grundverständnis sein.. Joachim

Vincenzo392  06.03.2019, 17:21

Ja Aber wenn es nicht merkt wie soll er fshrerflucht gemacht haben?

jloethe  06.03.2019, 19:58
@Vincenzo392

ob bemerkt oder nicht der Tatbestand bleibt bestehen.. An deinem Fahrzeug sollte es aber dann auch Spuren geben , Fahr den Wagen zur Polizei und lass den untersuchen.. Vieleicht wenn kleine spuren nachzuvollziehen sind kommt man vieleicht doch mit nem Blauen Auge da raus, denn Sprinter gibts viele ,

Vincenzo392  06.03.2019, 20:25
@jloethe

Ja schon, aber wenn keine Spuren drauf sind wie soll man es wissen, ob du ein Unfall gemacht hast oder nicht. Passiert das man es nicht merkt

Da kannst Du im Moment nicht viel tun, denn die Sache wird so oder so seinen Lauf nehmen. Man wirft Dir eine Straftat vor, selbst wenn Du jetzt abstreitest etwas bemerkt zu haben wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter ermitteln.

Du kannst bei der Polizei eine Aussage machen dahingehend das Du vom Unfall tatsächlich nichts bemerkt hast. Wenn Du das tust dann aber wirklich NUR DAS! Denn das schwierige dabei ist: Man wird Dir Fragen stellen auf die Du nicht vorbereitet bist, und so kommt es vielleicht ungewollt zu einer Aussage die Dich belastet [wie z.B. die kleine Bemerkung mit der beengten Straße - das kann bei geschickter Nachfrage schon nach hinten los gehen]

Deshalb: Entweder keine Aussage machen, und wenn doch dann nur schriftlich so das man nicht direkt nachfragen kann.

Solltest Du eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung haben dann solltest Du auch unbedingt jetzt schon einen Anwalt einschalten, der könnte Dich dann auch in Bezug auf eine Aussage bei der Polizei beraten und Dich begleiten. Wenn Du keine Versicherung hast dann besser erst einmal ohne teuren Anwalt, denn viel kann der zu diesem Zeitpunkt nicht tun - außer eben von einer ungünstigen Aussage abhalten.

Eine Prognose kann man hier nicht abgeben. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine vorsätzliche Straftat, man kann sie also nur dann begehen wenn man den Unfall auch bemerkt hat. Und das muss Dir nachgewiesen werden, je weniger die Verfolgungsbehörden hier in der Hand haben um so schwieriger haben sie es. Also, pass auf was Du sagst...