Darf der Arbeitgeber Unfallbericht verlangen?

6 Antworten

Nein, das geht den Arbeitgeber absolut nichts an, wenn es nicht auf dem Weg zur Arbeit war.

Falls er nochmal fragt, dann verweise darauf,dass es weder ein Arbeitsunfall noch eine Wegeunfall war und somit er kein Recht hat etwas zu fordern.

Aber auf der anderen Seite:

Hat Du etwas zu verbergen?

verreisterNutzer  24.09.2016, 13:12

Das geht den Arbeitgeber sehr wohl etwas an ==> siehe meine Kommentare zur Antwort von @Zumverzweifeln!


songmusic 
Beitragsersteller
 24.09.2016, 12:34

Nein natürlich habe ich nichts zu verbergen. Mich wunderte es nur, das er einen Bericht haben möchte. Es machen leider ziemlich viele Angestellte in letzter Zeit blau... Ich denke mal von daher will er es haben... Aber ansich bin ich immer zuverlässig gewesen.

peterobm  24.09.2016, 12:32

die Betonung liegt wohl auf: Ich konnte also an dem Tag nicht weiter zur Arbeit.

keine Verletzung, damit kein Attest durch einen Doc

Es war mit deinem Privatauto und in deiner Freizeit?

Dann geht es deinen AG eigentlich nichts an.

Ich würde mal nachfragen, weshalb er den Bericht möchte.

verreisterNutzer  24.09.2016, 13:04

Das kann ich Dir sagen!

Dem Arbeitgeber sind durch den Ausfall Kosten entstanden, und er hat das Recht zu prüfen, ob er diese an den Verursacher des Unfalls weiterreichen kann!

Der Arbeitgeber hat sehr wohl das Recht, den Arbeitnehmer zu den Einzelheiten des Unfalls zu befragen, und dieser hat m.E. aus seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflicht heraus die Pflicht des Nachweises! 

verreisterNutzer  24.09.2016, 13:08
@verreisterNutzer

... und das hat nichts mit Privatzeit oder Wegeunfall zu tun!

Zumverzweifeln  24.09.2016, 13:09
@verreisterNutzer

Also verstehe ich das richtig:

Wenn es statt des Wildschweins ein unbeaufsichtigter Hund gewesen wäre, dann hätte der AG Schadenansprüche gegen den Hundehalter? 

Zumverzweifeln  24.09.2016, 13:10
@Zumverzweifeln

Oder wenn das Wildschwein aus einem privaten Gehege käme?

johnnymcmuff  24.09.2016, 13:27
@verreisterNutzer

Der Arbeitgeber hat sehr wohl das Recht, den Arbeitnehmer zu den Einzelheiten des Unfalls zu befragen, und dieser hat m.E. aus seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflicht heraus die Pflicht des Nachweises!  

Was Du jetzt hier behauptest, hast Du dafür auch eine Link/ Gesetzestext oder sonstiges wo man es nachlesen kann?

Fragen ist eine Sache, aber Sachen zeigen müssen eine andere Sache, da gebe ich das Beispiel Krankmeldung.

Der Arbeitgeber kann zwar fragen, was man hat, aber Auskunft erteilen muss man nicht.

Darum steht auf dem gelben Schein für einen Arbeitgeber keine Diagnose.

Der Arbeitnehmer muss die Krankmeldung nachweisen und das in manchen Betrieben auch nur erst ab dem 3. Tag.

verreisterNutzer  24.09.2016, 13:33
@johnnymcmuff

Eine Krankmeldung hat mit dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu tun - ein Wildschweinunfall nicht, und deshalb besteht die Pflicht des Nachweises durch den Arbeitnehmer.

Würde sich der Arbeitnehmer weigern, und es käme darüber zu einem Rechtsstreit, würde der Arbeitgeber gewinnen!

verreisterNutzer  26.09.2016, 22:58
@verreisterNutzer

Rechtsgrundlage: § 6 (2) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Ich hatte vor einigen Jahren einen Wegeunfall. Vor der Haustür bei Glatteis gestürzt.

Der AG hat sich mit meinem Vermieter auseinandersetzen müssen an wem die Kosten für Entgeltfortzahlung hängen bleiben. Der Vermieter bzw die beauftragte Hauswirtschaft mußte die Hälfte tragen.

Voraussetzung war natürlich die Unfallmeldung die vom Betrieb an die BG ging. Dadurch wußte mein AG erst das es ev. einen Dritten gibt der an dem Unfall Schuld war.

Genau aus diesem Grund möchte dein AG den Unfallbericht.

Nein, das darf er nicht und es geht ihn auch NICHTS an !

verreisterNutzer  24.09.2016, 13:13

Das ist falsch ==> siehe meine Kommentare zur Antwort von @Zumverzweifeln!


Hatte der Unfall keinen Einfluss auf Deine Arbeit, heißt Du bist der Arbeit nicht ferngeblieben, kann der Arbeitgeber nichts von Dir verlangen. Hatte jedoch der Unfall zur Folge, dass Du der Arbeit fern geblieben bist, hat er ein Anrecht auf eine Krankschreibung (es sei denn Du hast das Recht bis zu 3 Tagen ohne Krankschreibung zu Hause zu bleiben). Die Krankschreibung kann natürlich auch erstetzt werden durch ein Entlassungsschreiben des Krankenhauses, in dem das Krh die Dauer Deines Aufenthaltes vermerkt. Nicht mehr und nicht weniger.

verreisterNutzer  24.09.2016, 13:11

Das Ganze hat mit einem Einfluss auf die Arbeit nicht das Geringste zu tun ==> siehe meine Kommentare zur Antwort von @Zumverzweifeln!