Unfall mit Verwarnungsgeld?
Morgen,
Wollte wissen ob ein Unfall mit 35€ Verwarnungsgeld ein B Verstoß ist, oder ob es in der Probezeit eine Maßnahme gibt.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Nein. Verwarnungsgelder sind weder A- noch B-Verstoß und haben daher keinerlei Probezeitrelevanz.
Erst im Bußgeldbereich (ab 60 €) muss man sich Gedanken darüber machen.
Ob ein Verstoß ein A- oder B-Verstoß ist kann man im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachlesen:
Mit den 35 Euro ist es nicht getan das geht noch weiter zur Staatsanwaltschaft ob da nicht noch eine Strafe kommt mit Fahrverbot oder Führerscheinentzug oder Haft je nach dem .
Das ist nie mit den 35 Euro abgegolten das darf nur die Polizei an den Verursacher erheben .
Da kommt noch was hinter her Strafanzeige etc..
Die Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (dies sind die meisten Verkehrsunfälle) bietet die Polizei dem Betroffenen eine Verwarnungsgeld (in der Regel: 35 €) an.
Wird dieses rechtzeitig bezahlt entsteht ein dauerhaftes Verfahrenshindernis.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Bußgeldakte an die zuständige Verwaltungsbehörde übersandt.
Diese erlässt ggf. einen Bußgeldbescheid.
b) Strafverfahren
Gelangt die Polizei zu der Auffassung, dass eine Straftat (z. B. eine fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB) vorliegt, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein.
Die Polizei sammelt dann die Beweise (z. B. Zeugenaussagen, ärztliche Atteste etc.) und führt die Ermittlungen.
Nach dem sie zu der Auffassung gelangt, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind, schließt sie die Ermittlungsakte und leitet diese an die Staatsanwaltschaft zur abschließenden Entscheidung weiter.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob die öffentliche Klage erhoben, das Verfahren eingestellt oder das Verhalten als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
Der Unfall ist mir aber vor 1,5 Jahren passiert. Mir ist jedoch nur Ein verwarnungsgeld von 35€ gekommen. Sonst gar nichts
Passiert nichts. Gefährlich wirds erst ab Bußgeld 40 Euro.
Bußgeld beginnt schon seit längerem erst bei 60 €.
Ok.
Ab 60€.