Unfall mit Fahrerflucht auf Firmenparkplatz

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Befrage einen Anwalt! Mit solchen Fragen können die einem immer am besten helfen. Es bringt ja nichts hier lange herumzudiskutieren, oder die meinungen zu hören. Am besten mit dem Gutachten der Fachwerkstatt zum anwalt gehen. Du bist doch sicherlich rechtschutzversichert. Der Anwalt kann dir dann genau sagen, was zutun ist. Die meisten Anwälte haben kostenlose erstberatung. Die solltest du in anspruch nehmen. Dann wird der Schaden an deinem Auto hoffentlich reguliert!

Mach Fotos oder besser lass einen Kostenvoranschlag mit Fotos von einer Karosseriewerkstatt(oder wie die heißen) machen.

Schreib dir den genauen Ort, Zeitpunkt ,Namen und Adresse der Zeugen und den genauen Hergang auf und schick das Ganze an die Versicherung deines Unfallgegners.

Und nimm am besten auch Kontakt zum anderen Fahrer auf.

Wenn das ganze klar ist,sollte es keine großen Probleme geben.Wenn nicht,mußt du dir notfalls einen Anwalt nehmen.

Es gibt eine Telefonnummer,über die läßt sich die Versicherung des gegnerischen Fahrzeuges feststellen.Die kann dir bestimmt deine Versicherung geben,wenn du dort nachfragst.Hauptsache,du hast das Kennzeichen.

PlayadeMuro 
Beitragsersteller
 24.03.2012, 11:21

Ich habe über meine Firma erfahren, welchem Unternehmen das Fahrzeug gehört und wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug gefahren hat. Dieser Typ hat sich gestern nach mehrfachem Nachhaken bei meiner Firma telefonisch bei mir gemeldet und einen Unfall vehement abgestritten. Merkwürdig ist nur, als ich von meiner Firma, zusammen mit zwei Kollegen, zu dem Geschäftstermin gestartet bin, war mein Auto noch unbeschädigt! Nach dem Geschäftsessen hing auf einmal meine Stoßstange seitlich leicht nach unten. Außerdem ist weißer Lackabrieb auf meiner Stoßstange zu sehen und der Lieferwagen war weiß! Mein Radlauf ist ebenfalls verkratzt. Es gibt allerdings für diese Firmenparkplätze eine Videoaufzeichnung, allerdings nur temporär. Ich habe mein Fahrzeug um 12:25 Uhr dort geparkt und das Fahrzeug neben mir hat den Parkplatz um 12:33 verlassen! Hoffe, man kann bei der Auswertung der Videobänder etwas sehen! Der Typ gestern wollte keine Auswertung der Bänder! Faselte etwas von Datenschutz! Merkwürdig, wo er mein Auto doch nicht beschädigt hat! Sollte doch auch in seinem Interesse seine Unschuld zu beweisen! Mal sehen was passiert! Vielleicht habe ich Glück!

Kassandra0815  22.03.2012, 20:04

Das die Polizei keine Anzeige aufnehmen wollte,versteh ich allerdings auch nicht.Liest man sowas nicht sogar öfter mal in der Zeitung??

was soll der quatsch mit dem öffentlichen interesse? wenn ich jemanden bei mir im garten erschieße ist es doch auch nicht egal nur weil es auf privatbesitz passiert ist. du solltest unbedingt einen anwalt zu rate ziehen (hoffentlich hast du eine rechtsschutzversicherung) unfall mit fahrerflucht ist meines wissens nach auch eine straftat und muss verfolgt werden.

Personen wie Polizisten und Staatsanwälte haben eine Amtspflicht zur Verfolgung von Straftaten und Fahrerflucht ist laut Gesetzgeber eine Straftat mit den Straftatbestand: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. siehe §142 StGB

PlayadeMuro 
Beitragsersteller
 22.03.2012, 20:23

Die zuständige Polizeidienststelle hat mich darüber informiert, dass es sich um keine Fahrerflucht handeln würde, da sich der Schaden an meinem Kfz auf einem privaten Firmenparkplatz ereignet hätte.

Für mich ist Fahrerflucht gleich Fahrerflucht, egal wo!!!

Der zuständige Beamte hat mir geraten, mich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung zu setzen! Die beiden Versicherungen würden dann die Angelegenheit untereinander regeln! Der Mercedes Sprinter sollte an der linken Seite beschädigt sein! Hoffe nur, die Firma erscheint morgen wieder mit dem gleichen Fahrzeug! Werde morgen einen Kollegen kontaktieren, der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. Außerdem werde ich meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren.

Kann ja wohl nicht sein, dass mein Fahrzeug erheblich beschädigt wird und der Unfallverursacher straffrei ausgeht!

Chaosladysteffi  22.03.2012, 20:01

Aber nicht umsonst steht auf Großen Parkplätzen "hier gilt die StVO"... Und das steht da nur, damit die Polizei handeln kann und muss!! Steht es da nicht, darf und muss die polizei nix machen!

jumper7  22.03.2012, 20:06
@Chaosladysteffi

also darf die polizei bei STRAFTATEN auf privatbesitz nicht eingreifen? bzw ich sehe dein auto bei dir im garten stehen, fahre mit meiner karre drauf und ramme dein auto. du willst mir jetzt wirklich erzählen das ich dadurch das es kein öffentliches gelände ist nicht strafrechtlich verfolgt werden kann?

lol, die polizei mach doch nur das beweisen, ansonsten sind die für den hintern

na sicher muss der verursacher dafür aufkommen, immer und überall

es interessiert nur keinen, wie du zu deinem geld kommst

sieh zu, dass du fotos von dem anderen pkw bekommst, mit dem schaden an dem, oder nen gutachter hinschicken, aber du kannst es nicht erzwingen, dass er dran kommt, sie können ihn vom hof jagen

ach so, anwalt natürlich, wenn die sich quer stellen

erst mal die verursacher überhaupt informieren und regress fordern, mit 3 tagen frist

Es gibt übrigens für diese Firmenparkplätze eine Videoüberwachung. Habe also bei unserer Sicherheit die Sichtung der Aufnahmen beantragt. Allerdings musste der Betriebsrat dem Ganzen zustimmen. Heute morgen hatte ich die schriftliche Nachricht, dass unser Betriebsrat einer Sichtung des Materials aus Datenschutzgründen nicht zustimmt! Es ist wirklich unglaublich! Der Mitarbeiter einer Fremdfirma wird geschützt und der eigene Mitarbeiter im Regen stehen gelassen! Eine Auswertung des Bildmaterials sollte doch auch im Interesse des Mitarbeiters dieser Firma stehen! Da er mein Auto ja angeblich nicht angefahren hat, kann ihn das Überwachungsvideo doch eigentlich nur entlasten, oder sehe ich das falsch?