Wer zahlt Fahrer oder Halter?
Ich habe einen Unfall mit dem Fahrzeugs eines Bekannten gebaut. Muss ich den Schaden bezahlen, wenn die Versicherung nicht zahlt oder muss der Halter den Schaden bezahlen?
12 Antworten
Hängt davon ab, wieso Du das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren hast?
Falls du das Kfz im Auftrag des Halters benutzt hast, trägt er auch das volle Risiko. Als Entleiher oder Mieter trägst Du das volle Risiko.
Schäden an fremden Eigentum trägt grundsätzlich die Kfz Haftpflichtversicherung, Schäden am Verursacherfahrzeug trägt eine evtl. Vorhandene Kasko Versicherung.
Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung erhöhen nach einem Schadensfall im Folgejahr die Beiträge (Rückstufung der SF Klassen für haftpflicht- und vollkasko Versicherung) Der Vermieter oder Verleiher kann von Dir vollen Ausgleich der Kosten verlangen, bei fehlender Kaskoversicherung auch vollen Schadensersatz für die Schäden am entliehen oder gemieteten Kfz. Als Auftraggeber für die Fahrt muss er alle Kosten selbst tragen.
Wenn ohne Vorsatz und weitere Fz-Führer nicht ausgeschlossen wurden, zahlt die Versicherung des Fz-Halters.
Ja und, nichts anderes steht doch da. Unsinn ist das die Versicherung jeden Schaden ohne wenn und aber zahlt.
Unsinn
1. Die Kfz Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich jeden Schaden der durch das Kfz verursacht wurde. Ohne wenn und aber..... Dazu ist sie verpflichtet.
2. Nicht der Halter ist versichert sondern nur das Kfz selbst. Versicherungsnehmer muß nicht der Halter sein, sondern kann auch jede andere Person sein. Der Halter ist lediglich verpflichtet für ununterbrochenen Kfz Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen, oder das Kfz bei Verlust der Versicherung vom öffentlichen Straßenverkehr fern zu halten und entweder das Kfz unverzüglich stilllegen zu lassen oder umgehend für Wiederherstellung einer Kfz Haftpflichtversicherung zu sorgen.
Die Versicherung wird schon zahlen. Selbst wenn er Dich laut Vertrag nicht hätte fahren lassen dürfen. Kann sein, daß ihm das Strafzahlungen an die Versicherung einbringt, aber zahlen wird sie.
Wenn dem tatsächlich nicht so wäre: Du hast Mist gebaut, also zahlst Du. Das versteht sich doch von selbst.
Danke, für die Präzisierung. Bin kein Jurist. Kann nur wiedergeben, was ich aus meiner Police herauslese. ;)
Einen Fremdschaden bezahlt die Haftpflicht-Versicherung des Fahrzeuges auf jeden Fall. Diese Versicherung ist fahrzeuggebunden.
Den Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlt, sofern vorhanden, die Vollkasko-Versicherung. Auch diese ist fahrzeuggebunden.
Falls sich nun der Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen muss, kann die Haftpflicht-Versicherung Regress fordern und die Kasko die Leistung komplett verweigern. Diese Ausfälle müsste der Fahrer dem Halter erstatten.
Interessant wird es beim Schadenfreiheitsrabatt. Durch einen Versicherungsfall steigen die Beiträge des Halters. Auch für diese Mehrkosten ist der Fahrer dann haftbar.
Etwas anders sähe es aus, wenn die Fahrt eine Gefälligkeit war, die der Fahrer dem Halter erweist. Das aber nur am Rande. Danach wurde nicht gefragt und ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen.
>Interessant wird es beim Schadenfreiheitsrabatt. Durch einen
Versicherungsfall steigen die Beiträge des Halters. Auch für diese
Mehrkosten ist der Fahrer dann haftbar.
Jein.
http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/rabattschutz-rabattretter
So dieser denn vorhanden ist.
Ja, eben, dass wollte ich ja gerade anmerken.
Aber könnte in dem Fall der Unfallfahrer nicht auch Anteilig an den Kosten des Rabattretters beteiligt werden im Falle des Falles.
Oder der Fahrer hat innerhalb des Jahres selbst noch einen Unfall...
Rein rechtlich bzw. gesetzlich? Was an manchen Gerichten geschieht ist davon unabhängig kaum zu beschreiben.
Man weiss es nicht. Ob ein Rabattretter vorhanden ist, ob eine Vollkasko... ob veschulden am Unfall... man weiss es nicht.
Die KfZ gebundene Haftpflichtversicherung zahlt für fremde Schäden, die durch das versicherte KfZ verursacht worden sind.
Es kommt halt auch auf die Versicherung an. Vollkasko-, (Teilkasko-), nur Haftpflicht (mit Mindestdeckungssummen) und dann auch noch evtl. auf das Verschulden am Unfall.
Der ganze Rest kann halt nur Spekulation sein.
Du hast versucht mit einfachen Worten den Punkt zu treffen. Aber zuerst einmal "Strafzahlungen" an Versicherungen gibt es nicht. Es kann höchstens ein Regress erfolgen, welcher z.B. durch grobe Fahrlässigkeit oder Obliegenheitsverletzung berechtigt wäre. Dieser ist aber bei der KFZ-Haftpflicht auf 5.000 Euro begrenzt egal wie hoch die Schadensumme ist. Die genauen Regelungen zum Regress sind im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt.
Außerdem wird unterschieden in Auftragsfahrt oder Leihfahrt. Werde ich durch den Halter zur Fahrt beauftragt trägt er auch das Risiko. Leihe ich mir das Fahrzeug beim Halter zur Selbstverwendung trage ich das Risiko womöglich alleine sofern vertraglich nichts Anderes geregelt wird. Ich bin dann für alle verschuldeten Schäden schadenersatzpflichtig. Das gilt auch für einen evtl. verloren gehenden Schadensfreiheitsrabatt des Halters sofern dies finanzielle Auswirkungen hat.