Mein Fahrzeug wurde Angefahren - Post von Polizei bekommen - Was nun?
Halloooo !
Sooo. Heute bekam Ich post von der Polizei. Jemand hat mich am Sonntag angefahren, und sofort bei der Polizei gemeldet ( braaav! )
Am Fahrzeug ist vorne Links am Radkasten ne Delle entstanden. garnicht mal so klein.
Naja, wie gehts jetzt weiter ?
Muss Ich zwingend erst einmal Kontakt mit dem Verursacher aufnehmen ? Telefonnummer usw steht alles im Polizeibericht.
Oder kann Ich direkt zur Werkstatt, und mir nen Kostenvoranschlag holen ?
Und das wichtigste!!!:
Bezahle Ich ZUERST, und hols mir dann zurück ? ( Ist irgendwie blöd... ) Oder aber lasse Ich direkt die Rechnung auf den Verursacher laufen ?
Jemand Erfahrung hiermit ? Danke !:)
4 Antworten
Ruf den Verursacher an. Der meldet den Schaden bei seiner Versicherung. Bei meinem Unfall bin ich mit diesen Daten in die Werkstatt gefahren. Die haben sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung gesetzt. Diese hat einen Gutachter geschickt, Auto wurde repariert. Kosten für die Reparatur und den Leihwagen hat die Versicherung direkt mit der Werkstatt geregelt. Ich hatte damit gar nichts zu tun
Es war das Autohaus wo ich mein Auto gekauft habe (VW-Vertragswerkstatt). Dem Unfallgegner wird es egal sein ob es 100 Euro mehr oder weniger kostet. Mit der Versicherungsprämie wird er sowieso hochgestuft. Lass das Auto ordentlich machen
Lass den Schaden in der Werkstatt schätzen. Ruf den Unfallverursacher an und gib ihm deine Daten, damit der sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen kann. Die Werkstatt rechnet dann normalerweise direkt mit der Versicherung ab.
Ach stimmt.. Versicherung hatte Ich garnicht bedacht.
Ich denke er zahlts direkt aus der eigenen Tasche. Bei dem Schaden würde Ich meine Versicherung auch nicht anrufen :) Lohnt sich glaube ich kaum
es wird erst repariert und anschließend geht die Rechnung zur Versicherung des Unfallverursachers. Dann bekommst Du es erstattet. Musst dich halt mit ihm kurzschließen. Kostenvoranschläge werden von Versicherungen nicht akzeptiert- es muss eine Rechnung als Nachweis einer Reparatur vorliegen.
Sprich erst mit dem Verursacher. Dann brauchst du einen Kostenvoranschlag den er bei seiner Versicherung einreicht (bzw. machen das meist die Werkstätten selbst).
Darf Ich fragen, ob du zu einer Vertragswerkstatt gefahren bist ?
Diese sind halt unnötig teuer, und Ich bin sowieso froh, dass derjenige nicht direkt abgehauen ist, und möchte Ich genau deswegen nicht extra noch was reinwürgen :)
Wenns die Versicherung übernimmt ists aber natürlich auch wieder egal... :)